Mitglieder

Der Bundesrat besteht aus derzeit 60 Mitgliedern. Die Bundesratsmitglieder werden von den Bundesländern entsendet.

Mitglieder des Bundesrats

Im Gegensatz zum Nationalrat wird der Bundesrat nicht direkt gewählt. Seine Mitglieder werden von den Landtagen entsandt, und zwar nach dem Stärkeverhältnis der Parteien im jeweiligen Landtag. Wie viele Mandatar:innen ein Bundesland entsendet, hängt von der Anzahl der im jeweiligen Bundesland lebenden österreichischen Staatsbürger:innen ab. Das größte Land stellt zwölf, das kleinste wenigstens drei Vertreter:innen.

Wenn sich die Relation der Staatsbürger:innenzahlen der Länder untereinander verändert, dann ändert sich auch die Zahl der Mandate im Bundesrat. Eine neue Berechnung der Mandate erfolgt alle zehn Jahre aufgrund des Ergebnisses der Registerzählung (früher: Volkszählung). Danach wird festgelegt, wie viele Vertreter:innen jedes Land in den Bundesrat entsenden kann. Somit gibt es keine fix vorgeschriebene Gesamtzahl der Mitglieder des Bundesrats.

Die Registerzählung 2023 hat bewirkt, dass der Bundesrat ein Mandat verlor und sich somit von 61 auf 60 Mitglieder verkleinert hat (Entschließung des Bundespräsidenten vom 26. Juni 2023).

Entsendung durch die Landtage

Derzeit hat der Bundesrat 60 Mitglieder. Sie werden von den Landtagen für die Dauer der jeweiligen Landtagsgesetzgebungsperiode gewählt. Änderungen in der Zusammensetzung des Bundesrats sind daher nach jeder Landtagswahl möglich. Der Bundesrat hat darum auch keine Gesetzgebungsperiode, sondern tagt seit 1945 permanent.

Welche Bundesrätinnen und Bundesräte derzeit im Bundesrat vertreten sind, können Sie tagesaktuell in der Personensuche Bundesrat recherchieren. 

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Rechtsstellung

Die Rechtsstellung als Mitglied des Bundesrats beginnt mit dem Zeitpunkt der Wahl durch den jeweiligen Landtag und endet entweder durch die Beendigung der Gesetzgebungsperiode des entsprechenden Landtages oder durch vorzeitigen Mandatsverzicht, Tod bzw. Mandatsverlust aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs. Für jedes Mitglied des Bundesrats ist vom Landtag ein Ersatzmitglied zu wählen, das automatisch in den Bundesrat eintritt, wenn das Mandat des Mitglieds vorzeitig erlischt.

Fraktionen

Um ihre vielfältigen Aufgaben arbeitsteilig zu bewältigen, haben die Bundesrät:innen die Möglichkeit, sich zu Fraktionen zusammenzuschließen. Diese entsprechen den Klubs im Nationalrat. Dazu sind mindestens fünf Mitglieder, die aufgrund von Vorschlägen derselben Partei durch die Landtage gewählt wurden, oder ein Beschluss des Bundesrats nötig.

Mehr Informationen zu den Parlamentsklubs

Freies Mandat und Immunität

Die Mitglieder des Bundesrats werden von den Landtagen der Bundesländer für die Dauer deren jeweiligen Gesetzgebungs­periode gewählt.

Sie müssen dem Landtag, der sie entsendet, nicht angehören, jedoch zu diesem wählbar sein. In der Ausübung ihrer Funktion sind sie an keinen Auftrag gebunden. Wie auch für die Abgeordneten zum Nationalrat gilt der Grundsatz des freien Mandats. Die Mitglieder des Bundesrats genießen außerdem während der gesamten Dauer ihrer Funktion die Immunität der Mitglieder jenes Landtages, der sie bestellt hat.

Unvereinbarkeit und Transparenz

Die Rechtsstellung als Mitglied des Bundesrats ist mit verschiedenen anderen Funktionen unvereinbar (Inkompatibilität). So dürfen Mitglieder des Bundesrats nicht gleichzeitig dem Europäischen Parlament oder dem Nationalrat angehören und können nur dann als Richter:innen, Staatsanwälte bzw. Staatsanwältinnen oder Exekutivbeamte bzw. Exekutivbeamtinnen arbeiten, wenn eine objektive und unbeeinflusste Amtsführung möglich ist.

Zentrale Unvereinbarkeitsregeln sind im Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz festgehalten. Es verpflichtet die Mitglieder des National- und Bundesrats, leitende Funktionen in bestimmten Unternehmen und Stiftungen sowie bestimmte berufliche und leitende ehrenamtliche Tätigkeiten zu melden. Diese werden auf der Website des Parlaments veröffentlicht:

Die Meldungen der Mandatare und Mandatarinnen werden auch bei den einzelnen Biographien veröffentlicht.

Bezüge

Die finanziellen Ansprüche der Mitglieder des Bundesrats sind im Bundesbezügegesetz aus dem Jahr 1997 geregelt. Damit wurde für Politiker:innen in Bund, Ländern und Gemeinden ein einheitliches Schema geschaffen und eine Obergrenze eingeführt. Die Bezüge sind je nach Verantwortung gestaffelt (Bezügepyramide) (Details siehe unten in den FAQ).

Neben ihrem Bezug haben Mitglieder des Bundesrats auch Anspruch auf eine Vergütung ihrer Aufwendungen, die ihnen durch die Ausübung des Mandats entstehen (Details siehe unten in den FAQ).

Wie hoch sind die Bezüge der Parlamentarier:innen?

Erhalten Mandatar:innen auch einen Spesenersatz?

Compliance

Compliance ist ein mittlerweile international verbreitetes, etabliertes Konzept, um regelkonformes Handeln zu un­ter­stützen und Schäden für Organisationen und Personen hintanzuhalten. Dem Parlament ist es ein besonderes Anliegen, mit gutem Beispiel voranzugehen und sachorientiertes, integres und gesetzmäßiges Handeln aller am parlamentarischen Betrieb beteiligten Personen zu fördern.

Eine Orientierungshilfe zum Umgang mit Vorteilen gibt Abgeordneten zum Nationalrat und Mitgliedern des Bundesrats eine praxisnahe Hilfestellung für den korrekten Umgang mit Geschenken und anderen Vorteilen. Damit wird ein Beitrag zur Vermeidung von Korruption geleistet und den korruptionsstrafrechtlichen Bestimmungen (§§ 304 ff StGB) entsprochen.

Orientierungshilfen für Mandatar:innen / PDF, 693 KB

Die Verhaltensregeln für Abgeordnete zum Nationalrat und Mitglieder des Bundesrats sind eine Zusammenstellung relevanter Rechtstexte. In einem vorangestellten Leitbild sind außerdem Grundsätze für die parlamentarische Arbeit, wie etwa Selbstlosigkeit, Integrität und Transparenz festgehalten.

Verhaltensregeln und Praxisleitfaden für Parlamentarier:innen / PDF, 1 MB

Weiterführende Informationen

Recherchieren Sie zum Bundesrat:

Bundesratssaal

Mitglieder des Bundesrats

Recherchieren Sie hier, wer die Mitglieder des Bundesrats sind.

Bestuhlung im Nationalratssaal

Personen-Statistiken

Erfahren Sie hier mehr über Altersstruktur, Berufe und Frauenanteil in Nationalrat und Bundesrat.

Der Weg der Frauen in die Politik - Stele 11 Rückseite

Frauen im Parlament

Über den Weg der Frauen ins Parlament sowie den Frauenanteil in Nationalrat und Bundesrat.