Parlamentskorrespondenz Nr. 431 vom 07.07.2000

THEMENVIELFALT ZUM NATIONALRATS-KEHRAUS VOR DER SOMMERPAUSE

Letzte Plenarsitzung der Tagungsperiode

Wien (PK) - Eine vielfältige Themenpalette hatten die Abgeordneten zum Nationalrat bei ihrer letzten Plenarsitzung vor dem Ende der Tagungsperiode zu bewältigen. Der Bogen reichte vom einstimmig beschlossenen Versöhnungsfondsgesetz und der Verankerung des Schutzes und der Förderung der Minderheiten als Staatsziel in der Bundesverfassung bis zu Auslieferungsbegehren für die Mandatare Prinzhorn (F) und Fink (V) und zu einer Novellierung des Mediengesetzes.

NOVELLIERUNG DES MEDIENGESETZES

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Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) begrüßte die Anpassung des Medienrechts an Standards in der EU sowie in den USA und Kanada. Mit der Speicherungs- und Ablieferungspflicht für neue Medien wie CD-ROMs werde gewährleistet, dass Produkte der Wissenschaft, der Kultur und der Forschung urheberrechtskonform für die Nachwelt bewahrt werden.

Auch Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) begrüßte die Vier-Parteien-Einigung über die vorliegende logische Weiterentwicklung des Medienrechts im Hinblick auf die Fortschritte der Informationstechnologie und sprach die Hoffnung aus, dass auch die jetzt noch von der Archivierungspflicht ausgenommenen Online-Produkte künftig einbezogen werden können.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) bedauerte, dass von Abgeordnetem Posch der Geist der Versöhnung mit Füßen getreten wurde, denn diesen Geist der Versöhnung hätten sich die vielen Opfer und die Zwangsarbeiter verdient. Die Frage, wie der Gesetzgeber mit der Informationsflut, der Erfassung der Information und mit den Angeboten des Internets umgehen werde, harre, so Krüger, noch einer Lösung.

Staatssekretär MORAK betrachtete die rasche Umsetzung der Anliegen im Mediengesetz - sie sind ein Teil des Arbeitsprogramms der Bundesregierung - als ein wichtiges Zeichen für Österreich und seine Bibliotheken.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) setzte sich kritisch damit auseinander, dass die Nationalbibliothek, die mit ihrer budgetären Ausstattung zu "raufen" hat, auch die zusätzliche finanzielle Belastung zu tragen hat. Die Rednerin wünscht sich, dass man der Arbeit der Nationalbibliothek sowie der Erweiterung ihrer Agenden mehr Aufmerksamkeit schenkt.

Die Vorlage wurde einhellig beschlossen.

S-ANTRAG 104/A(E) BETREFFEND BEKÄMPFUNG DER TODESSTRAFE

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Abgeordneter Dr. POSCH (S) erläuterte den Entschließungsantrag betreffend Bekämpfung der Todesstrafe, der u.a. die Bundesregierung auffordert, sich bei jeder sich bietenden Gelegenheit für die Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen. Weitere Punkte beziehen sich auf die Ratifikation eines entsprechenden Abkommens im Europarat und die Thematisierung dieser Problematik im Hinblick auf die EU-Beitrittskandidaten und in der UNO-Vollversammlung. Aus dem Bericht von Amnesty International gehe hervor, dass 1999 noch in 37 Staaten 1625 Hinrichtungen vollzogen wurden, wobei China der "Spitzenreiter" sei.

Weiters sei erwiesen, dass besonders oft Angehörige von Minderheiten zu Tode verurteilt werden. In den USA beispielsweise sind 35 % der Häftlinge in den Todestrakten Afroamerikaner, obwohl der Bevölkerungsanteil nur 12 % beträgt. Posch machte überdies darauf aufmerksam, dass die geringe Mordrate in Österreich beweise, dass die Todesstrafe keinen abschreckenden Charakter habe. Dies zeige sich auch dadurch, dass im Süden der Vereinigten Staaten 80 % der Hinrichtungen stattfinden, gleichzeitig dort aber die höchste Mordrate zu verzeichnen sei.

Auch Abgeordneter ELLMAUER (V) wies auf die erschreckend hohe Zahl an Hinrichtungen hin. Im Iran, Saudiarabien und in den USA haben die Exekutionen sogar noch zugenommen, obwohl sie insgesamt zurückgegangen sind, informierte er. Es sei daher die Pflicht jener Länder, in denen die Todesstrafe verboten ist, für die Wahrung der elementaren Grundrechte des Menschen die Stimme zu erheben. Dieses Recht auf Leben stehe aber auch dem Embryo zu, unterstrich Ellmauer. Die Todesstrafe sei sowohl grausam als auch menschenverachtend und zudem bestehe die Gefahr, dass unschuldige Menschen getötet werden. Er halte es deshalb für unabdingbar, dass sich alle EU-Mitgliedstaaten für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen.

