Parlamentskorrespondenz Nr. 110 vom 20.02.2002

EINE WELLE OPPOSITIONELLER ZUSTIMMUNG IM FINANZAUSSCHUSS

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Wien (PK) - Fast durchwegs einstimmig erledigten die Mitglieder des heutigen Finanzausschusses eine umfangreiche Tagesordnung, an deren Spitze der Ressortbericht über die Internationale Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG (IAKW-AG) für die Geschäftsjahre 1997 bis 2000 (III-127 d.B.) stand. Erfreulicherweise verzeichnete das Konferenzzentrum zuletzt einen Rekordbesuch. Bei den 94 Veranstaltungen des Jahres 2000 zählte das Austria Center Vienna 288.000 Besucher, 41.000 davon aus dem Ausland. Die Zahl der Besucher seit der Eröffnung des Centers im Jahr 1987 stieg damit auf 3,1 Millionen, wobei 71 % davon als Stammkunden anzusprechen sind. Die enorme wirtschaftliche Bedeutung des Kongresstourismus, einer wachsenden Sparte im internationalen Reiseverkehr, zeigen folgende Zahlen aus dem Jahr 2000: 9 % des Nächtigungsaufkommens in Wien resultierten aus nationalen und internationalen Kongressen und Firmentagungen, wobei jeder internationale Gast im Durchschnitt 5.600 S pro Tag ausgab. Aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der IAKW AG resultierte im Jahr 2000 ein Verlust von 114,9 Mill. S. Wie jeweils auch in den Vorjahren wurde der Abgang aufgrund des IAKW-Finanzierungsgesetzes durch eine Kostenersatzzahlung des Bundes ausgeglichen.

Vertreter aller Fraktionen lobten in der Debatte den positiven, ausführlichen und gut gegliederten Bericht. Abgeordneter Rudolf Edlinger (S) erfuhr auf seine Detailfragen von Staatssekretär Alfred Finz, dass personellen Veränderungen im Aufsichtsrat der IAKW teils auf Umstrukturierungen im Ministerium, teils auf die notwendige Verjüngung des Gremiums zurückzuführen seien.

Abgeordneter Hermann Böhacker (F) erbat internationale betriebswirtschaftliche Vergleichsziffern zur Rentabilität des Wiener Konferenzzentrums und erhielt von Staatsekretär Finz zur Antwort, dass solche Daten nicht bestünden, weil die verschiedenen Konferenzzentren schwer miteinander vergleichbar seien. Das Wiener Konferenzzentrum werde jedenfalls sehr rationell geführt und habe eine besonders hohe Umwegrentabilität. - Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen und gilt als vom Ausschuss enderledigt.

Ohne Gegenstimme passierten den Finanzausschuss folgende Abkommen:

DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN MIT KIRGISIEN

Österreich hat mit der Kirgisischen Republik ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abgeschlossen. Es orientiert sich an den Grundsätzen, die vom Fiskalausschuss der OECD erarbeitet wurden und mittlerweile internationale Anerkennung gefunden haben (771 d.B.).

INVESTITIONSSCHUTZABKOMMEN MIT JUGOSLAWIEN UND GEORGIEN

Beide Abkommen regeln auf der Grundlage der Gegenseitigkeit die Förderung und den Schutz von Investitionen. Konkret geht es um die Entschädigungspflicht bei Enteignungen, die Frage der Überweisungen und die Formen der Streitbeilegung. Das Abkommen beruht auf den Prinzipien der Meistbegünstigung und der Inländergleichbehandlung, ausgenommen die Vorteile, die sich aus Integrationsmaßnahmen ergeben (831 d.B. und 901 d.B.).

Auf eine Frage des Abgeordneten Rudolf Edlinger (S) führte Finanzstaatssekretär Finz aus, dass zwar mit Jugoslawien ein altes Investitionsschutzabkommen bestehe, Jugoslawien aber ein neues Übereinkommen abschließen wollte. Mit Slowenien sei das neue Abkommen bereits in Kraft getreten. Mit Mazedonien sowie mit Bosnien-Herzegowina befänden sich Abkommen im Ratifikationsverfahren. Mit Russland stehe das alte Abkommen noch in Geltung.

EU-ANPASSUNGEN IM VERSICHERUNGSRECHT

Eine Regierungsvorlage zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetzes 1994 ist auf die Anpassung des österreichischen Versicherungsrechts an EU-Richtlinien gerichtet. Sowohl der Mindestgarantiefonds, das fixe Eigenmittelerfordernis, als auch das vom Geschäftsumfang abhängige (variable) Eigenmittelerfordernis sollen beträchtlich erhöht werden. Einen finanziellen Sanierungsplan soll die Versicherungsaufsicht nicht erst bei Unterschreitung der Solvabilitätsspanne, sondern bereits bei einer absehbaren Unterdeckung verlangen können.

