Parlamentskorrespondenz Nr. 130 vom 27.02.2002

UMSTRITTENE ÄNDERUNG DES FORSTGESETZES

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Wien (PK) - Nicht weniger kontroversiell als beim Thema Ernährungssicherheit verlief dann die daran anschließende Debatte über die von der Regierung vorgeschlagene Änderung des Forstgesetzes und des Agraverfahrensgesetzes.

Abgeordneter GRADWOHL (S) erinnerte daran, dass 1975 nach langen Verhandlungen ein Forstgesetz beschlossen wurde, das nicht nur die forstwirtschaftlichen, sondern auch die die ökologischen und volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten sowie die Erholungswirkung des Waldes berücksichtigt hat. Mit der heutigen Novelle finde bedauerlicherweise ein absoluter Paradigmenwechsel statt, da viele der guten und auf breitem Konsens beruhenden Beschlüsse aus dem Jahr 1975 abgeändert werden sollen. Seiner Meinung nach komme dies einer Minimierung auf ein reines Wirtschaftsgesetz gleich. Kritik übte er noch bezüglich der Begrifflichkeit von Schutz- und Bannwald sowie hinsichtlich der Einschränkungen des Zuganges zum Wald. Er brachte deshalb einen Abänderungsantrag ein, der darauf abzielt, dass in waldarmen Gebieten ein Kahlschlag verhindert wird.

Abgeordneter SCHWARZENBERGER (V) sprach von einem großen Reformwerk, da wesentliche Bereiche des Forstgesetzes den neuen Bedürfnissen angepasst werden. Dem Abgeordneten Gradwohl, der von einem Ausverkauf des österreichischen Waldes gesprochen hatte, hielt er entgegen, dass die Waldfläche der österreichischen Bundesforste in den letzten 20 Jahren um 30.000 Hektar größer geworden sei. Die Novelle bringe eine Entbürokratisierung, mehr Eigenverantwortung, eine Vereinfachung bei der Waldfeststellung und des Rodungsverfahrens, eine Straffung der Verfahren sowie eine Anpassung an EU-Vorgaben, erläuterte Schwarzenberger. Zudem erinnerte er daran, dass die Europäische Kommission den gesamten österreichischen Wald als ökologisch und nachhaltig eingestuft hat.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) befasste sich zunächst mit den positiven Aspekten der Novelle und nannte dabei die Aufnahme des Prinzips der Nachhaltigkeit sowie die Möglichkeit, Nationalparks vom Gesetz auszunehmen. Es gebe jedoch eine Reihe von massiven Kritikpunkten, führte der Redner weiter aus. So befürchte er, dass dieses "Deregulierungsprojekt" ein Abholzen dort fördere, wo Spekulationsgewinne zu erzielen sind. Für ihn sei nicht nachvollziehbar, warum es zu einer derart massiven Vereinfachung des Rodungsverfahrens komme und ein reines Anmeldeverfahren in die Wege geleitet werde. Weiters bedauerte er, dass die eigenständige Funktion des Waldes als Lebensraum für Tiere und Pflanzen nicht verankert wurde. Gewünscht hätte er sich auch, dass die forstlichen Förderungen an waldbauliche, ökologische Maßnahmen gekoppelt sind. Pirklhuber bemängelte auch, dass der Wildschadensbericht nur mehr im Internet zur Verfügung steht und nicht mehr im Parlament diskutiert wird.

Die Forstgesetznovelle stelle die Grundlage für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder dar, unterstrich Abgeordneter HORNEGGER (F). Es handle sich dabei um ein modernes Forstgesetz, das neben der Forcierung der Eigenverantwortung des Waldbesitzers zu Kosteneinsparungen in der Verwaltung führt. Kernpunkte des Gesetzes seien zudem eine grundlegende Deregulierung sowie eine wesentliche Reduktion bei den forstgesetzlichen Verfahren, was auch von 98 % der Forstbesitzer anerkannt werde. Es zeichne sich zudem durch klare Regelungen bei den Forststraßen, bei der Wiederbewaldung, beim Schutzwald, der Rodung etc. aus, urteilte Hornegger.

Bundesminister MOLTERER wies darauf hin, dass sich seit 1975, als die quantitative Walderhaltung im Vordergrund stand, einiges verändert habe. Nunmehr solle vermehrt dem Prinzip der Nachhaltigkeit, das im Gesetz verankert wird, Augenmerk geschenkt sowie die Erholungs- und Schutzfunktion gestärkt werden. Er sei auch der Meinung, dass die Waldbesitzer ihre Verantwortung bisher unter Beweis gestellt haben und der Staat daher seine regulierende Wirkung zurücknehmen könne. Im Sinne einer Deregulierung habe man auch beispielsweise die dritte Instanz im Zuge des Verwaltungsverfahren abgeschafft und massive Verfahrensvereinfachungen vorgenommen. Was die Frage der Rodung betrifft, so gebe es nur eine einzige Änderung, nämlich dass bis 1.000 Quadratmeter anstelle einer Bewilligung ein Anmeldeverfahren eingeführt wird. Damit sei selbstverständlich auch in Zukunft gesichert, dass keine Rodung durchgeführt wird, wenn öffentliches Interesse entgegensteht.

