Parlamentskorrespondenz Nr. 565 vom 11.07.2002

DIE REFORM DER UNIVERSITÄTEN IST BESCHLOSSENE SACHE

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Wien (PK) Erster Punkt der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Nationalrats war die Reform der Universitäten. Aber zuvor wurde neuerlich die Causa Stadler thematisiert: Vor Eingang in die Tagesordnung teilte Präsident FISCHER mit, dass die Grünen eine Dringliche Anfrage an den Bundeskanzler betreffend die rechtlichen und politischen Konsequenzen aus den jüngsten Äußerungen des Volksanwalts Ewald Stadler eingebracht haben. Ferner haben die Abgeordneten Dr. Graf (F) und Mag. Pecher (V) beantragt, die Anfrage 4190/J an den Verkehrsminister betreffend "Forschung und Technologie - sichern Arbeitsplätze und stärken den Wirtschaftsstandort" dringlich zu behandeln. Gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Nationalrates hat die Dringliche Anfrage von FPÖ und ÖVP Vorrang vor der Dringlichen der Grünen. Somit gelangt die F-V-Dringliche um 15 Uhr zum Aufruf.

In einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung meinte Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G), die Regierungsparteien hätten neuerlich verhindert, dass die Äußerungen von Volksanwalt Stadler behandelt werden. Die Grünen stellten nun das Verlangen auf eine Sondersitzung. Außerdem schlug er vor, eine Präsidiale einzuberufen. Abgeordneter Ing. WESTENTHALER (F) machte darauf aufmerksam, dass die FPÖ nichts verhindern wolle, sondern ein ihr laut Geschäftsordnung zustehendes Recht in Anspruch nehme.

Nationalratspräsident Dr. FISCHER wies darauf hin, dass der Präsident nach der Geschäftsordnung verpflichtet ist, bestimmte Dinge in einer Präsidialkonferenz zu beraten. Daher ergebe sich die Pflicht, eine Präsidiale einzuberufen. Er hätte dies auch gemacht, wenn kein Verlangen gestellt worden wäre. -  Dir Parteien einigten sich auf kurzem Wege darauf, eine Präsidialkonferenz um 13 Uhr abzuhalten.

Im weiteren Verlauf der Sitzung teilte Präsident FISCHER das Ergebnis dieser Sitzung der Präsidialkonferenz mit: Man habe einvernehmlich festgelegt, dass die beantragte Sondersitzung nicht einberufen werde, sondern stattdessen Bundeskanzler Schüssel heute um 17 Uhr eine Erklärung zum Gegenstand des Sondersitzungsverlangens abgibt. Danach wird eine Debatte stattfinden, in der zunächst ein Abgeordneter der Grünen und dann je zwei Redner pro Fraktion das Wort ergreifen können.

Damit konnte der Nationalrat sich der Tagesordnung zuwenden.

Mit der Beschlussfassung über die das Universitätsgesetz fand eine lange und intensiv geführte Diskussion ihren vorläufigen Abschluss. Die Reform der Universditäten wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen.  Auf der Tagesordnung standen nicht nur die entsprechende Regierungsvorlage und die Ergebnisse von zwei parlamentarischen Enqueten, sondern auch eine Reihe von Anträgen (398, 444, 451 und 453) sowie ein Antrag des Wissenschaftsausschusses auf Änderung des Universitäts-Studiengesetzes.

Abgeordneter Dr. GUSENBAUER (S) meinte als erster Redner der Debatte, an den Universitäten gebe es einige Probleme, die einer Lösung harren: Österreich habe eine niedrige Akademikerquote, trotz der Frauenförderung gebe es zu wenig Frauen in Professorenpositionen, die Drop-Out-Rate sei relativ hoch und Studierende haben im Studienablauf mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Selbst wenn die Leistungen der Universitäten international gesehen ein hohes Niveau haben, bestehe Handlungsbedarf. Der Redner erinnerte an die Unterausschusssitzungen, in denen das Gesetz "durchgeboxt" wurde und viele Bedenken, die aufgetaucht sind, nicht ernst genommen worden seien. Die sechs geladenen Experten hätten allesamt die Gründung eigener Medizin-Universitäten für nicht sinnvoll erachtet, aber diese Meinungen hätten keinen Einfluss auf das Gesetz. "Das entspricht nicht den Prinzipien eines fairen demokratischen Diskussionsprozesses." Gusenbauer sprach auch davon, dass die Mitwirkungsrechte des Mittelbaus herabgesetzt wurden, die Mitarbeiter eher demotiviert als motiviert seien und dass die Autonomie durch die Präsenz von zwei "Politkommissaren" in den Universitätsräten eingeschränkt werde. Bleibe das Budget für die Universitäten gedeckelt, werde man in zwei Jahren vor der Situation stehen, über Bildungsbarrieren und über höhere Studiengebühren reden zu müssen.

