Voraussetzungen
Mittels einer Volksbefragung soll die Haltung der Bevölkerung in Angelegenheiten von grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung ergründet werden.
Bei bundesweiten Volksbefragungen muss es sich um Themen handeln, die in die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers fallen. Themen, die durch das Landesrecht der Bundesländer zu regeln wären, würden unter die jeweiligen Bestimmungen der Bundesländer zu Volksbefragungen fallen.
Angelegenheiten, die Wahlen betreffen, und Angelegenheiten, über die ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde zu entscheiden hat, dürfen nicht Gegenstand einer Volksbefragung sein.
Einer Volksbefragung ist eine Frage zugrunde zu legen, die mit Ja oder Nein zu beantworten ist. Auch zwei alternative Lösungsvorschläge können zur Entscheidung vorgelegt werden.