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Bundesrat
Der Bundesrat hat 62 Mitglieder. Seine primäre Aufgabe ist die Vertretung der Interessen der Länder im Prozess der Bundesgesetzgebung, weswegen er auch oft als "Länderkammer" bezeichnet wird. Seine Mitglieder werden von den Landtagen der neun österreichischen Bundesländer entsandt.
Die Aufgaben des Bundesrates
Der Bundesrat übt gemeinsam mit dem Nationalrat die Gesetzgebung des Bundes aus. Er hat ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates. Ein Einspruch des Bundesrates muss mit einer Begründung versehen sein, hat allerdings in der Regel nur aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, der Bundesrat kann Gesetzesbeschlüsse nicht verhindern, sondern lediglich verzögern. In einigen Fällen jedoch hat der Bundesrat ein absolutes Veto, dann ist die Zustimmung des Bundesrates nötig. Mehr
Die Mitglieder des Bundesrates
Die Anzahl der Mitglieder des Bundesrates ändert sich mit der Bevölkerungsentwicklung in den Bundesländern. Derzeit gibt es im Bundesrat 62 Mitglieder. Sie werden von den jeweiligen Landtagen entsandt und müssen die Interessen der Länder im Prozess der Bundesgesetzgebung vertreten. Nach Landtagswahlen werden die Bundesratsmandate nach dem Wahlergebnis aufgeschlüsselt neu vergeben. Im Sitzungssaal sitzen die Abgeordneten nicht nach Ländern, sondern nach Fraktionen verteilt. Mehr
Präsidium und Präsidialkonferenz
Die Bundesländer wechseln sich im Vorsitz halbjährlich ab. PräsidentIn wird jenes Mitglied des Bundesrates, das von seinem Bundesland an erster Stelle gereiht wurde. Der Präsidentin/dem Präsidenten stehen zwei VizepräsidentInnen zur Seite. Zusammen mit den Vorsitzenden der Fraktionen bilden sie die Präsidialkonferenz, die neben vielen anderen Aufgaben die Verhandlungen des Bundesrates und seiner Ausschüsse koordiniert. Mehr
Verhandlungsgegenstände im Bundesrat
Die Geschäftsordnung des Bundesrates legt fest, welche Arten von Verhandlungsgegenständen es im Bundesrat gibt. Dazu gehören jedenfalls Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates, Selbstständige Anträge der Mitglieder des Bundesrates, Anfragen und Anfragebeantwortung und Erklärungen von Mitgliedern der Bundesregierung sowie der Landeshauptleute. Mit Ausnahme von Petitionen werden alle Verhandlungsgegenstände in den öffentlichen Sitzungen des Bundesrates behandelt. Mehr
Plenarsitzungen des Bundesrates
Die Plenarsitzungen des Bundesrates finden gewöhnlich zwei Wochen nach einer Nationalratssitzung statt. Das Plenum des Bundesrates kann mit Mehrheit Einsprüche gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates erheben bzw. die Zustimmung verweigern. Aktuelle Stunden und Dringliche Anfragen ermöglichen es den Mitgliedern des Bundesrates, tagespolitisch interessante Themen aufzuwerfen. Die Sitzungen sind öffentlich. Mehr
Ausschüsse des Bundesrates
In den Ausschüssen des Bundesrates werden die Verhandlungsgegenstände vorberaten. Die fraktionelle Zusammensetzung in den Ausschüssen widerspiegelt die Mehrheitsverhältnisse im Plenum des Bundesrates, weshalb die Ergebnisse der Ausschussberatungen eine wichtige Grundlage für die Verhandlungen im Plenum bilden. Mehr
Parlamentarische Enqueten
Parlamentarische Enqueten dienen der Information der Mitglieder des Bundesrates in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Bundesrates fallen. Dabei können ExpertInnen eingeladen oder eine schriftliche Stellungnahme eingeholt werden. Parlamentarische Enqueten sind in der Regel für MedienvertreterInnen - im Fall einer diesbezüglichen Beschlussfassung auch generell - öffentlich zugänglich. Mehr
Stenographische Protokolle
Stenographische Protokolle der Sitzungen des Bundesrates geben die Verhandlungen vollständig wieder, enthalten neben dem Wortlaut der Debattenbeiträge auch Zwischenrufe, Beifallsbekundungen und dokumentieren somit die Abläufe umfassend. Die Veröffentlichung der Stenographischen Protokolle trägt zur Transparenz der parlamentarischen Vorgänge bei. Mehr
