LETZTES UPDATE: 06.03.2012; 05:09
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Wettbewerb der Argumente: Parlament und Parteien

Die Verfassung beschreibt die Aufgabe der Parteien als "Mitwirkung an der politischen Willensbildung". Die tatsächliche Bedeutung der Parteien geht aber weit darüber hinaus: Sie sind die wesentlichen Trägerinnen der politischen Macht.

Unterpunkte anzeigen Wozu brauchen wir Parteien

Wettbewerb der Argumente

Das System der repräsentativen Demokratie braucht Parteien, damit es funktionieren kann. Sie bündeln die große Zahl an Interessen, die es in einer Gesellschaft gibt, und machen sie überschaubar. Die Parteien formulieren ihre Forderungen, Ziele und Werte in der Regel in einem Parteiprogramm. Es ist eine der Aufgaben von VertreterInnen und FunktionärInnen, die Standpunkte ihrer Partei der Öffentlichkeit zu vermitteln.

Die WählerInnen können die verschiedenen Parteien anhand ihrer Programme, ihrer VertreterInnen und ihrer tatsächlichen politischen Arbeit während der abgelaufenen Gesetzgebungsperiode bewerten.

Parteien brauchen Macht, um zu gestalten

Die Verfassung sieht die Vielfalt politischer Parteien als wesentlichen Bestandteil der demokratischen Ordnung Österreichs. Sie sieht also ein Mehrparteiensystem vor.

Die Funktion der Parteien beschreibt sie als "Mitwirkung an der politischen Willensbildung". Die tatsächliche Bedeutung der Parteien geht aber weit darüber hinaus: Sie sind die wesentlichen Träger der politischen Macht.

Die Regierung braucht Mehrheiten

Damit die Regierung ihre Ziele umsetzen kann, braucht sie Mehrheiten im Nationalrat. So bildet die Parlamentsmehrheit mit der Bundesregierung eine politische Einheit. Ohne Zustimmung des Nationalrates kann die Regierung nicht regieren.

Parteien entscheiden über Personen

Darüber hinaus entscheiden die Parteien auch darüber, wer welche Macht bekommt: Ihre Wahlvorschläge (KandidatInnenlisten) bestimmen zum Beispiel, wer ein Mandat im Nationalrat erhalten kann.

Damit entscheiden Parteien auch über eine Wiederkandidatur ihrer Abgeordneten. Das wird nicht immer ohne Einfluss auf deren Bereitschaft sein, einheitlich abzustimmen, sich also der Fraktionsdisziplin zu unterwerfen. Die Realität des Parteienstaats reibt sich hier am verfassungsrechtlich garantierten freien Mandat.

Da die/der BundespräsidentIn die einzelnen Regierungsmitglieder auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennt und nach einer Wahl üblicherweise die/den VorsitzendeN der stimmenstärksten Partei mit der Regierungsbildung beauftragt, entscheiden die Parteien auch über die Besetzung der Regierungsämter.

Einfluss der Parteien über die Politik hinaus

Österreich war in den ersten Jahrzehnten der Zweiten Republik in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft und Gesellschaft stark parteipolitisch durchdrungen. Die Vergabe von Positionen in öffentlichen oder staatsnahen Bereichen, aber auch eine Bevorzugung von Parteimitgliedern oder SympathisantInnen in sonstigen Bereichen gerieten als "Parteibuchwirtschaft" stark unter Kritik.

In den letzten Jahrzehnten ist dieses Phänomen mit dem "Organisationsgrad" der Parteien (das Verhältnis: Anteil der Parteimitglieder zur Zahl der für die Partei abgegebenen Stimmen) zurückgegangen. Mehr Parteien, mehr WechselwählerInnen aber auch der Rückzug des Staates aus vielen Bereichen der Wirtschaft haben die Bindungen an politische Parteien abgeschwächt.

Abgeordnete brauchen "Klubs"

Im Nationalrat schließen sich die Abgeordneten der gleichen Partei zu einem Klub (in anderen Ländern meist "Fraktion" genannt) zusammen. Erst als Klub ist es Abgeordneten möglich, an der parlamentarischen Arbeit im vollen Umfang mitzuwirken. Klubs vertreten ihre Standpunkte bei Abstimmungen meist geschlossen ("Klubdisziplin").

Da der Bestand und die Arbeitsfähigkeit der Regierung von der Unterstützung durch die Mehrheitsfraktionen abhängt, sind stabile Mehrheitsfraktionen eine Voraussetzung für eine stabile Regierung.

Unterpunkte anzeigen Wie kommt eine Partei in den Nationalrat?

Seit dem Parteiengesetz von 1975 wurden beim Bundesministerium für Inneres schon über 880 Satzungen für politische Parteien hinterlegt. Dennoch haben es seit 1945 erst 7 Parteien geschafft, in den Nationalrat einzuziehen: Dafür braucht es nämlich vier Prozent der gültigen Stimmen bundesweit oder ein sogenanntes Grundmandat (d. h. ein Mandat in einem Regionalwahlkreis).

Je nach Gesetzgebungsperiode hat sich der Nationalrat in der Zweiten Republik aus drei, vier oder fünf Parteien zusammengesetzt – ganz ähnlich wie in der Ersten Republik.

