Mitglieder des Bundesrats
Im Gegensatz zum Nationalrat wird der Bundesrat nicht direkt gewählt. Seine Mitglieder werden von den Landtagen entsandt, und zwar nach dem Stärkeverhältnis der Parteien im jeweiligen Landtag. Wie viele Mandatarinnen und Mandatare ein Bundesland entsendet, hängt von der Anzahl der im jeweiligen Bundesland lebenden österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab. Das größte Land stellt zwölf, das kleinste wenigstens drei Vertreterinnen bzw. Vertreter.
Wenn sich die Relation der Staatsbürgerinnen- bzw. Staatsbürgerzahlen der Länder untereinander verändert, dann ändert sich auch die Zahl der Mandate im Bundesrat. Eine neue Berechnung der Mandate erfolgt alle zehn Jahre aufgrund des Ergebnisses der Registerzählung (früher: Volkszählung). Danach wird festgelegt, wie viele Vertreterinnen bzw. Vertreter jedes Land in den Bundesrat entsenden kann. Somit gibt es keine fix vorgeschriebene Gesamtzahl der Mitglieder des Bundesrats.
Die Registerzählung 2023 hat bewirkt, dass der Bundesrat ein Mandat verlor und sich somit von 61 auf 60 Mitglieder verkleinert hat (Entschließung des Bundespräsidenten vom 26. Juni 2023).