Parlamentskorrespondenz Nr. 547 vom 10.12.1999

SOZIALAUSSCHUSS BESCHLIESST PENSIONSERHÖHUNG 2000

Prammer: 75 % aller Pensionisten erhalten um 1 % mehr

Wien (PK) - Als erster Punkt auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Sozialausschusses stand eine Regierungsvorlage betreffend die Pensionserhöhung 2000, die mit SP-VP-Mehrheit verabschiedet wurde. Abgelehnt wurde hingegen ein Entschließungsantrag der Freiheitlichen, in dem die Sozialministerin ersucht wird, bei der Festlegung des Anpassungsrichtwertes nicht den Verbraucherpreisindex, sondern den Pensionistenindex als Grundlage zu nehmen sowie eine weitere Erhöhung der Renten und Pensionen im Jahr 2000 vorzusehen, falls eine über dem jetzt festgelegten Anpassungsfaktor liegende Steigerung des Pensionistenindexes zu erwarten ist.

Eine von der Regierung beantragte Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes dient der Vorbereitung der Pensionserhöhung 2000. In den Erläuterungen heißt es, es sei beabsichtigt, die Pensionsanpassung nicht ausschließlich linear, d.h. mit prozentuellen Erhöhungen vorzunehmen. Vielmehr sollen durch die Einbeziehung von Fixbetrags-Komponenten die Bezieher kleiner Pensionen begünstigt werden (4 d.B.)

In einer von der Regierung nachgereichten Ergänzung zur Vorlage sind die konkreten Zahlen festgeschrieben: Demnach werden die Pensionen im kommenden Jahr um mindestens 0,6 % erhöht, für Bezieher kleinerer Pensionen ist eine Erhöhung von bis zu 2,5 % vorgesehen. Der Beirat für die Renten- und Pensionsanpassung hatte lediglich eine Pensionsanhebung um 0,4 % empfohlen.

Konkret schlägt die Regierung vor, Pensionen bis zu 7.000 S um 1,5 % zu erhöhen, Pensionen zwischen 7.000 S und 8.000 S - linear gestaffelt - zwischen 1,5 % und 2,5 %, Pensionen über 8.000 S bis einschließlich 9.750 S um 200 S und Pensionen über 9.750 S bis einschließlich 10.400 S - ebenfalls linear abgestuft - um 200 S bis 135 S. Pensionen über 10.400 S sind um 0,6 % anzuheben, mindestens jedoch um einen Sockelbetrag von 135 S, was bedeutet, dass alle Pensionen unter 22.500 S um mehr als 0,6 % wachsen. Gleichzeitig werden die Ausgleichszulagenrichtsätze für Einzelpersonen um 200 S auf 8.312 S und für Ehepaare um 285 S auf 11.859 S erhöht. Die Pensionsanpassung für das Jahr 2000 führt somit zu einer Mehrbelastung des Bundesbudgets in der Höhe von 3,21 Mrd. S.(Zu 4 d.B.)

Er hätte sich ein durchschaubareres System gewünscht, sagte Abgeordneter ÖLLINGER (G), v.a. was die Steigerungs- und Einschleiffaktoren betrifft. Zudem sei bei den Pensionen im niedrigeren Bereich die Erhöhung relativ gering ausgefallen, bemängelte er.

Weiters brachte Öllinger einen Paragraph 27-Antrag ein, der eine Anhebung des Karenzgeldes auf 6.000 S zum Inhalt hatte, der jedoch von der Ausschussobfrau, der Abgeordneten REITSAMER (SP), nicht zugelassen wurde, da dieser nicht mit dem im Ausschuss verhandelten Gegenstand im inhaltlichen Zusammenhang stand.

Die Pensionserhöhung um 0,6 % sei wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung, meinte eingangs Abgeordneter Mag. HAUPT (F). Es sei ihm aber unverständlich, warum geringere Einkommen schlechter valorisiert würden. Eine sehr unbefriedigende Situation ortete Haupt  auch bei den gesplitteten Pensionen im bäuerlichen Bereich, da der Ausgleichzulagenrichtsatz nicht aufgeteilt werde. Zudem kam er auf den von ihm eingebrachten Entschließungsantrag zu sprechen und wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Pensionsanpassung nicht einmal ausreichen werde, um z.B. die in den letzten Monaten deutlich gestiegenen Heizölpreise auszugleichen.

Es sei sozialpolitisch richtig, bei niedrigeren Einkommen eine bessere Anpassung vorzunehmen, erklärte Abgeordneter Dr. BRUCKMANN (VP). Seiner Ansicht nach seien die Wünsche der Freiheitlichen nicht finanzierbar. Auch Abgeordneter DIETACHMAYR (SP) sprach von einer akzeptablen und guten Lösung für die Pensionisten.

Abgeordneter DONABAUER (VP) machte darauf aufmerksam, dass die Pensionserhöhungen über 3 Mrd. S kosten werden. Damit betrage die Steigerung de facto sogar mehr als 1 % der Gesamtaufwendungen in der Höhe von 292 Mrd. S. Insgesamt sei daher die Anpassung gerade noch vertretbar, betonte Donaubauer.

