LETZTES UPDATE: 06.03.2012; 05:05
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Parlament und Europäische Union

Die Europäische Union (EU) ist das Ergebnis eines kontinuierlichen Integrationsprozesses nach dem Zweiten Weltkrieg, der Europa Frieden und Wohlstand sichern sollte. Heute gehören der EU 27 Mitgliedstaaten an.

Durch den Beitritt Österreichs 1995 wurden Rechtsetzungskompetenzen an die EU abgegeben. Das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz und der Vertrag von Lissabon räumen aber dem Parlament weitreichende Mitwirkungsrechte im Rahmen der EU-Gesetzgebung ein. Im EU-Parlament beteiligen sich direkt gewählte österreichische Abgeordnete zum EU-Parlament an der europäischen Gesetzgebung.

Die Europäische Union (EU)

Die EU vereinigt nicht nur ehemalige Kriegsgegner, sondern ihr gehören auch Staaten an, die einstmals durch den Eisernen Vorhang von westlichen Demokratien getrennt waren. Infolge der politischen Integration und der Erweiterung verkörpert die EU heute weit mehr als einen starken Wirtschaftsraum. Sie ist ein Zusammenschluss von Staaten mit gemeinsamen Werten, die bestrebt sind, globale Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen. Mehr

Abgeordnete zum Europäischen Parlament

Österreich ist mit 19 Abgeordneten im derzeit 754 Mitglieder umfassenden Europäischen Parlament (EP) vertreten. Die Mitglieder werden in allen 27 EU-Mitgliedstaaten alle fünf Jahre neu gewählt und repräsentieren im EU-Rechtsetzungsprozess die BürgerInnen der Union. Dies ist umso wichtiger, als nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 95 Prozent aller EU-Gesetze vom EP gleichberechtigt mit dem Rat der EU beschlossen werden. Mehr

Mitwirkungsrechte des österreichischen Parlaments

Im Zuge des Beitritts Österreichs zur EU und nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) an die geänderten Bedingungen angepasst. Die beiden Kammern des österreichischen Parlaments, Nationalrat und Bundesrat, haben vielfältige Mitwirkungsrechte. Mehr