In einer Tatsächlichen Berichtigung machte F-Abgeordneter Mag. SCHWEITZER darauf aufmerksam, dass Graf nicht die ÖH abschaffen wollte, was Gusenbauer in seinem Debattenbeitrag behauptet hatte, sondern das System der Hochschülerschaft modernisieren wollte.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) wies darauf hin, dass aus "Ministerial-Universitäten" nun selbständige Bildungseinrichtungen werden, die ihr Personal nach dem Angestelltengesetz einstellen können. Die Reform ist ihrer Ansicht nach deshalb notwendig geworden, weil die Universitäten in den letzten Jahrzehnten sich zu unübersichtlichen staatlich-zentralistischen Großbetrieben entwickelt haben, in denen die Gremien immer mehr zunahmen und die Entscheidungen immer undurchsichtiger und unnachvollziehbarer wurden. Kleine Veränderungen, etwa die Einführung der Teilautonomie im Jahr 1993, hätten zu keiner echten Reform geführt, da nach wie vor Überreglementierung, Intransparenz und Ineffizienz gegeben waren. Den Schritt von Ministerin Gehrer, den Universitäten volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit zu geben, nannte Brinek mutig und entschlossen. Auch die Bevölkerung unterstütze diese Reform, werden doch Vorurteile und Verunsicherung ausgeräumt, die Studierenden können schneller, effizienter und transparenter studieren. Des weiteren brachte sie einen Abänderungsantrag ein, der wegen seines Umfanges im Saal verteilt wurde. Darin geht es u.a. um die Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof, um Klarstellungen zur Arbeitszeit sowie um den Kündigungsschutz von zwei Jahren und das Optionsrecht von drei Jahren für das allgemeine Personal.

Für Abgeordneten Dr. GRÜNEWALD (G) steht fest, dass die Universitäten einem ständigen Reformprozess unterliegen und sie sich diesem auch unterziehen. Will man reformieren, dann müsse die Zielsetzung klar sein, man müsse über Stärken und Schwächen des Systems diskutieren und Irrtümer ausräumen. Als Aufgabe der Universitäten sah Grünewald an, den Handlungsspielraum und die Chancen der Menschen zu erhöhen, was unserem Lande zugute komme, weil Wissen zunehmend eine der wichtigsten Ressourcen ist. Diese Einrichtungen sollten auch helfen, Probleme zu lösen und Meinungen zu argumentieren. Auch sollte man dafür sorgen, dass man den jungen Menschen die Latte bezüglich des Zugangs zu den Universitäten nicht zu hoch legt, weil ja die Studiengebühren die unteren Einkommensschichten belasten und eine breite Elite erforderlich ist. Die Aussage, die Studiengebühren bekomme man über die Stipendien zurück, sei unrichtig. Außerdem meinte Grünewald, Schlagworte wie Wettbewerb, Konkurrenz, Hebelwirkung und Bench Marking können keine Argumente ersetzen. Diese Schlagworte, meinte er pointiert, seien für jede Fast-Food-Kette genauso geeignet.

Grünewald räumte ein, dass der Universitätsentwurf zwar noch verbessert wurde, aber die Mehrzahl der tätigen ForscherInnen, die von der Meinungsbildung ausgeschlossen sind, würden vor den Kopf gestoßen.

Es sei etwas schwer, auf die Argumentation des Abgeordneten Grünewald einzugehen, da er im wesentlichen die Reform gelobt habe, meinte Abgeordneter Dr. GRAF (F). Er habe z.B. gesagt, dass es zu wenige Forscher in Österreich gebe. Das sei auch eine richtige Ist-Standsanalyse und das solle mit dieser Vorlage auch geändert werden, unterstrich der F-Wissenschaftssprecher. Universitäten seien schon immer kontinuierlich reformiert wurden, so habe es allein zwischen 1948 und 1999 31 Organisationsänderungen gegeben. Die Vertreter der Universitäten hätten viele Wünsche gehabt und diese seien auch erfüllt worden: Budgethoheit im Rahmen von Globalbudgets, Personalhoheit, Organisationshoheit, Einbau von unternehmerischen Elementen, die durchgehende Verankerung des Vier-Augen-Prinzips, die Zusammenführung von Leitung und Verantwortung, die Einführung von Haftungsbestimmungen, schlanke Entscheidungsstrukturen sowie die Ablösung der hoheitlich organisierten und weisungsgebundenen Kurienuniversität. Außerdem wurde das Arbeitsverfassungsrecht an den Universitäten verankert und ein neues Moment der betrieblichen Mitbestimmung in Personalangelegenheiten eingeführt. Ebenso wurde die Mitwirkung in den universitären Gremien abgesichert und gewährleistet, dass sich die Studenten bei der Evaluierung von Lehre und Forschung beteiligen können. "Wir verabschieden heute nach einem langen Diskussionsprozess eine Universitätsreform , die diesen Namen auch wirklich verdient", gab sich Graf überzeugt.

