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Wahlwerbende Parteien
Eine wahlwerbende Partei (
§§ 42-61 NRWO) ist eine Wählergruppe, die sich mit einem eindeutigen Parteinamen und einem Wahlvorschlag zur Wahl stellt.
Wahlwerbende Parteien und politische Parteien
In der Regel sind die wahlwerbenden Parteien mit den politischen Parteien identisch, dennoch sind sie von ihnen juristisch zu unterscheiden. Es kann beispielsweise vorkommen, dass sich mehrere Parteien zu einer wahlwerbenden Partei zusammenschließen, um mehr Chancen zu haben, in den Nationalrat einzuziehen.
Vom Wahlvorschlag zur Mandatsverteilung
Die Abgeordneten zum Nationalrat werden auf Grund des Verhältniswahlrechts gewählt. Vor jeder Wahl reichen die wahlwerbenden Parteien im Innenministerium die Listen ihrer KandidatInnen ein (Wahlvorschlag). Die Mandate werden dann aufgrund des
Wahlergebnisses und der Bestimmungen der
Nationalratswahlordnung auf die einzelnen wahlwerbenden Parteien aufgeteilt.
Wahlwerbende Parteien entsenden VertreterInnen in die Wahlbehörden (
Art. 26a B-VG) und haben auch die Möglichkeit der Wahlanfechtung (
Art. 141 B-VG).
Basis für parlamentarische Klubs
Die Wahlpartei ist auch der Anknüpfungspunkt für die Bildung eines parlamentarischen Klubs.
