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Der mühsame Weg der Frauen in die Politik
Das Recht der Frauen, sich am politischen Geschehen gleichberechtigt zu beteiligen, war vor hundert Jahren nicht selbstverständlich. Mit der Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts 1918 wurde eine große Hürde genommen. Ein Überblick über die ersten Frauen im Parlament und Entwicklung des Frauenanteils im National- und Bundesrat:
Einführung des Frauenwahlrechts
Ein langer Kampf
Zwischen der erstmaligen Wahl eines Parlaments im Zuge der Revolution von 1848 und der Zuerkennung des allgemeinen Wahlrechts an die Frauen im Jahre 1918 liegen sieben Jahrzehnte wechselvoller Wahlrechtsentwicklung. Sie war geprägt von zaghaften Fort-, aber immer wieder auch von kräftigen Rückschritten.
Ein Versuch, die Frauen loszuwerden
Mit der Reichsratswahlordnung 1907 wurde das allgemeine und gleiche Wahlrecht der Männer umgesetzt. Damit verloren aber die wenigen privilegierten Frauen, die bis dahin aufgrund ihres Besitzes bzw. Steuerleistung das Wahlrecht hatten, ihr Stimmrecht. Auf Landtags- und Gemeindeebene konnten sie das Stimmrecht zwar zum Teil weiterhin ausüben, doch bestanden hier uneinheitliche Regelungen.
Die Frauen wehren sich
Der Versuch, den Frauen das Wahlrecht auf Gemeindeebene in Niederösterreich zu entziehen, hatte 1889 eine Frauenstimmrechtsbewegung ausgelöst: Es gab Petitionen und Zeitschriften, aber auch Versammlungen und Demonstrationen.
Der Krieg verändert das Bild der Frau
Durch den Einsatz der Frauen während des Ersten Weltkriegs veränderte sich ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Stellung. Dies fand in der verfassungsrechtlichen Verankerung des allgemeinen und gleichen Frauenwahlrechts am 12. November 1918 seinen Ausdruck.
Im Jahr 1919 dürfen alle Frauen wählen
Auf der Grundlage der in diesem Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich getroffenen verfassungsrechtlichen Anordnung beschloss die Provisorische Nationalversammlung am 18. Dezember 1918 das Gesetz über die Wahlordnung für die Konstituierende Nationalversammlung.
Hohe Wahlbeteiligung
Bei der Wahl der Konstituierenden Nationalversammlung am 16. Februar 1919 gaben 82,10 % aller wahlberechtigten Frauen und 86,98 % der Männer ihre Stimme ab.
Die ersten Frauen im Parlament
Die ersten Frauen im Parlament
Als die Konstituierende Nationalversammlung am 4. März 1919 zu ihrer ersten Sitzung zusammentrat, zogen auch die ersten acht weiblichen Abgeordneten ins Parlament ein: Anna Boschek, Emmy Freundlich, Adelheid Popp, Gabriele Proft, Therese Schlesinger, Amalie Seidel und Maria Tusch für die Sozialdemokratische Partei sowie Dr. Hildegard Burjan für die Christlichsoziale Partei.
Woher sie kamen
Zum Zeitpunkt ihres Eintritts in die Konstituierende Nationalversammlung hatten diese Frauen eines gemeinsam: Sie alle waren seit Jahren in Partei- oder Gewerkschaftsorganisationen aktiv. Sieben davon waren in Wiener Wahlkreisen gewählt worden, eine im Wahlkreis Kärnten (Maria Tusch).
Böhmen, Mähren, Schlesien, Kärnten und Wien
Ihrer Herkunft nach stammten vier der weiblichen Abgeordneten aus Wien, je eine aus Böhmen, Mähren, Schlesien bzw. Kärnten.
Viele aus ärmlichen Verhältnissen
Fünf stammten aus einfachsten Verhältnissen: ehemalige Arbeiterinnen oder Hausgehilfinnen. Die meisten hatten sich in Privatstudien ausgebildet. Ein akademisches Studium hatte nur Hildegard Burjan absolviert.
Politisch sehr aktiv
Die starke Einbindung der weiblichen Mitglieder der Konstituierenden Nationalversammlung in das politische Geschehen kam auch darin zum Ausdruck, dass sechs von ihnen gleichzeitig dem Wiener Gemeinderat angehörten. Mit Ausnahme von Hildegard Burjan, die 1919 die "Caritas socialis" gründete, waren die weiblichen Mitglieder der Konstituierenden Nationalversammlung die ganze Erste Republik hindurch weiter im Nationalrat tätig (Ausnahme: Therese Schlesinger wirkte nur bis 1930 im Bundesrat). Gabriele Proft zog sogar nach dem Zweiten Weltkrieg wieder in den Nationalrat ein.
