Parlamentskorrespondenz Nr. 276 vom 17.04.2002

EICHUNGEN SIND NICHT MEHR NUR BEHÖRDENSACHE

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Wien (PK) - Die Änderung des Eichgesetzes, ein damit im Zusammenhang stehender Antrag sowie die Erste Lesung eines Antrags auf Änderung des Konsumentenschutzgesetzes standen am Ende der Tagesordnung des ersten Sitzungstags des Nationalrats in dieser Woche.

Abgeordnete BURES (S) schickte ihren Ausführungen voraus, die Regierungsvorlage werde dem Ziel der EU-Harmonisierung und der Harmonisierung mit dem Akkreditierungsgesetz gerecht, lasse Anliegen des Konsumentenschutzes aber unberücksichtigt. Die Abgeordnete wies auf Lücken in der Kontrolle und auf Missstände bei den Füllmengen der Trinkgefäße in Gastgewerbe und bei Fertigpackungen im Lebensmittelhandel hin. Bei 72 % der Kosmetikprodukte stimmten angegebene und tatsächliche Füllmengen nicht überein, klagte Bures und machte schließlich auch auf Unterfüllung bei verpacktem Fleisch und verpackter Wurst aufmerksam. Ein Entschließungsantrag ihrer Fraktion richte sich auf mehr Kontrollen und höhere Strafen für schlampige Abfüllungen, die nicht als Kavaliersdelikt gelten dürfen. Wem Konsumentenschutz ein Anliegen sei, sollte diesem Entschließungsantrag zustimmen, ohne diese Konkretisierungen sei die Regierungsvorlage abzulehnen.

Abgeordneter FREUND (V) widersprach seiner Vorrednerin und wies auf die Priorität hin, die dem Konsumentenschutz in der Regierungsvorlage zukomme. Die öffentliche Verwaltung werde entlastet, indem private Stellen für die Eichung von Messgeräten herangezogen werden können, wodurch die Kosten für den Konsumenten gesenkt werden können. Die Auslagerung behördlicher Kompetenz an Private geht Hand in Hand mit der Sicherheit der Konsumenten, da strenge Normen für private Mess- und Eichstellen vorgesehen sind.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) bekannte sich dazu, das Mess- und Eichwesen in staatlicher Hand zu behalten, um die Zuverlässigkeit der Masse und Gewichte durch eine rigorose staatliche Kontrolle zu gewährleisten. Die Regierungsvorlage sei weder Fisch noch Fleisch, sie privatisiere staatliche Kontrollaufgaben teilweise und könne Bedenken über Nachteile für die Konsumenten nicht zerstreuen. Dies bestätige auch die Stellungnahme des Finanzministers in der Begutachtung, der mit einem starken Rückgang an Eichgebühren rechnet, sagte Moser.

Abgeordneter Ing. GRAF (F) sprach von der Notwendigkeit einheitlicher europäischer Normungen und erinnerte an lange Wartezeiten bei den Eichämtern. Daher begrüßte Graf die Zulassung privater akkreditierter Firmen für Mess- und Eichaufgaben. Diese Auslagerung von Mess- und Eichtätigkeiten zu Privaten, für die selbstverständlich strenge Bestimmungen gelten, lasse eine Entlastung der Steuerzahler und der Konsumenten erwarten. Dem Gesetz sei daher zuzustimmen.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) befürchtete, dass der Konsumentenschutz bei diesem Gesetz zu kurz komme, und kritisierte insbesondere das Fehlen von Mindestmengenregelungen.

Bundesminister BARTENSTEIN sah keine Notwendigkeit für rigorose Kontrollen und höhere Strafen, wie dies von der Opposition gefordert wurde. Die Regierungsparteien setzen demgegenüber auf den Markt und auf privatwirtschaftliche Mechanismen im Interesse der Konsumenten, unterstrich der Minister.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) argumentierte, das Krügerl-Glas müsse nicht staatlich geeicht werden. Die Vorschläge der Opposition würden bloß auf eine Aufblähung der Bürokratie hinauslaufen.

Abgeordneter RIEPL (S) wies auf die systematische Unterfüllung von Fertigpackungen im Handel hin und sprach von verdeckter Preiserhöhung. Gerade aus diesem Grund wären Kontrollen und höhere Strafen angebracht, betonte er.

Abgeordneter ELLMAUER (V) sah hingegen in der Heranziehung privater Eichstellen eine sinnvolle Entlastung des Budgets nach dem Motto: Steuergeld sparen, Verwaltungsabläufe vereinfachen.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen, F-V-Mehrheit ergab sich auch für den negativen Ausschussbericht über den SP-Entschließungsantrag.

ERSTE LESUNG EINES ANTRAGS AUF ÄNDERUNGEN BEIM KONSUMENTENSCHUTZ

Abgeordneter Mag. MAIER (S) drängte auf die Einrichtung eines Konsumentenschutzrates zur Beratung der Bundesregierung in konsumentenpolitischen Angelegenheiten. Dies wäre europäischer Standard und würde die Konsumentenschutzpolitik in Österreich effektiver machen, argumentierte er.

Abgeordnete Mag. MIKL-LEITNER (V) trat für die Verbesserung des Konsumentenschutzes nach einem Gesamtkonzept ein, bei dem Doppelgleisigkeiten ausgeschlossen sind und klare finanzielle Rahmenbedingungen vorgegeben werden. Keinen Sinn sah sie darin, nun überhastet die funktionierenden Strukturen über Bord zu werfen. Nach Meinung der Rednerin sind die Konsumenten derzeit durch den VKI gut vertreten.

Abgeordnete ACHATZ (F) sprach sich für eine sachliche Diskussion über den Antrag aus. Bei positiven Ansätzen konnte sie sich Änderungen der derzeitigen Gesetzeslage vorstellen.

Abgeordnete DR. MOSER (G) trat grundsätzlich dem Anliegen des SP-Antrages bei.

Der Antrag wurde dem Justizausschuss zugewiesen. (Schluss)


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