News in einfacher Sprache 20.03.2024, 20:34

Bau- und Wohnpaket: Bundesländer bekommen Geld für leistbare Wohnungen

Der Nationalrat hat einige Maßnahmen im Bereich Bauen und Wohnen beschlossen. Man zahlt zum Beispiel vorläufig nichts mehr für einen Eintrag ins Grundbuch.

Nationalrat hat Bau- und Wohnpaket beschlossen

Diese Woche trifft sich der gesamte Nationalrat und berät über Gesetzesvorschläge. Die Regierung hat Ende Februar ein Bau- und Wohnpaket vorgestellt. Der Nationalrat hat das Paket jetzt großteils beschlossen. Er hat 5 Anträgen der Regierung zugestimmt. Dabei gab es unterschiedliche große Mehrheiten.

Der Nationalrat hat zum Beispiel zugestimmt, dass das Einkommensteuer-Gesetz und das Gerichtsgebühren‑Gesetz geändert werden.

Der größte Teil des Bau- und Wohnpakets ist ein Zuschuss für die Bundesländer. Zwischen 2024 und 2026 bekommen sie 1 Milliarde Euro. Damit können sie leistbare Wohnungen bauen oder erneuern. Das Geld wird so aufgeteilt:

  • 780 Millionen Euro für den Bau von Häusern mit mehreren Stockwerken. Die Hälfte davon ist für Miet‑Wohnungen, die man nicht kaufen kann.
  • 220 Millionen Euro für die umweltfreundliche Erneuerung von geförderten Miet‑Wohnungen.

Die Bundesländer können außerdem Kredite in der Höhe von 500 Millionen Euro aufnehmen. Dafür bezahlen sie 1,5 Prozent Zinsen. Die Kredite laufen über die Österreichische Bundes-Finanzierungsagentur (OeBFA).

Die Bundesländer können die Kredite als Wohnbau‑Darlehen weitergeben. Wohnbau‑Darlehen sind Kredite für Menschen, die selbst ein Haus bauen.

Oder die Bundesländer geben die Kredite weiter als Zuschuss für Wohnbau‑Darlehen bei anderen Banken.

Ziele des Bau- und Wohnpakets

Mit dem Bau- und Wohnpaket möchte die Regierung mehrere Ziele erreichen:

  • Es soll kurzfristig die Wirtschaft ankurbeln.
  • Es soll fördern, dass Menschen langfristig in Wohnungen und Häuser investieren.
  • Es soll dazu beitragen, dass es mehr leistbare Wohnungen gibt.
  • Es soll die Klimaziele berücksichtigen.

Die SPÖ und die FPÖ stimmten dem Paket teilweise zu, aber sie fordern noch mehr Maßnahmen.

Die NEOS sind der Meinung, dass die Bundesländer schon genug Geld bekommen, um den Wohnbau zu fördern.

Finanzminister Magnus Brunner sagte: Es ist eine gute Verwendung von Steuergeld, wenn man es für das Bau- und Wohnpaket einsetzt. Das Paket wird der Wirtschaft sehr helfen.

Weitere Teile des Bau- und Wohnpakets

Der Nationalrat hat auch vorbereitet, dass die Meidlinger Kaserne an die Bundes‑Immobiliengesellschaft verkauft wird. Das ist eine ehemalige Militär‑Kaserne, die dann dem Bund gehört. Der Bund möchte die Kaserne zu einem Sicherheitszentrum umbauen, in das verschiedene Stellen des Innenministeriums kommen.

Über eine Änderung der Verfassung muss noch verhandelt werden:

Manche Menschen besitzen Wohnungen, die sie nicht oder nur als zweiten Wohnsitz nutzen. Die Bundesländer können Geld dafür verlangen. Durch die Änderung der Verfassung soll das für die Bundesländer einfacher werden.

Für diese Änderung gab es einen Gesetzesentwurf. Er wird wieder in den Verfassungsausschuss zurückgeschickt.

Es gab auch Gespräche über einen Handwerker‑Bonus. Er soll Handwerksunternehmen unterstützen. Der Nationalrat hat aber noch keine Entscheidung dazu getroffen.

Begriffe einfach erklärt

Die Arbeit im Parlament ist sehr umfangreich und vielfältig. Es gibt viele Fachbegriffe. Diese Begriffe werden auf der Parlaments-Website einfach verständlich erklärt: 

Begriffe einfach erklärt

Keine Gebühr für Eintrag ins Grundbuch

Von Juli 2024 bis Ende Juni 2026 gibt es keine Gebühr für einen Eintrag ins Grundbuch. Man lässt sich ins Grundbuch eintragen, wenn man eine Wohnung oder ein Haus kauft. Das Gleiche gilt für einen Eintrag ins Pfandrecht. So einen Eintrag braucht man, um einen Kredit abzusichern.

Damit man keine Gebühren für das Grundbuch und das Pfandrecht zahlt, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Haus oder die Wohnung darf maximal 500.000 Euro kosten. Für teurere Häuser und Wohnungen zahlt man die Gebühren.
  • Der Kauf muss nach dem 31. März 2024 abgeschlossen werden.
  • Man muss das Haus oder die Wohnung selbst nutzen und wirklich brauchen.
  • Man muss das Haus oder die Wohnung neu bauen oder kaufen. Wenn man etwas erbt oder geschenkt bekommt, bezahlt man die Gebühren.

Weniger Steuern bei umweltfreundlicher Erneuerung

Es gibt einen Öko-Zuschlag für Vermieter:innen. Sie bekommen den Zuschlag, wenn sie eine Wohnung oder ein Gebäude umweltfreundlich erneuern.

Sie können die Gebäude zum Beispiel dämmen. Dadurch werden Räume im Sommer nicht so heiß und im Winter nicht so kalt.

Oder sie tauschen eine Kohle- oder Gas-Heizung aus und bauen eine umweltfreundlichere Heizung ein. In diesem Fall müssen Vermieter:innen weniger Steuern zahlen. Sie können 15 Prozent der Kosten für die Erneuerung in ihrer Steuer-Erklärung angeben.

Außerdem gibt es einen Steuervorteil für neue Wohnbauten, die zwischen 2024 und 2026 fertig werden. Die Wohnbauten müssen bestimmte Umwelt-Standards erfüllen. Dann kann man sie schneller von der Steuer abschreiben.

Das gilt auch so ähnlich für Erneuerungen, die eine Förderung nach dem Umweltförderungs-Gesetz bekommen.

Außerdem gibt es 50 Millionen Euro mehr für den Reparaturbonus. Den Reparaturbonus bekommen Personen, die elektrische Geräte reparieren lassen.

Für den Wohnschirm gibt es 60 Millionen Euro mehr. Der Wohnschirm ist eine Unterstützung für Personen, die sich ihre Wohnkosten nicht mehr leisten können. Der Wohnschirm schützt sie davor, dass sie ihre Wohnung verlieren.