Parlamentskorrespondenz Nr. 524 vom 04.07.2002

REGIERUNGSVORLAGEN

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INVESTITIONSSCHUTZ- UND FÖRDERUNGSABKOMMEN MIT MALTA

Ein Abkommen mit Malta dient dem Schutz und der Förderung von Investitionen. Es regelt nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit die Entschädigungspflicht bei Enteignungen sowie Überweisungen und die Formen der Streitbeilegung. Angewandt werden die Prinzipien der Meistbegünstigung und der Inländergleichbehandlung außer bei Vorteilen, die sich aus Integrationsmaßnahmen ergeben (1157 d.B.).

ANPASSUNGEN IM TEXT DER INTERNATIONALEN PFLANZENSCHUTZKONVENTION

Die aus den frühen fünfziger Jahren stammende Internationale Pflanzenschutzkonvention (IPPC - International Plant Protection Convention) wurde revidiert, um Anpassungen an das WTO/SPS-Abkommen vorzunehmen und den Beitritt von Organisationen regionaler Wirtschaftsintegration wie der EG zu ermöglichen. Außerdem wurde die Terminologie auf den neuesten Stand der Wissenschaft gebracht. Der neue Text dient unter anderem einer höheren Transparenz bei phytosanitären Maßnahmen, trifft Vorkehrungen gegen die Verbreitung von Schadorganismen durch Verpackungsmaterial und Erde und formuliert neue Ziele, etwa die Einrichtung schadorganismusfreier Gebiete, die Durchführung von Risikoanalysen für Schadorganismen, eine verstärkte internationale Koordination von Schutzmaßnahmen sowie die Aus- und Weiterbildung der Bediensteten (1173 d.B.). 

REVISION DES ÜBEREINKOMMENS ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN

Eine neuerliche Revision des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen ist notwendig geworden, um den Vertragstext an das WTO/TRIPs-Abkommen anzupassen und den Beitritt zwischenstaatlicher Organisationen, u.a. der EG, möglich zu machen. Die Anpassungen betreffen Terminologie, Verfahrensregeln und organisatorische Bestimmungen (1174 d.B.).

DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN MIT KUWAIT

Ein Abkommen mit Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen orientiert sich an den diesbezüglichen Grundsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die mittlerweile internationale Anerkennung gefunden haben (1192 d.B.). (Schluss)