Außerdem wurden noch die Schutzwaldbestimmungen verbessert sowie die Forschung-, Aus- und Weiterbildung auf eine neue Grundlage gestellt. Unrichtig sei, dass die freie Begehbarkeit des Waldes eingeschränkt wurde; vielmehr sei das Gegenteil der Fall, unterstrich der Ressortchef.

Abgeordneter WIMMER (S) kündigte an, seine Fraktion werde den Bundesminister mit seinen Ankündigungen beim Wort nehmen. Man werde sich auch weiterhin für die Benutzer des Waldes einsetzen und gegen einen eingeschränkten Zutritt zum Wald eintreten. Seines Erachtens könne man auch nicht von einer Verwaltungsvereinfachung sprechen, vielmehr habe man es mit handfesten wirtschaftlichen Interessen zu tun, bemängelte Wimmer, der meinte, die Sozialdemokratie werde im Interesse der Menschen die Regierung daran hindern, das Rad der Zeit zurückzudrehen.

Abgeordneter KAMPICHLER (V) erinnerte daran, dass der Minister schon im Ausschuss den Befürchtungen der Sozialdemokraten entgegengetreten sei. Man habe es bei dieser Vorlage mit einer richtungweisenden Reform zu tun, die Besorgnis der Opposition sei unbegründet, so Kampichler, der sodann auf die wichtigsten Punkte dieser Novelle einging, dabei besonders auf die Rolle des Försters hinweisend. Schließlich brachte der Redner einen Abänderungsantrag ein, der Formulierungspräzisierungen diente.

Abgeordnete BAUER (S) ortete in der Novelle weitere Verschlechterungen, würden doch Veränderungen zu Lasten von Erholungsuchenden intendiert. Weiters trat die Rednerin für die Verbesserung der beruflichen Basis der Forstwarte ein, für die in diesem Gesetz nachhaltige Verschlechterungen zu befürchten seien.

Abgeordneter WENITSCH (F) vertrat im Gegensatz zu seiner Vorrednerin die Ansicht, dass mit diesem Gesetz der Beruf des Forstwartes aufgewertet würde. Man habe eine moderne und zukunftweisende Novelle vor sich, die eine Verwaltungsvereinfachung bedeute und zu begrüßen sei. Auch könne nicht davon gesprochen werden, dass die Regierungsfraktionen das Rad der Zeit zurückdrehen wollten. Das Gegenteil sei der Fall.

Abgeordneter FAUL (S) fehlte eine Nachhaltigkeit in dieser Vorlage, die nicht als zweckdienlich angesehen werden könne, weshalb sie von seiner Fraktion abgelehnt werde, würden doch die Wirtschaftsinteressen vor die Wohlfahrtsinteressen gestellt.

Abgeordneter GAHR (V) sprach hingegen von einer Neuordnung und einer Anpassung an die zeitgemäßen Gegebenheiten. Bürokratie und andere Hemmschwellen müssten abgebaut werden, um auch die zukünftigen Aufgaben meistern zu können. Mit dem neuen Forstgesetz würde also die Basis für die Zukunft gelegt, unterstrich Gahr.

Abgeordneter DI KUMMERER (S) sagte, die Frage sei, wie es gelinge, dem Prinzip der Nachhaltigkeit zu entsprechen. Rodungen dienten diesem Ziel wohl kaum, so Kummerer. Auch Einsparungen beim Personal dürften kaum produktive Effekte haben, schloss der Redner.

Abgeordneter ZELLOT (F) meinte, das neue Forstgesetz werde allen Anforderungen gerecht, weshalb es Unterstützung verdiene. Von ihm profitierten Tourismus ebenso wie Forstwirtschaft und alle Nutzer des Waldes. Dies gelte auch besonders für das berücksichtigte Prinzip der Nachhaltigkeit.

Abgeordneter SCHWEMLEIN (S) fand die Forstgesetznovelle wenig überzeugend, bewirke sie doch genau das Gegenteil von dem, was sein Vorredner eben noch so optimistisch vertreten hatte. Hier habe man den falschen Weg gewählt, wie auch Experten erklärt hätten. Deshalb stimme seine Fraktion der Vorlage auch nicht zu, da man die Ansicht vertrete, der Wald solle auch künftig für alle da sein.

Abgeordneter SCHWEISGUT (V) erklärte, es sei keineswegs das Ziel der Regierung, den Wald zu schließen, vielmehr reagiere man auf die Anforderungen der Gegenwart und erwirke eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation bei Beibehaltung der bisherigen Funktion des Waldes als Erholungsgebiet.

Abgeordnete ACHATZ (F) wies die Befürchtungen der Opposition als unbegründet zurück und meinte, dieses Gesetz sei nichts als eine Verwaltungsvereinfachung und eine Entbürokratisierung.

In einer zweiten Wortmeldung unterstrich Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) die grünen Kritikpunkte an der gegenständlichen Vorlage.

Die Vorlagen wurden mehrheitlich angenommen, der Abänderungsantrag der SPÖ blieb in der Minderheit. (Schluss Forstgesetz/Forts. NR)