Abgeordneter Dr. OFNER (F) sprach von einem weiteren wichtigen Schritt in Richtung Ächtung der Todesstrafe. Es sei daher erfreulich, dass dieser Beschluss einvernehmlich zustande kommen werde. Grundsätzlich schloss er sich den Ausführungen seiner Vorredner an und fügte noch hinzu, dass auch der Stadtstaat Singapur, der als demokratisches Musterland gelte, 28 Hinrichtungen aufzuweisen hat. Auch in manchen europäischen Ländern, wie Frankreich, Spanien und Belgien, wurde die Todesstrafe teilweise erst vor wenigen Jahren abgeschafft. 69 % der Franzosen würden sich zudem als rassistisch einstufen und 45 % treten für die Einführung der Todesstrafe ein, sagte Ofner.

Sie habe die Ehre gehabt, Nationalratspräsident Fischer bei einer Konferenz in Rom zu vertreten, bei der Mitglieder europäischer Parlamente das Thema Todesstrafe diskutierten, führte Abgeordnete Mag. STOISITS (G) aus. Dabei wurde eine Deklaration verabschiedet, die noch weit über den Inhalt des vorliegenden Antrags des österreichischen Nationalrats hinausgehe. Die Bürger der einzelnen Staaten wurden darin nämlich aufgerufen, nur jene Politiker bei den Wahlen zu unterstützen, die öffentlich gegen die Todesstrafe eintreten.

Abgeordnete JÄGER (S) war der Meinung, dass besonders die westlichen Staaten aufgefordert seien, in dieser Frage vorbildhaft zu agieren. Angesichts der bevorstehenden EU-Osterweiterung wäre es notwendig, hier klare Vorgaben zu machen, betonte sie. Positiv hob sie die Rolle des Abgeordneten Einem hervor, der im Rahmen seiner Mitwirkung an der Ausarbeitung der EU-Grundrechtscharta die absolute Ächtung der Todesstrafe eingefordert hat. Sodann brachte sie einen Entschließungsantrag ein, der die Rehabilitierung jener Freiheits- und Widerstandskämpfer zum Inhalt hat, die während des Austrofaschismus zum Tode verurteilt wurden.

Vor dem Hintergrund eines humanistischen und christlichen Weltbildes sei es eine Selbstverständlichkeit, jede Form der Todesstrafe abzulehnen, konstatierte Abgeordneter AMON (V). Es sei daher äußerst erfreulich, dass ein Vier-Parteien-Konsens gefunden wurde, auch wenn ihm die Semantik des Antrages nicht ganz gefalle.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) teilt, wie sie sagte, die Ansicht, dass die Todesstrafe weltweit abgeschafft werden muss, egal welches Verbrechen jemand begangen habe. Kein Mensch dürfe berechtigt sein, in einen legalen Verfahren einen anderen Menschen das Leben zu nehmen. Partik-Pable kritisierte insbesondere die USA, wandte sich in ihrer Rede aber auch gegen "grausame Körperstrafen" vor allem in arabischen Ländern.

Abgeordnete GATTERER (V) wies auf eine weltweite Kampagne gegen die Todesstrafe hin und unterstrich, dass auch 50.000 Österreicher diesen Aufruf unterschrieben hätten. Weltweit seien 1,7 Millionen Unterschriften gesammelt und an UN-Generalsekretär Kofi Annan übergeben worden. Empört zeigte sich Gatterer, dass es in den USA noch die Todesstrafe gebe.

Die dem Bericht des Menschenrechtsausschusses beigedruckte Entschließung wurde vom Nationalrat einstimmig angenommen. Der Entschließungsantrag der SPÖ betreffend Rehabilitierung von Opfern des Austrofaschismus wurde lediglich von der Opposition unterstützt und blieb damit in der Minderheit.

ERSUCHEN DER BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT FELDBACH UM ZUSTIMMUNG ZUR BEHÖRDLICHEN VERFOLGUNG DES ABGEORDNETEN FINK (V) * ERSUCHEN DER BUNDES-WERTPAPIERAUFSICHT UM ZUSTIMMUNG ZUR BEHÖRDLICHEN VERFOLGUNG DES ZWEITEN PRÄSIDENTEN DES NATIONALRATES DIPL.-ING. PRINZHORN

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Abgeordneter GRADWOHL (S) hielt fest, der Nationalrat behandle heute zwei besondere Fälle von Immunität. Er unterstrich, die SPÖ werde der Auslieferung von Abgeordnetem Prinzhorn zwar nicht zustimmen, da ein politischer Zusammenhang zwischen der Tätigkeit des Wirtschafts- und Industriesprechers der FPÖ mit dem ihm angelasteten Vergehen gegeben sei, seiner Meinung nach bleibt aber "der schale Beigeschmack", dass Prinzhorn seine Immunität missbraucht haben könnte. Gradwohl hätte sich zumindest eine Erklärung Prinzhorns über die Hintergründe seiner Vorgangsweise erwartet.

