Parlamentarische Bürgerinitiative
Parlamentarische Bürgerinitiativen werden von mindestens 500 österreichischen StaatsbürgerInnen eingebracht, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Inhaltlich geht es um Vorschläge für Bundesgesetze oder die Durchführung bestehender Gesetze. Sie können dem Nationalrat jederzeit gebührenfrei schriftlich vorgelegt werden. Zuständig für die Behandlung ist der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen. Mehr
Parlamentarische Petition
Petitionen müssen sich auf Anliegen beziehen, die entweder in Gesetzgebung oder Vollziehung Bundessache sind. Jedes Mitglied des National- und Bundesrates kann eine Petition einbringen. Im Nationalrat wird diese dem "Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen", im Bundesrat dem "Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen" zugewiesen. Mehr
Volksabstimmung
Bei einer Volksabstimmung wird mit "Ja" oder "Nein" darüber abgestimmt, ob ein bestimmtes Gesetz oder eine Verfassungsänderung in Kraft treten soll oder nicht. Sie ist durchzuführen, wenn es der Nationalrat beschließt. Im Fall einer Gesamtänderung der Bundesverfassung ist sie verpflichtend. Das Ergebnis ist jedenfalls rechtlich bindend. Mehr
Volksbegehren
Volksbegehren müssen sich auf ein österreichweit einheitlich zu regelndes Thema beziehen. Dieses Thema kann als fertig formuliertes Gesetz eingereicht werden. Wird ein Volksbegehren von 100.000 Stimmberechtigten unterzeichnet (oder je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer) wird es im Nationalrat behandelt; inhaltlich bindend sind Volksbegehren jedoch nicht. Mehr
Volksbefragung
Bei einer Volksbefragung kann die Bevölkerung zu Fragen von grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung Stellung nehmen, noch bevor ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wurde. Gefragt wird in einer Form, die eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ermöglicht. Allenfalls stehen zwei alternative Lösungsvorschläge zur Auswahl. Das Ergebnis ist rechtlich jedoch nicht bindend. Mehr
Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft geht behaupteten Missständen in der Verwaltung des Bundes nach – entweder von sich aus oder aufgrund von BürgerInnenbeschwerden. In bestimmten Fällen kann sie nach Abschluss ihrer Überprüfung Empfehlungen abgeben. Neben der wöchentlichen ORF-Sendung "BürgerAnwalt" werden National- und Bundesrat in jährlichen Berichten über die Arbeit informiert. Mehr
Europäische Union und BürgerInnenbeteiligung
Auch in der Europäischen Union gibt es für alle EuropäierInnen verschiedene Möglichkeiten, sich direkt an die Institutionen der EU zu wenden: Petitionsrecht gegenüber dem Europäischen Parlament, Beschwerde bei der/dem Europäischen Bürgerbeauftragten sowie Beteiligung an und/oder Initiierung einer Europäischen Bürgerinitiative. Mehr
Gespräch mit ParlamentarierInnen
In einer repräsentativen Demokratie wie Österreich vertreten gewählte ParlamentarierInnen die Interessen aller BürgerInnen. Für eine möglichst nahe Abstimmung der gesetzlichen Bestimmungen mit der Lebensrealität sind Gespräche der Abgeordneten zum Nationalrat und der BundesrätInnen mit den BürgerInnen unerlässlich. Die Möglichkeiten, mit den PolitikerInnen in Kontakt zu treten, sind vielfältig. Mehr