Abgeordnete HALLER (F) bezog sich in ihrer Wortmeldung auf den Antrag des Abgeordneten Öllinger und stellte fest, auch die FPÖ sei der Auffassung, dass das Karenzgeld relativ niedrig sei. Statt einer momentanen Erhöhung wäre es jedoch sinnvoller den Zeitrahmen auszudehnen, schlug Haller vor, die erneut an das freiheitliche Modell des Kinderbetreuungschecks erinnerte.

Auch Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP) sprach sich für eine Erhöhung des Karenzgeldes aus. Der G-Antrag stehe jedoch in keinem inhaltlichem Zusammenhang mit dem Verhandlungsgegenstand, da völlig andere „Finanzierungstöpfe“ betroffen seien. Was die Pensionserhöhung anbelangt, so ginge es nunmehr darum, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Pensionisten keine Negativsteuer bei der Steuerreform bekommen haben.

In Vertretung von Sozialministerin Hostasch nahm Bundesministerin Mag. PRAMMER zur Pensionserhöhung Stellung und wies darauf hin, dass 75 % aller Pensionisten mehr als 1 % erhalten. Positiv sei zudem, dass auf die Bezieher von kleinen und mittleren Pensionen besonders Rücksicht genommen wurde und die Ausgleichszulagenrichtsätze um 2,46 % gesteigert werden. Hinsichtlich der Diskussion um das Karenzgeld zeigte sich Prammer erfreut darüber, dass alle Parteien darin einig sind, das Karenzgeld erhöhen zu wollen.

Sodann wurde ein Antrag der Regierungsparteien betreffend ein Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 1999 behandelt, der vorsieht, dass eine Neuregelung der Sachleistungszuständigkeit bei mehrfacher Krankenversicherung nicht schon ab 2000, sondern erst zum Zeitpunkt der Einführung der Chip-Karte mit 1.1.2002 in Kraft zu treten soll. (41/A ). Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP) brachte dazu einen SP-VP-Abänderungsantrag ein, der v.a. Frauen vor Verschlechterungen im Leistungsrecht schützen soll und die Anwendung der Meistbegünstigungsklausel vorsieht. In der Praxis habe sich nämlich gezeigt, dass für Frauen, die am 1.9.1996 das 55. Lebensjahr vollendet haben und mit Stichtag 1.1.2000 in Pension gehen werden, die ab diesem Zeitpunkt geltende Rechtslage über die Pensionsberechnung (insbesondere bedingt duch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage für Kindererziehungszeiten) günstiger sein könnte.

Abgeordnete HALLER (F) erachtete den Abänderungsantrag aus der Sicht der Frauen für sehr vernünftig. Grundsätzlich sollte jedoch für den gesamten Bereich der Frauenpensionen eine neue Lösung gefunden werden, urgierte sie.

Der Antrag der Regierungsparteien wurde in der Fassung des Abänderungsantrages, der einstimmig angenommen wurde, mit SP-VP-Mehrheit verabschiedet.

FPÖ-ANTRAG: PFLEGEGELD AUCH FÜR KINDER UNTER DREI JAHREN

Mit SP-VP-Mehrheit wurde sodann ein F-Antrag vertagt, in dem die Freiheitlichen ein Abgehen von der Altergrenze bei pflegebedürftigen Kindern fordern(36/A ). Abgeordneter Mag. HAUPT (F) erinnerte daran, dass die F-Mandatare bereits bei der Beschlussfassung des Bundespflegegeldgesetzes im Jahr 1992 angeregt haben, auch für Kinder unter drei Jahren Pflegegeld zu gewähren. Mittlerweile wurde zwar eine Härteklausel eingeführt, die aber in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt werde. Als konkretes Bespiel führte Haupt ein mit „Treacher Collins Syndrom“ geborenes Kind an, das einen enormen Pflegeaufwand benötige. Neben der psychischen Belastung komme noch die finanzielle hinzu, da sich die Kosten auf insgesamt 18.000 S im Monat (für Zusatznahrung, Schläuche etc.) belaufen.

GRÜNE FORDERTEN ERNEUT PASSIVES WAHLRECHT FÜR AUSLÄNDERINNEN

Schliesslich wurde auch ein G-Antrag mit SP-F-VP-Mehrheit vertagt, in dem die Grünen für die Zuerkennung des passiven Wahlrechtes für AusländerInnen bei Betriebsrats- und Arbeiterkammerwahlen sowie bei den ÖH-Wahlen eintreten. Abgeordneter ÖLLINGER (G) argumentierte, dass Ausländer zwar selbstverständlich österreichischen Gesetzen - z.B. Steuergesetzen oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen - unterliegen, man ihnen derzeit aber eine volle Beteiligung an der Vertretung ihrer Interessen verwehrt. Zudem sei bereits ein EU-Vertragsverletzungsverfahren im Gange, da eine entsprechende Verordnung innerstaatlich nicht umgesetzt werde (16/A).(Schluss)