Anders gelagert sei, so der Abgeordnete, der Fall von VP-Abgeordnetem Fink. Dieser habe eine gewerbliche Arbeitsvermittlung gegründet, ohne in weiterer Folge die ihm gemachten Auflagen zu erfüllen. Später habe er diese Arbeitsvermittlung in eine politische Organisation umgewandelt, um dem Gewerberecht zu entgehen. Gradwohl kann keinen Zusammenhang zwischen der politischen Tätigkeit eines Abgeordneten und der Ausübung eines Gewerbes erkennen und kündigte daher die Zustimmung der SPÖ zu einer Auslieferung Finks an. "Schaffen Sie in diesem Bereich keine neuen Privilegien für Abgeordnete", warnte er die Koalition.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (V) sieht dem gegenüber sehr wohl einen Zusammenhang zwischen der politischen Tätigkeit Finks und dem ihm vorgeworfenen Vergehen. Die Gründung einer Arbeitsloseninitiative durch einen Bezirksabgeordneten habe sehr wohl etwas mit Politik zu tun, bekräftigte er. Die SPÖ wolle einen Abgeordneten "vernadern", der sich bemühe, die überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenrate in seinem Bezirk zu senken. Das sei eine ausgesprochen unfaire Vorgangsweise.

Fink ist Kukacka zufolge der Obmann eines gemeinnützigen Vereins, der sich u.a. um Arbeitsvermittlung kümmere. Dieser Verein verfüge über alle notwendigen Berechtigungen. Zu keinem Zeitpunkt sei eine unbefugte Arbeitsvermittlung erfolgt. Auch Ex-Bundeskanzler Klima habe im Rahmen der Joboffensive zum Telefon gegriffen und Unternehmen angerufen, skizzierte der Abgeordnete.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Abgeordneter GRADWOHL (S) fest, zum Zeitpunkt der Einleitung des Strafverfahrens habe es sich bei der Initiative von Abgeordnetem Fink um eine gewinnorientierte, gewerbliche Arbeitsvermittlung und nicht um eine Arbeitsloseninitiative gehandelt.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) erklärte, beide zur Diskussion stehenden Immunitätsfälle würden von anderen Auslieferungsbegehren abweichen. Ihr zufolge werden die Grünen gegen eine Auslieferung Prinzhorns stimmen, auch wenn der Fall, wie sie sagte, eine nicht sehr schöne Komponente habe. Im Zweifel nehme sie aber an, dass bei Prinzhorn ein Zusammenhang zwischen seiner politischen Tätigkeit und den ihm vorgeworfenen Vergehen bestehe.

Die beabsichtigte Nicht-Auslieferung von Abgeordnetem Fink wertete Petrovic hingegen als Absage an den Rechtsstaat. Die Koalition verlasse die Linie des Hauses in Immunitätsangelegenheiten und demonstriere, dass Politiker über einem normalen Bürger stehen, beklagte sie. Nach Ansicht der Abgeordneten hat die Frage, ob jemand für eine gewerbliche Tätigkeit eine Berufsberechtigung habe und vorgegebene Auflagen erfülle, rein gar nichts mit seiner Tätigkeit als Abgeordneter zu tun. "Die Zahl der Strafbescheide spricht für sich". Nach der Logik der Koalition könnte sie als ausgewiesene Tierfreundin künftig beispielsweise eine Tierarzt-Praxis eröffnen, ohne dafür bestraft werden zu können.

Abgeordneter Dr. Martin GRAF (F) kündigte an, die Freiheitlichen würden beiden Auslieferungsbegehren nicht zustimmen. Er betonte, dass es schon lange keine gemeinsame Linie des Hauses in Immunitätsangelegenheit mehr gebe, sondern jede Fraktion anders agiere. Die Vorwürfe gegen den Zweiten Nationalratspräsidenten Prinzhorn wies Graf als parteipolitische Polemik zurück. Aktienkurse würden auch steigen, wenn US-Notenbankpräsident Greenspan etwas zur wirtschaftlichen Situation sage, meinte er.