Frauen im Nationalrat
Der Frauenanteil bleibt von 1919 bis 1975 fast gleich niedrig
Wie zäh das Ringen um gleiche Rechte war, zeigt eine verblüffende Zahl: Von 1919 bis 1975 lag der Frauenanteil im Parlament nie höher als 6,7%. Erst 1975 begann ein zunächst langsamer und ab 1990 (Beginn der XVIII. Gesetzgebungsperiode - GP) starker Anstieg des Frauenanteils unter den Abgeordneten.
Bis 2002 steigt er auf fast ein Drittel
Zu Beginn der XXII. GP am 20. Dezember 2002 überstieg der Anteil der Frauen mit 33,9% erstmals die markante Schwelle von einem Drittel der Abgeordneten.
Nach 2006 sinkt der Frauenanteil wieder
Wie schwierig Gleichberechtigung aber noch immer ist, zeigt die jüngste Entwicklung: Nach den Wahlen 2006 ging der Frauenanteil erstmals wieder zurück. Waren zu Beginn der XXII. GP noch 62 von 183 Abgeordneten weiblich (33,9 %), waren es zu Beginn der XXIII. GP nur noch 57 (31,1%).
Erst 62 Frauen, dann 57 und schließlich nur noch 50
Zu Beginn der XXIV. GP waren unter den 183 Abgeordneten nur noch 50 Frauen (27,32 %). Der Frauenanteil in der Bevölkerung liegt demgegenüber seit Jahren bei jeweils knapp über 50%.
Frauen im Bundesrat
Mehr Frauen als im Nationalrat
Der Frauenanteil unter den Mitgliedern des Bundesrates lag, von den ersten zehn Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg abgesehen, viele Jahrzehnte hindurch im Durchschnitt deutlich höher als jener unter den Abgeordneten zum Nationalrat. Von Mitte der 1950er Jahre an lag er konstant über 10 % und erreichte schon 1975 20 %, mittlerweile liegt er bei rund 31% (2012).
Frauen an der Spitze
Die ersten Frauen im Präsidium des Nationalrates
Die erste Frau im Präsidium des Nationalrates war Dr.in Marga Hubinek (ÖVP), die 1986 bis 1990 die Funktion der Zweiten Präsidentin inne hatte. Sie schrieb damit ebenso parlamentarische Frauengeschichte wie Nationalratspräsidentin Mag.a Barbara Prammer (SPÖ), die am 30. Oktober 2006 als erste Frau an die Spitze des Nationalrates gewählt wurde. Gleichzeitig zog Dr.in Eva Glawischnig-Piesczek (G) als Dritte Präsidentin (bis 2008) in das Präsidium ein. Weitere Frauen im Nationalratspräsidium waren Mag.a Dr. Heide Schmidt (FPÖ/LIF) als Dritte Präsidentin in den Jahren 1990-1994 und Mag.a Barbara Prammer (SPÖ) als Zweite Präsidentin von Juni 2004 bis Oktober 2006.
Frauen im Präsidium des Bundesrats
Im Bundesrat hatte Olga Rudel-Zeynek schon in der Ersten Republik zweimal (1927/28 sowie 1932) für das Bundesland Steiermark jeweils für sechs Monate das Amt als Vorsitzende des Bundesrates inne.
Weltweit die erste: Olga Rudel-Zeynek
Der österreichische Bundesrat war damit weltweit das erste nationale parlamentarische Organ, das von einer Frau geführt wurde. Seither haben insgesamt acht weitere Frauen das Amt der Vorsitzenden bzw. Präsidentin des Bundesrates bekleidet: Dipl.-Ing. Dr.in Johanna Bayer (1953), Helene Tschitschko (1965, 1969 und 1974), Dr.in Helga Hieden-Sommer (1987), Anna Elisabeth Haselbach (1991, 1995, 2000 und 2004), Johanna Auer (2000), Uta Barbara Pühringer (2002), Sissy Roth-Halvax (2006) und Mag.a Susanne Neuwirth (2011).
Stellvertreterinnen
Stellvertretende Vorsitzende waren neben der langjährigen Bundesrats-Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach Rudolfine Muhr (1968), Hella Hanzlik (1973) und Anna Demuth (1982); zurzeit hat Mag.a Susanne Neuwirth (2008) diese Funktion inne.
Links
• Frauenwahlrecht (Einführung des Frauenwahlrechts): Gesetz vom 12. November 1918 über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich,
StGBl. Nr. 5/1918, Artikel 9
• Gesetz über die Wahlordnung für die konstituierende Nationalversammlung,
StGBl. Nr. 115/1918, III. § 11 ("Wahlberechtigt ist jeder deutschösterreichische Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechtes, der vor dem 1. Jänner 1919 das zwanzigste Lebensjahr überschritten hat.")
