AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket (117/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket)

Kurzinformation

Ziele

  • Abfallvermeidung
  • Erhöhung der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Abfallrecyclings
  • Hintanhaltung der Verschmutzung der Umwelt
  • Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung sowie Schaffung von Begleitmaßnahmen zu EU-Verordnungen
  • Entsorgungsautarkie und Prinzip der Nähe
  • Erweiterte Herstellerverantwortung für bestimmte Produkte
  • Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
  • Verbesserung der getrennten Sammlung und des Recyclings von Verpackungen
  • Verringerung von Schadstoffemissionen

Inhalt

  • Maßnahmen zur Abfallvermeidung
  • elektronische Meldungen
  • Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte
  • Importverbot bestimmter Abfälle zur Deponierung
  • Festlegung von Mindestanforderungen für Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung
  • Systemteilnahmepflicht für gewerbliche Verpackungen
  • Automatisierte Übernahme von Daten aus anderen Registern
  • Registrierung von Transporteuren
  • Getrennte Sammlung und Verbrennungsverbot für rezyklierfähige Abfälle
  • Verlagerung von Abfalltransporten auf die Schiene
  • Mehrwegquote

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

In dieser Novelle sollen im Wesentlichen das EU-Kreislaufwirtschaftspaket und die Einwegkunststoff-Richtlinie (SUP-Richtlinie) umgesetzt werden.

Durch das EU-Kreislaufwirtschaftspaket kam es zu Anpassungen in folgenden bestehenden Richtlinien: EU-Abfallrahmenrichtlinie, EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle, EU-Richtlinien über Altfahrzeuge, über Altbatterien und über Elektroaltgeräte und EU-Richtlinie über Abfalldeponien. Im EU-Kreislaufwirtschaftspaket soll eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft forciert werden, bei der es darum geht, den Wert von Produkten, Stoffen und Ressourcen innerhalb der Wirtschaft so lange wie möglich zu erhalten und möglichst wenig Abfall zu erzeugen. Durch intelligentes Produktdesign, mehr Recycling und Wiederverwendung soll der Kreislauf in den Produktlebenszyklen zunehmend geschlossen und eine wirksamere Wertschöpfung und Nutzung aller Rohstoffe, Produkte und Abfälle erreicht werden. Das EU-Kreislaufwirtschaftspaket umfasst neben weiteren Zielvorgaben für das Recycling von Siedlungsabfällen auch spezifische Ziele für Verpackungen.

Das Ziel der SUP-Richtlinie ist in erster Linie, das Plastikmüllaufkommen zu reduzieren, um so die Auswirkungen von Plastikmüll auf die Umwelt, vor allem auf die Meeresumwelt, zu verhindern und zu verringern. Die wesentlichen Vorgaben sind bis zum 3. Juli 2021 umzusetzen und sollen im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 bzw. in der Novelle der Verpackungsverordnung 2014 verankert werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 28.04.2021

Übermittelt von

Leonore Gewessler, BA (G)

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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