Zum Auslieferungsbegehren hinsichtlich des Abgeordneten Fink merkte Graf an, es gehe hier um die Frage der Bestrafung Finks und nicht darum, ob er ein Gewerbe ausüben dürfe oder nicht. Die SPÖ versuche, Anklagebehörde und Richter in einem zu sein. Der Abgeordnete sieht die Notwendigkeit, über die Immunitätsgesetzgebung insgesamt zu diskutieren.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) führte aus, ein Abgeordneter des Hauses sei "bei illegaler Arbeitsvermittlung erwischt worden", man habe ihn also gewissermaßen "auf frischer Tat ertappt". Das sollte vor Gericht verhandelt werden. Pilz hofft, dass die Weigerung der Koalition, Fink auszuliefern, nicht Schule macht.

Der beantragten behördlichen Verfolgung von Abgeordnetem Ernst Fink stimmte der Nationalrat mit FP-VP-Mehrheit nicht zu. Die Abgeordneten stellten fest, dass ein Zusammenhang zwischen der Fink vorgeworfenen Verwaltungsübertretung und seiner politischen Tätigkeit als Abgeordneter besteht.

Auch der Beschluss, den Zweiten Nationalratspräsidenten Thomas Prinzhorn nicht auszuliefern, erfolgte mit Stimmenmehrheit. Teile der SPÖ stimmten gegen den Antrag des Immunitätsausschusses. Auch hier stellten die Abgeordneten fest, dass ein Zusammenhang zwischen der Prinzhorn zu Last gelegten Verwaltungsübertretung und seiner politischen Tätigkeit bestehe.

ÄNDERUNG DES STUDIENFÖRDERUNGSGESETZES 1992 SOWIE DIESBEZÜGLICHE G-ANTRÄGE 72/A UND 80/A

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Abgeordneter Dr. RADA (S) machte darauf aufmerksam, dass das geltende Studienförderungsgesetz rein auf Vollzeitstudierende ausgelegt sei. Es gebe aber immer mehr Studierende, die neben ihrem Studium einer Arbeit nachgingen. Deshalb sei eine Anpassung der entsprechenden Bestimmungen erforderlich. Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle versuche man, so Rada, die vorhandenen Mittel "einigermaßen gerecht zu verteilen". Als bedenklich wertete er es, dass auch Studierende an Privatuniversitäten Fördermittel erhalten sollen.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) begrüßte die Ausweitung der Studienbeihilfe, von der sie sich eine weitere Senkung der Dropout-Quote erwartete. Als besonders positiv wertete sie es, dass auch Südtiroler bzw. Universitäten in Südtirol von dem Gesetz erfasst werden.

Abgeordneter Dr. Martin GRAF (F) äußerte sich ebenfalls zustimmend zu der Gesetzesänderung und meinte, Stipendien könnten nun auch unter Heranziehung von EU-Geldern für einen breiteren Bezieherkreis geöffnet werden.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) führte kritisch ins Treffen, dass nur 13 % aller Studierenden in Österreich ein Stipendium erhalten. Ziel der Beihilfenpolitik sollte es sein, ein Studium so zu ermöglichen, dass eine Arbeit nebenbei aus existentiellen Gründen nicht mehr erforderlich ist, betonte er.

Abgeordneter Dr. ANTONI (S) hob insbesondere die Verbesserungen für berufstätige Studierende durch die Studienabschluss-Stipendien hervor. Dadurch könnten diese, so der Redner, eine Karenzierung in Anspruch nehmen und hätten somit ausreichend Zeit für die Vorbereitungen zu den Prüfungen. Damit würde auch ein Beitrag zur Kürzung der Studienzeiten geleistet.

Bundesministerin GEHRER wies darauf hin, dass durch das zu beschließende Gesetz neue Herausforderungen angenommen würden. Ein besonderes Anliegen sei es ihr gewesen, zur Entbürokratisierung beizutragen. Sie nannte in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, Studienanträge über das Internet zu stellen und bekräftigte, hier weitere Akzente setzen zu wollen.

Abgeordneter Mag. SCHENDER (F) nannte die Studienabschluss-Stipendien, die flexibleren Regelungen und die weiteren Möglichkeiten im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung als Pluspunkte des Studienförderungsgesetzes.

Bei der Abstimmung wurde die Novelle zum Studienförderungsgesetz einstimmig angenommen.

V-F-ANTRAG 181/A BEZÜGLICH NOVELLIERUNG DES UNIVERSITÄTS-STUDIENGESETZES

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Abgeordneter Dr. NIEDERWIESER (S) beurteilte die gegenständliche Novelle zum Universitäts-Studiengesetz als positiv. Offen geblieben sei seiner Meinung nach aber, klare Strukturen innerhalb der Vielfältigkeit der Studien zu schaffen, weiters bedürfe es eines größeren Angebotes an Studien im Kommunikations- und Informationsbereich. Darüber hinaus urgierte der Abgeordnete eine Regelung der Titel für Zahnärzte und beklagte die Schwierigkeiten bei der Anrechnung von Studien im Ausland. Abschließend gab er seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Drohungen des Finanzministers hinsichtlich der Einsparungen im Bildungsbereich nicht wahr würden.

