LETZTES UPDATE: 24.04.2013; 14:43
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Stiftungsorgane

Die Organe der Stiftung sind das Stiftungskuratorium sowie die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer, die ihre Funktion jeweils für die Dauer einer Gesetzgebungsperiode ausüben.

Das Stiftungskuratorium

Den Vorsitz im Kuratorium führt die Präsidentin/der Präsident des Nationalrates. Die Funktion der Stellvertreterin/des Stellvertreters übt die jeweils amtierende Präsidentin bzw. der jeweils amtierende Präsident des Bundesrates aus. Weiters entsenden die im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien jeweils ein Mitglied in das Kuratorium. Sie haben auch die Möglichkeit, der/dem Vorsitzenden des Stiftungskuratoriums je ein weiteres Mitglied aus dem Kreis anerkannter Persönlichkeiten des öffentlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Lebens im In- und Ausland vorzuschlagen.

Die Geschäftsführung

Zur Geschäftsführerin wurde Parlamentsvizedirektorin Dr.in Susanne Janistyn  bestellt.