Parlamentskorrespondenz Nr. 359 vom 17.05.2002

REGIERUNGSVORLAGE, BÜRGERINITIATIVE 27, PETITION 96

----

HÖCHSTSTRAFEN FÜR ORGANMANDATE WERDEN ANGEHOBEN

Eine von der Regierung dem Nationalrat vorgelegte Verwaltungsverfahrensnovelle hat eine Anhebung der Höchststrafen für Strafverfügungen und Anonymverfügungen zum Inhalt. Demnach kann künftig per Strafverfügung eine Geldstrafe bis zu 365 € (bisher 218 €) festgesetzt werden, als Höchststrafe für eine Anonymverfügung sind 220 € (bisher 72 €) vorgesehen. Begründet wird dieser Schritt damit, dass Organstrafverfügungen - und damit abgekürzte Verwaltungsverfahren - derzeit aufgrund der geringen Strafhöhe in der Praxis kaum Anwendung finden. Durch eine Ausweitung des Anwendungsbereichs könnten Verwaltungsstrafbehörden entlastet und damit Einsparungen im Verwaltungsbereich erzielt werden.

Geplant ist darüber hinaus, dass künftig auch im Verwaltungsstrafrecht ein Täter nur noch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres - und nicht wie bisher des 19. Lebensjahres - als Jugendlicher gilt. Zudem wird das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz in Bezug auf die neuen Bestimmungen des Vergaberechts angepasst. Die Verwaltungsverfahrensnovelle 2002 soll mit 1. August 2002 in Kraft treten. (1126 d.B.)

BÜRGERINITIATIVE FORDERT MEHR UNTERSTÜTZUNG FÜR PRIVATSCHULEN

Unter dem Titel "Pro Bildungsvielfalt - für faire Konkurrenz auf dem Bildungssektor" fordert eine Bürgerinitiative mehr Unterstützung für Privatschulen. Die 685 UnterzeichnerInnen geben zu bedenken, dass das geltende Privatschulgesetz eine Förderung nichtstaatlicher, nichtkonfessioneller Schulen de facto ausschließt, und verlangen konkret eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen, eine Berücksichtigung der Interessen der Freien Schulen bei allen künftigen Änderungen in der österreichischen Bildungslandschaft und eine Anerkennung der Freien Schulen als zukunftsfähige pädagogische, wirtschaftliche und organisatorische Alternative zum Staatsschulsystem. Es gehe nicht an, dass die Freien Schulen zwar eine staatliche Leistung vollinhaltlich erfüllen, dafür aber nicht einmal ein Viertel der Kosten erstattet bekommen, meinen die UnterzeichnerInnen. (27/BI)

PETITION FÜR CHANCENGLEICHHEIT GEHÖRLOSER IM BILDUNGSSYSTEM

Chancengleichheit für gehörlose Menschen im österreichischen Bildungssystem ist das Ziel einer Petition, die von den beiden SPÖ-Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek und Christine Lapp dem Nationalrat vorgelegt wurde. Unter anderem fordern die UnterzeichnerInnen die Anerkennung der österreichischen Gebärdensprache als nicht-ethnische Minderheitensprache, eine Frühförderung gehörloser Kleinkinder, besser ausgebildete LehrerInnen an Schulen und ein Recht auf kostenfreie Begleitung durch DolmetscherInnen für Gehörlose, die in Berufsausbildung stehen oder eine Universität besuchen. Das Abdrängen von gehörlosen Menschen in die für sie nicht einmal durchschnittlich erlernbare Lautsprache sei eine Diskriminierung und mache tausende gehörlose Menschen unnötigerweise zu lebenslangen "Sozialfällen", heißt es in der Petition. Nur die österreichische Gebärdensprache ermögliche es gehörlosen Menschen, jene Sprachkompetenz zu entwickeln, die hörende Menschen in Lautsprachen erreichen. (96/PET)