Für Abgeordnete Dr. BRINEK (V) ist die Gesetzwerdung dieser Novelle ein Beispiel für ein lebendiges und positives Diskussionsklima. Ein solches sei deshalb notwendig, weil die Universitäten vor großen Herausforderungen stünden. Brinek nannte dabei die Reform des Dienstrechts, die Einführung globaler Budgets, zweckmäßigere Organisationsformen und mehr Wettbewerb. Sie sprach sich auch für den verstärkten Einsatz neuer Technologien im Lernbereich aus und trat für eine Regelung zur Bearbeitung von Ansuchen für Lehrgänge von Privatuniversitäten ein.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) brachte einen von allen vier Parteien unterstützten Abänderungsantrag ein, der von der Festlegung auf Gesetzesebene, welche Master-Grade geschaffen werden sollen, wieder abgeht. Weiters brachte er einen Vierparteien-Entschließungsantrag ein, in dem die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur ersucht wird, bis Ende des Wintersemesters 2000/2001 einen Entwurf für eine Novellierung des Universitätsstudiengesetzes auszuarbeiten. Als einen Wermutstropfen bezeichnete Graf die Änderungen zum Kunsthochschulstudiengesetz. Er habe diesem nur zugestimmt, um einen Nachteil für die Studierenden zu verhindern. Auch er sprach sich für eine Bereinigung des Titelunwesens aus.

Abgeordnetem Dr. GRÜNEWALD (G) fehlte in der Debatte die Diskussion um Studien- und Rahmenbedingungen, um problemorientiertes Lernen, um interdisziplinäres Lernen und um die Anrechnung von Studienzeiten bei einem Studienwechsel. Er warnte vor der Gefahr im Rahmen der Vollrechtsfähigkeit, dass sich die Universitäten nur den Trends öffnen. Der Staat müsse daher sicherstellen, dass Human-, Kultur- und kritische Gesellschaftswissenschaften auch weiterhin existieren können, so der Mandatar.

Abgeordnete Dr. PAPHAZY (F) thematisierte die Privatuniversitäten, die ihr ein großes Anliegen sind. Ein internationales Ranking könnte ihrer Ansicht nach einen positiven Wettbewerb initiieren, der dann der Wirtschaft als Maßstab dient. Die Wirtschaft brauche zeitgemäße Universitäten, die zeitgemäße Erkenntnisse vermitteln. Man müsse auch über die Zukunft der akademischen Grade reden, meinte Paphazy und unterzog vor allem den "fast wertlosen" Grad des "Master of Advanced Studies" einer herben Kritik.

Bundesministerin GEHRER unterstrich zwei wesentliche Neuerungen des Gesetzes: Einerseits werde eine Klarstellung im Bereich der Anerkennung vorgenommen, wodurch es leichter werde, innerhalb Österreichs zu wechseln und ausländische Studien anzurechnen. Auch die Einführung der Informatik in den Lehramtsstudien und des Informatik-Managements bezeichnete die Ministerin als einen richtigen Weg. Im Interesse der Flexibilität müsse es auch möglich sein, so Gehrer, in Trimestern zu denken.

Abgeordneter Dipl.-Ing. SCHÖGGL (F) konzentrierte sich auch auf die "inflationäre Entwicklung der akademischen Grade" und beleuchtete den MAS-Titel ebenfalls äußerst kritisch. Man müsse Ordnung in das "Titelchaos" bringen, so Schöggl.

Bei der Abstimmung wurde die Novelle zum Universitätsstudiengesetz unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages einstimmig angenommen. Auch der Entschließungsantrag fand die Zustimmung aller Fraktionen.

NOVELLIERUNG DES UNTERRICHTSPRAKTIKUMSGESETZES * S-ANTRAG 160/A(E) BETREFFEND BILDUNGSPOLITISCHE MASSNAHMEN * S-ANTRAG 161/A(E) BEZÜGLICH INFORMATIONSTECHNOLOGIE-OFFENSIVE AN SCHULEN

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Abgeordneter Dr. ANTONI (S) äußerte sich, wie bereits im Ausschuss, betont kritisch zu den Aussprüchen von Landeshauptmann Haider gegenüber Lehrervertretern. Derartige Aussagen sowie die Meinung des Bundeskanzlers zu Dienstrechtsfragen und die Drohungen des Finanzministers würden der Schule nicht helfen und die Motivation der Lehrer drücken. Simple Kürzungen entsprächen keiner verantwortungsvollen Bildungspolitik, vielmehr müsse man die Schule fit für die Anforderungen der Zukunft machen. Antoni nannte in diesem Zusammenhang die von der Opposition eingebrachten und ebenfalls zur Diskussion stehenden Entschließungsanträge, welche in diese Richtung gingen, die jedoch leider im Ausschuss abgelehnt worden seien. Abschließend forderte er ein neues transparentes Lehrerdienst- und -besoldungsrecht sowie intelligente Reformansätze, die notwendige Investitionen ermöglichen.

