LETZTES UPDATE: 24.04.2013; 14:53
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Die Bundesversammlung

In Österreich sind die beiden Organe der Gesetzgebung des Bundes, der Nationalrat und der Bundesrat, organisatorisch voneinander getrennt. Ihre Mitglieder bilden aber gemeinsam ein drittes parlamentarisches Organ: die Bundesversammlung.

Aufgaben der Bundesversammlung

Die Bundesversammlung hat nach dem Bundes-Verfassungsgesetz fünf verschiedene Funktionen. In erster Linie betreffen sie das Amt der Bundespräsidentin bzw. des Bundespräsidenten:

  • Die Bundesversammlung nimmt die Angelobung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten vor, die/der vom Volk direkt gewählt wird.
  • Sie kann – auf Antrag des Nationalrates – eine Volksabstimmung zur Absetzung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten vor Ablauf ihrer/seiner Amtsperiode beschließen.
  • Sie entscheidet – ebenfalls auf Antrag des Nationalrates – ob die Bundespräsidentin/der Bundespräsident in einer bestimmten Angelegenheit behördlich verfolgt werden darf
  • und ob gegen sie/ihn eine Anklage wegen Verletzung der Bundesverfassung vor dem Verfassungsgerichtshof erhoben werden soll.
  • Außerdem kann die Bundesversammlung eine Kriegserklärung beschließen.

Die Sitzungen der Bundesversammlung sind öffentlich. Da das Platzangebot im Saal jedoch beschränkt ist, müssen Karten im Vorhinein reserviert werden. Der Vorsitz wird abwechselnd von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Nationalrates und von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Bundesrates geführt. Für die Verhandlungen ist die Geschäftsordnung des Nationalrates sinngemäß anzuwenden.