Zu den Neuerungen zählen auch Maßnahmen zur Erhöhung der Schlagkraft der Versicherungsaufsicht, etwa eine Anzeigepflicht bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern und bei Ausgliederungsverträgen sowie Regelungen für die Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung. Darüber hinaus werden Versicherer verpflichtet, Informationen über die Bonität des Rückversicherers einzuholen. Die indexgebundene Lebensversicherung wird der fondsgebundenen Lebensversicherung zugeordnet. Vorschriften für die Kapitalanlagen werden künftig nicht mehr im Gesetz, sondern in einer Verordnung enthalten sein (904 d.B.).

Abgeordneter Reinhard Firlinger (F) erläuterte die Regierungsvorlage im Detail und bekannte sich zu der Absicht, eine "Versicherungsaufsicht mit mehr Biss" zu schaffen und die Schwellenwerte anzuheben. Außerdem werde der Bundesminister ermächtigt, im Interesse der Versicherungskunden per Verordnung rasch auf Veränderungen bei den Kapitalanlagen zu reagieren. Die Novelle entspreche den Anforderungen moderner Prüf- und Aufsichtsmethoden.

Die Frage des Abgeordneten Jakob Auer (V) lautete, ob das Ressort daran denke, die Mindestdeckung bei den Kfz-Haftpflichtversicherern anzuheben.

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (S) hielt es für problematisch, eine Anzeigepflicht bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern vorzusehen, ohne sicherzustellen, dass die Bestellung ungeeigneter Vorstände tatsächlich verhindert werden kann.

Staatssekretär Alfred Finz hielt das Bedenken der Abgeordneten Hagenhofer für zutreffend, wies aber darauf hin, dass die Anzeigepflicht EU-konform sei und auf EU-Ebene eine Arbeitsgruppe an der Ausarbeitung von Kriterien zur Überprüfung der persönlichen Eignung befasst sei. Eine Erhöhung der Mindestdeckung bei Versicherungen sei Sache des Justizministeriums, das Finanzressort würde zustimmen, sagte der Staatssekretär. - Die VAG-Novelle 2002 wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages technischer Natur einstimmig angenommen.

STEUERERLEICHTERUNGEN BEI DER PENSIONSABFINDUNG VON GRENZGÄNGERN

Da die Übertragung von Pensionsabfindungen, wie sie ausländische Pensionskassen vielfach vorsehen, in inländische Pensionskassen nicht möglich ist, sieht eine - einstimmig angenommene - Änderung des Einkommensteuergesetzes im Interesse von Grenzgängern vor, die Inanspruchnahme solcher Pensionsabfindungen nach Abzug der Pflichtbeiträge zu einem Drittel steuerfrei zu stellen (927 d.B.).

Die Abgeordneten Manfred Lackner (S), Hermann Böhacker (F) und Michael Spindelegger (V) begrüßten die Regierungsvorlage unisono. Abgeordneter Lackner kündigte allerdings einen darüber hinaus gehenden Abänderungsantrag seiner Fraktion für die Plenardebatte an. Staatssekretär Alfred Finz führte grundsätzlich aus, dass er im Interesse des Aufbaus einer zweiten und dritten Säule des Pensionssystems zwar gegen Abfindungen sei, für die Vorarlberger Grenzgänger aber eine andere Lösung nicht möglich sei.

AUCH WECHSELSTUBEN MÜSSEN FALSCHE EURO SOFORT AUS DEM VERKEHR ZIEHEN

Zu den Maßnahmen, mit denen die Europäische Union den Euro gegen Geldfälschung schützen will, zählt auch die Verpflichtung der Kreditinstitute, gefälschte Banknoten und Münzen unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen und den zuständigen Behörden zu übermitteln. Mit einer Änderung des Nationalbankgesetzes wird diese Verpflichtung nun auch auf Wechselstuben ausgedehnt (968 d.B.). - Die Vorlage wurde ohne Debatte einstimmig angenommen.

GRENZÜBERSCHREITENDE PERSONENBEFÖRDERUNG - EINFACHERE BESTEUERUNG

Auf Antrag von V-Abgeordnetem Günter Stummvoll empfahl der Finanzausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsparteien, die Ermittlung des umsatzsteuerpflichtigen Entgeltes bei grenzüberschreitender Personenbeförderung von der jetzigen Einzelbesteuerung auf Basis eines kilometerabhängigen Pauschales auf das Veranlagungsverfahren umzustellen (598/A).

Während der Antragsteller seinen Vorschlag in der Debatte mit Verwaltungsvereinfachungen begründete, regte Abgeordnete Marianne Hagenhofer (S) an, den Verwaltungsaufwand mit dem Steuerentgang im Falle einer - durchaus EU-konformen - vollständigen Steuerbefreiung zu vergleichen.