Abgeordneter AMON (V) distanzierte sich von Aussagen, die Vergleiche mit dem Tierreich bringen. Den Bundeskanzler verteidigte er gegenüber Antoni, da es dem Regierungschef nicht um kleine Reformen, sondern um großangelegte Strukturreformen im Dienstrecht gehe. Die Ablehnung der Entschließungsanträge der Opposition begründete Amon damit, dass deren Intentionen zwar richtig seien, vieles davon aber erfüllt oder in Angriff genommen worden sei. Zu den von Abgeordnetem Antoni angesprochenen Klassenschülerhöchstzahlen bemerkte Amon, dass in weiten Bereichen die gesetzlich festgelegte Grenze nicht mehr erreicht werde. Eine gute Bildung und Ausbildung sei nicht eine Frage der Schülerzahlen, sondern eine der Qualität der LehrerInnen, die der Redner als außerordentlich hoch bezeichnete.

Abgeordneter BROSZ (G) wies darauf hin, dass sexuelle Belästigung vor allem Frauen betreffe und insbesondere von Männern verübt werde. Er hätte sich daher gewünscht, dass im Gesetz eine geschlechtsadäquate Formulierung gewählt worden wäre, weshalb er einen diesbezüglichen Abänderungsantrag einbrachte. Hinsichtlich der Ausbildung der Lehrer im Bereich der Informationstechnologie regte er an, dass auch der Dienstgeber, das heißt das Unterrichtsministerium, entsprechende Kurse und Fortbildungsmöglichkeiten anbieten solle. 

Abgeordneter SEVIGNANI (F) sprach von einem Schritt in Richtung mehr Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und verbesserten Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung. Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Ausbildung der österreichischen Jugend seinen für die Freiheitlichen kein leeres Schlagwort. 

Abgeordnete SCHASCHING (S) verwahrte sich dagegen, dass aus der Frage der Arbeitszeiten der Lehrer politisches Kleingeld geschlagen werde. Kritisch beurteilte sie zudem die Pläne, wonach das Fach "Pädagogische Psychologie" für Lehramtsstudenten gestrichen werden soll. 

Bei der zu beschließenden Regierungsvorlage handle es sich um eine Weiterentwicklung im Bereich der Gleichbehandlung, hob Bundesministerin GEHRER positiv hervor. Sodann bedankte sie sich bei ihren engagierten Mitarbeitern und den österreichischen Lehrern, die sich den neuen Herausforderungen stellen. Eine Umfrage zu Schulschluss habe gezeigt, dass die Eltern die Arbeit der Lehrer anerkennen, betonte sie.

Auch Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) zollte der Arbeit der Lehrer Anerkennung. Dennoch müsse es möglich sein, gegen Auswüchse aufzutreten. In der Klagenfurter HTL gebe es beispielsweise einen "Gagenkaiser", der mit zwei Unterrichtsstunden und 14 Überstunden knapp 150.000 S monatlich verdiene.

Abgeordneter Dr. RADA (S) kritisierte die inakzeptablen Äußerungen des Kärntner Landeshauptmanns und des Präsidenten des Kärntner Landesschulrates, die zu einer großen Verunsicherung innerhalb der Lehrerschaft geführt haben. In einem von ihm eingebrachten S-Entschließungsantrag wird Ministerin Gehrer aufgefordert, alles zu unternehmen, dass im Rahmen der Lehrerausbildung ein Schwerpunkt auf politische Bildung, insbesondere auf die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus, gelegt wird.

Der Gesetzentwurf wurde in dritter Lesung einstimmig angenommen; abgelehnt wurden hingegen der Abänderungsantrag der Grünen sowie der S-Entschließungsantrag betreffend politische Bildung. Die beiden (negativen) Berichte des Unterrichtsausschusses wurden mehrheitlich angenommen.

ABKOMMEN ÜBER PARTNERSCHAFT UND ZUSAMMENARBEIT ZUR GRÜNDUNG EINER PARTNERSCHAFT ZWISCHEN DEN EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN UND IHREN MITGLIEDSTAATEN EINERSEITS UND TURKMENISTAN ANDERERSEITS SAMT ANHÄNGEN, PROTOKOLL ÜBER AMTSHILFE IM ZOLLBEREICH UND SCHLUSSAKTE SAMT ERKLÄRUNGEN

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Das Abkommen wurde einstimmig genehmigt.