Unterpunkte anzeigen Klubarbeit und "Klubdisziplin"

Im Parlament der Monarchie waren die Klubs nur lose Zusammenschlüsse von Abgeordneten mit ähnlichen politischen Ansichten. Heute bestimmen die Klubs die parlamentarische Arbeit und bereiten die Entscheidungen des Parlaments vor. Innerhalb der Klubs gibt es Abgeordnete, die für bestimmte Politikbereiche verantwortlich sind (z. B. Wirtschaft, Gesundheit). Die Stimme dieser BereichssprecherInnen ist maßgeblich für die Position, für die sich der Klub entscheidet.

Diese Positionen werden dann vom Klub auch meist geschlossen vertreten. Die im internationalen Vergleich hohe "Klubdisziplin" erklärt sich auch aus den Erfahrungen mit der Sozialpartnerschaft: Werden bereits auf dieser Ebene inhaltliche Gegensätze ausgeglichen, braucht es im Parlament verlässliche Partner, die das Verhandelte auch beschließen.

Unterpunkte anzeigen "Klubzwang" oder freies Mandat?

Die Klubdisziplin wird von der Öffentlichkeit oft als "Klubzwang" im Widerspruch zum Grundsatz des "freien Mandats" (Art. 56 Abs. 1 B-VG) gesehen. Dieses besagt, dass Abgeordnete bei der Ausübung ihres Berufs an keinen Auftrag gebunden sind – auch nicht an einen Auftrag ihrer WählerInnen oder ihrer Partei.

Tatsächlich können Abgeordnete nicht zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten verpflichtet werden. Eine zumindest politische Verpflichtung haben sie aber doch: WählerInnen haben eine Parteiliste gewählt, die mit einem bestimmten Programm für sich geworben hat. Da Abgeordnete als KandidatInnen dieser Partei in den Nationalrat gewählt wurden, kann auch von ihnen erwartet werden, dass sie an der Umsetzung dieses Programms mitwirken.

Unterpunkte anzeigen Dürfen Abgeordnete die Partei/den Klub wechseln?

Der Grundsatz des freien Mandats garantiert den Abgeordneten auch, dass sie ihr Mandat weiter ausüben können, wenn sie aus ihrer Partei oder ihrem Klub austreten oder ausgeschlossen werden.

Abgeordnete, die aus ihrer Partei ausscheiden (und allenfalls in eine andere Partei eintreten), müssen nicht notwendigerweise auch aus ihrem Klub ausscheiden – es sei denn, sie werden aus diesem ausgeschlossen. So sind auch 2005 nach der Abspaltung des BZÖ von der FPÖ die betreffenden Abgeordneten weiterhin im ursprünglichen Klub verblieben.

Können "Wilde" einen neuen Klub bilden?

Abgeordnete, die aus ihrem Klub austreten oder ausgeschlossen werden, können als fraktionslose Abgeordnete (in den Medien oft als "wilde Abgeordnete" bezeichnet) im Parlament bleiben. Es kam aber auch schon vor, dass Abgeordnete dann einem anderen Klub beigetreten sind. Fünf Abgeordnete haben 1993 bei der Abspaltung aus dem FPÖ-Klub sogar den neuen Parlamentsklub des Liberalen Forums gebildet (Erst in weiterer Folge wurde das Liberale Forum als politische Partei gegründet.)

Ob und wie neben einem bereits bestehenden Klub ein weiterer Klub aus Abgeordneten derselben wahlwerbenden Partei gebildet werden kann, ist in der Geschäftsordnung nicht ausdrücklich geregelt. Das gibt immer wieder Anlass zu kontroversen Diskussionen.

Unterpunkte anzeigen Politische Verantwortung, Parteiendemokratie und "neue Gewaltenteilung"

Die Regierung ist dem Nationalrat politisch verantwortlich (Art. 74 B-VG) und damit vom Vertrauen der Mehrheit der Abgeordneten abhängig. Deshalb werden meist SpitzenfunktionärInnen der Mehrheitsparteien als Regierungsmitglieder entsandt. Die Parlamentsmehrheit ist somit mit der Regierung eng verflochten. Ihr Gegenüber bildet die parlamentarische Minderheit, die Opposition. Zentrale Aufgabe der Opposition ist die Kontrolle der Regierung.

Das hat zu einer "neuen Gewaltenteilung" geführt: In der Zeit der Monarchie stand das Parlament der Regierung gegenüber, setzte ihr durch Gesetze rechtliche Schranken und kontrollierte deren Vollzug. Heute verläuft die Trennlinie zwischen Regierung und Parlamentsmehrheit einerseits und der Opposition andererseits.

Unterpunkte anzeigen Die Parteien im Bundesrat

Der Bundesrat (die "Länderkammer") soll in der Gesetzgebung die Interessen der Länder vertreten. In der Praxis des Bundesrates dominieren aber – wie im Nationalrat – die Parteilinien.

Das sieht man auch daran, dass die Sitzordnung im Bundesrat nicht nach Bundesländern, sondern nach Parteizugehörigkeit angelegt ist. Einsprüche des Bundesrates kommen in erster Linie dann vor, wenn dort die Mehrheitsverhältnisse anders sind als im Nationalrat.