Abgeordneter Hermann Böhacker (F) sprach von einem positiven Antrag, der für mehr Steuergerechtigkeit sorge.

Staatsekretär Alfred Finz stimmte dem Vorschlag zu, da er pragmatisch und leicht zu administrieren sei. - Einstimmige Annahme.

VERLÄNDERUNG DER BUNDESSTRASSEN B

Ab dem 1. April 2002 sollen die Bundesstraßen in die volle Verantwortung der Länder übertragen werden. Die verbleibenden Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen werden als Mautstraßen von der ASFINAG betreut werden. Die diesbezüglichen Behördenverfahren sollen weiterhin von den Landeshauptleuten im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung durchgeführt werden. Dies sah ein gemeinsamer Antrag der Abgeordneten Hermann Böhacker und Günter Stummvoll vor, die mit dem Ziel argumentierten, die Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung auf einer Ebene zusammenzuführen. Durch den Abbau von Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung und den erhöhten Entscheidungsspielraum wird es zu einer Beschleunigung des Infrastrukturausbaus am Straßensektor kommen, da damit eine flexiblere, raschere und nach regionalen Bedürfnissen abgestimmte Umsetzung von Straßenbauprojekten möglich wird, so die Begründung. Der durch diese Übertragung für die Länder entstehende Mehraufwand soll durch einen Zweckzuschuss des Bundes in der Größenordnung des bisherigen Bau- und Errichtungsbudgets und der bisher aus dem Katastrophenfonds für diese Straßen verwendeten Mittel ausgeglichen werden. Dieser Zweckzuschuss wird im Zweckzuschussgesetz festgelegt und gilt zunächst bis zum Jahr 2008 (599/A).

Abgeordneter Kurt Eder (S) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion, fragte aber, wie der Bundesstraßenbau nach 2008 finanziert werden soll. Außerdem wollte er wissen, ob Überlegungen bestünden, auch die hochrangigen Bundesstraßen an die ASFINAG zu übertragen, um solcherart Investitionsmittel für die Bahn freizumachen. Zudem regte Eder Gespräche mit dem Verkehrsministerium über die Bemautung bestimmter Autobahnzubringer an.

Abgeordneter Hermann Böhacker (F) sprach von einem Meilenstein des Föderalismus und von einem Paradebeispiel gelebter Verwaltungsreform. Viele Regierungen seien an dieser Reform gescheitert, die jetzige Reformregierung löse dieses Problem und schaffe eine win-win-Situation für Bund und Länder. Die Zuschüsse an die Länder müssen nicht nur für Bundesstraßen verwendet werden, sie können für den Straßenbau insgesamt eingesetzt werden. Die Länder können billiger bauen und planen, außerdem seien Vorfinanzierungen durch die Länder zu erwarten, da diese mit fixen Zuschüssen rechnen können.

Abgeordneter Hannes Bauer (S) meinte, die Föderalisierung könne vorteilhaft sein, dennoch werde es notwendig sein, länderübergreifende Vereinbarungen für die Planungen zu treffen, da Bundesstraßen oft nicht an den Grenzen eines Bundeslandes enden.

Abgeordneter Reinhard Firlinger (F) machte darauf aufmerksam, dass das Weißbuch der EU zur Verkehrspolitik noch nicht beschlossen sei und kündigte an, über Mautfragen gegebenenfalls im Verkehrsausschuss zu diskutieren.

Abgeordneter Michael Spindelegger (V) regte an, bei der Neubezeichnung von Bundesstraßen B, die nun in Landesstraßen umgewandelt werden, für eine kostengünstige Lösung bei den Straßenbeschilderungen zu sorgen.

Abgeordneter Werner Kogler (G) fragte, wo eigentlich die Einsparungen durch die Übertragung der Bundesstraßen B an die Länder erzielt werden können. Konkret erkundigte er sich etwa danach, wer künftig die Koordinierungsaufgaben zwischen den Bundesländern wahrnehme.

Staatssekretär Alfred Finz führte aus, dass der Zweckzuschuss bis zum Jahr 2008 mit den Ländern vereinbart wurde und für die Zeit danach - die Periode des übernächsten Finanzausgleichs - neue Verhandlungen im Lichte aktualisierter Finanzierungsnotwendigkeiten zu führen sein werden. Der ASFINAG will der Staatssekretär im Interesse der Maastricht-Konformität nicht zuviel anlasten. Die Einsparungen werden in der Verwaltung erzielt werden, die Regierung habe nicht die Absicht, Investitionsmittel zu kürzen, teilte der Staatssekretär mit.

Das Bundesstraßen-Übertragungsgesetz wurde unter Berücksichtigung eines F-V-Abänderungsantrages mit technischen Klarstellungen zum Vorweganteil des Landes Vorarlberg mit S-F-V-Mehrheit verabschiedet. (Schluss)