FAKULTATIVPROTOKOLL ZUR KONVENTION ZUR BESEITIGUNG JEDER FORM VON DISKRIMINIERUNG DER FRAU * ERKLÄRUNG ÜBER DIE ZURÜCKZIEHUNG DES ÖSTERREICHISCHEN VORBEHALTS ZU ARTIKEL 7 LIT. B DER KONVENTION ZUR BESEITIGUNG JEDER FORM VON DISKRIMINIERUNG DER FRAU * ERKLÄRUNG ÜBER DIE ZURÜCKZIEHUNG DES ÖSTERREICHISCHEN VORBEHALTS ZU ARTIKEL III DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE POLITISCHEN RECHTE DER FRAU * ÄNDERUNG DES ARTIKELS 20 ABSATZ 1 DER KONVENTION ZUR BESEITIGUNG JEDER FORM VON DISKRIMINIERUNG DER FRAU, ANGENOMMEN AUF DER ACHTEN SITZUNG DER VERTRAGSSTAATEN AM 22. MAI 1995

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Abgeordneter Dr. EINEM (S) kam auf die Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung zu sprechen. Erfreulich sei u.a. die Ausweitung des Komitees zur Überprüfung der Verhaltensweisen der Mitgliedstaaten sowie das Fakultativprotokoll, das die Möglichkeit einer Individualbeschwerde schaffe.

Auch Abgeordnete GATTERER (V) sah in dem Fakultativprotokoll einen wesentlichen Schritt in Richtung mehr Frauenrechte, vor allem im Bereich des Beschwerderechtes für Einzelpersonen.

Die Diskriminierung der Frauen finde in vielen Bereichen statt, erklärte Abgeordnete BURKET (F). Noch immer werden Frauen aus religiösen und kulturellen Gründen auf furchtbare Weise verstümmelt, noch immer gebe es die Witwenverbrennung und noch immer würden weibliche Familienangehörige getötet. Es könne daher gar nicht genug Gesetze geben, die den Schutz der Frauen zum Inhalt haben, meinte sie.

Die Grünen stimmen dem Fakultativprotokoll, das u.a. die Möglichkeit der Individualbeschwerde schaffe, selbstverständlich zu, sagte Abgeordnete Dr. PETROVIC (G). Einen effektiven Schutz gegen Diskriminierung könne es jedoch nur dann geben, wenn es eine echte und reale Gleichstellung der Frauen gebe, zeigte sich Petrovic überzeugt.

Abgeordnete Mag. PRAMMER (S) erinnerte an die Aussage von UN-Generalsekretär Kofi Annan, der das dritte Jahrtausend als Jahrtausend der Durchsetzung der Gleichberechtigung bezeichnet hat. Prammer blickte zurück auf den Kampf um das Frauenwahlrecht und um die Verankerung der Gleichberechtigung in der Menschenrechtserklärung von 1948 und erinnerte an den österreichischen Beitrag zum Zustandekommen des Zusatzprotokolls zur UN-Frauenkonvention, wobei sie der österreichischen Diplomatin Aloisia Wörgötter für ihre engelhafter Geduld bei der Überwindung von Widerständen der Konservativen dankte. Was heute beschlossen wird, hat nicht nur für die Länder der Dritten Welt, sondern auch für die Frauen in Österreich Bedeutung. Sie bekommen ein neues Rechtsmittel, bei dessen Inanspruchnahme ihnen die Sozialdemokratie behilflich sein wird, versicherte Abgeordnete Prammer.

Die Staatsverträge wurden einstimmig, wo notwendig, in Anwesenheit der verfassungsmäßig erforderlichen Zahl von Abgeordneten, genehmigt.

V-F-S-G-ANTRAG 216/A BETREFFEND DEN INTERNATIONALEN FONDS ZUR RÄUMUNG DER SCHIFFFAHRTSRINNE DER DONAU

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Der Gesetzentwurf wurde einstimmig angenommen.

V-F-ANTRAG 226/A UND S-ANTRAG 229/A BEZÜGLICH NOVELLIERUNG DES KATASTROPHENFONDSGESETZES 1996 UND DES BUNDESFINANZGESETZES 2000

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Abgeordnete AUMAYR (F) erläuterte die Notwendigkeit, 100 Mill. S aus dem Katastrophenfonds zur Abgeltung nicht versicherter Dürreschäden aufzuwenden, da die Folgen der extremen Witterungsbedingungen für viele Bauern existenzgefährdende Ausmaße angenommen haben. Einmal mehr zeige sich, wie sehr die Bauern von der Natur abhängig sind. Es sollte uns zu denken geben, dass die Ozonschicht immer löchriger und die Sonne immer mehr zur Feindin der Menschheit werde, sagte die Abgeordnete und mahnte mehr Verantwortung gegenüber den nachkommenden Generationen ein.

Abgeordneter GRADWOHL (S) zeigte sich erfreut, dass bei der Unterstützung dürregeschädigter Bauern eine gemeinsame Linie gefunden werden konnte. Abgeordnetem Schwarzböck dankte Gradwohl für dessen Fairness in den oft harten Auseinandersetzungen und wünschte ihm alles Gute in der neuen Funktion und für das weitere Leben.

Abgeordneter SCHWARZBÖCK (V) sprach von einer tragischen Dürreperiode, wie sie auch viele alte Menschen noch nicht erlebt haben und bezifferte den zu erwartenden Schaden, sollte es auch in den nächsten Wochen nicht regnen, in Milliardenhöhe. Mit Freude erfülle ihn, dass es möglich geworden sei, in Gesprächen mit dem Finanzminister rasche Hilfe für die betroffenen Bauern zur Verfügung zu stellen und darüber nun einen einstimmigen Beschluss zu fassen. Schwarzböck bekannte sich nachdrücklich zu dem erfreulichen Grundkonsens der österreichischen Agrarpolitik, die Landwirtschaft mit einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz multifunktional abzusichern.

Aus Anlass seines bevorstehenden Ausscheidens aus dem Nationalrat unterstrich der leidenschaftliche Agrarpolitiker und Sozialpartner Schwarzböck seine Auffassung, dass Sozialpartner im Parlament vertreten sein sollen. Als Abgeordneter habe man einen direkteren Zugang zu den Interessen anderer Berufsgruppen und gewinne so einen besseren Blick auf das Wohl des Ganzen. Als Resümee seiner 14 Jahre im Hohen Haus, in denen er viel Kollegialität und Freundschaft erlebt habe, sagte Schwarzböck, ihm sei als Demokrat nicht bange um Österreich, da er in allem Fraktionen Menschen begegnet sei, die er respektiere und denen er vertraue.

Präsident Dr. FISCHER schloss sich ausdrücklich dem allgemeinen, lang anhaltenden Applaus für Rudolf Schwarzböck an.

Bundesminister Mag. MOLTERER nannte den Abgeordneten Schwarzböck einen Parlamentarier und Bauernvertreter ersten Ranges, der sich in Europa und weltweit hohe Anerkennung erarbeitet habe. Er sei ein Interessenvertreter, der wisse, dass die Grenzen der von ihm vertretenen Interessen dort liegen, wo es um das Wohl des Ganzen gehe. In diesem Sinne sei Rudolf Schwarzböck Sozialpartner im besten Sinne des Wortes. Minister Molterer erinnerte an die schweren Entscheidungen, die Rudolf Schwarzböck im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt zu treffen hatte und würdigte die klare Sprache Schwarzböcks, mit der er aber nie jemanden verletze. "Ein Parlamentarier geht, der Politiker Schwarzböck bleibt. Wir wünschen Dir alles Gute", schloss Bundesminister Molterer. 

Gesetzesbeschluss und Entschließung wurden einstimmig verabschiedet.

Nach geschäftsordnungsmässigen Mitteilungen betreffend das amtliche Protokoll der 32. Sitzung brachte der Präsident den Antrag zur Beendigung der ordentlichen Tagung 1999/2000 mit Freitag, dem 14. Juli 2000, zur Abstimmung. Dieser Beschluss erfolgte ebenso einstimmig, wie die Permanenzerklärung des Verfassungsausschusses hinsichtlich des Antrages 235/A betreffend Kampfhunde.

In seiner kurzen Ansprache aus Anlass der letzten Sitzung des Nationalrates vor der Sommerpause gab Nationalratspräsident Dr. Heinz FISCHER zunächst seiner Freude darüber Ausdruck, dass es heute gelungen sei, das Versöhnungsfondsgesetz einstimmig zu beschliessen. Der Präsident machte darauf aufmerksam, dass seit Beginn der neuen Gesetzgebungsperiode 84 Gesetze beschlossen wurden und dankte für das Zusammenwirken vieler Institutionen und Personen in- und außerhalb des Hauses im Prozess der Gesetzgebung. Sein persönlicher Dank galt den Mitgliedern der Präsidialkonferenz für die "oft nicht einfache, aber in fast allen Fällen zu guten Ergebnissen führende Zusammenarbeit".

Mit dem heutigen Tag beginne freilich keine ungetrübte Pause, sagte Fischer und wies auf den Hauptausschuss der nächsten Woche, auf Besuche ausländischer Gäste und auf den permanent erklärten Verfassungsausschuss hin. Der Präsident schloss mit den besten Wünschen für einen erholsamen Sommer an die Abgeordneten und die österreichische Bevölkerung. (Schluss)


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