Mit dem Universitätsgesetz 2002 setze Österreich einen Meilenstein auf dem Weg zu einem europäischen Hochschulraum, was nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland anerkannt werde, stellte Bundesministerin GEHRER fest. So sei etwa in der Süddeutschen Zeitung nachzulesen, dass die deutschen Reformer neidvoll nach Österreich blickten, weil dort ein neues Gesetz die Hochschulen in die Freiheit entlässt.

Es würden schon jetzt hervorragende Leistungen in der wissenschaftlichen Forschung erbracht und sie danke all jenen, die dazu beitragen, führte Gehrer aus. Aber den Universitäten wurde das Leben oft schwer gemacht, wie dies auch von den Rektoren in ihrem Gelbbuch herausgearbeitet wurde. Darin wurde auch ein Weg vorgezeigt, wohin es in Zukunft gehen soll: weniger Regulierung, mehr Wettbewerb, stärkere Leistung, nach Kompetenz und Verantwortung differenzierte Mitbestimmung und strategische Zielvereinbarungen mit dem Staat. Diese Anliegen waren Ausgangspunkt für eine grundsätzliche Diskussion, die im Jahr 2000 begonnen hat. Ziel war es, eine Universität zu schaffen, wo es Eigenständigkeit bei gesicherter Finanzierung, Zusammenführung von Entscheidung und Verantwortung sowie internationale Standards für Forschung und Lehre gibt. Diese Grundsätze konnten nun - nach einer intensiven und breiten Diskussion mit allen Beteiligten und Betroffenen - im Universitätsgesetz verankert werden. 

Die Universitäten werden juristische Personen öffentlichen Rechts und keine GesmbH. und die Gesamtverantwortung des Staates werde durch ein dynamisches Budget sichergestellt. Ein weiterer Grundpfeiler sei für sie auch, dass nun mit einer schlanken Verwaltung in den Universitäten gearbeitet werden könne, wo es eine strategische, wissenschaftliche und operative Gewaltentrennung gibt. Als weitere wichtige Eckpunkte sah die Ministerin die konsequente Umsetzung des neuen Dienstrechtes, die neuen Formen der Mitsprache, die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, ein Mehr an Autonomie und persönlicher Verantwortung sowie die ständige Beurteilung von Lehrangeboten durch die Studierenden an.

Im Universitätsgesetz werde zudem klar ersichtlich, welchen Stellenwert die Hochschulen für unsere Gesellschaft haben. Forschung und Lehre sind ganz entscheidend für die kulturelle Entfaltung unseres Landes und die Universitäten seien auch weiterhin der Hort von Humanismus und Toleranz, unterstrich Gehrer. Abschließend bedankte sich die Ministerin bei allen, die sich aktiv an der offenen Planung beteiligt haben, allen Universitätsangehörigen, den Vertretern der Wirtschaft und der Arbeitnehmer, der GÖD, allen Experten, der Rektorenkonferenz, den Mitarbeitern in den Ministerien sowie allen Fraktionen im Parlament.

Die Bundesministerin habe sich zwar bei allen Beteiligten bedankt, aber verschwiegen, dass etwa die Studenten oder die GÖD "Nein Danke" zu der Reform sagen, zeigte Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S) auf. Abgeordneten Graf wies er zudem darauf hin, dass Umfragen an den Unis ergeben haben, dass 90 - 95 % die neue Struktur ablehnen. Was die Steuerzahler betrifft, so sei er sicher, dass diese lieber für die Universitäten zahlen als für die Abfangjäger. Im besonderen kritisierte Niederwieser, dass es nicht ein Mehr an Autonomie geben werde, sondern dass die Universitäten am politischen Gängelband hängen. Und unter dem Kleid der Verantwortung verstecke sich ein breitflächiger Abbau von Mitbestimmung und Demokratie. Es könne auch nicht von einer sicheren Finanzierung die Rede sein, denn bis heute wisse niemand, was die Reform überhaupt kostet. Die jungen Forscher erhielten keine gerechte Chance und auch der Universitätsrat sei seiner Meinung nach kein zukunftsweisendes Konzept. Wir brauchen keinen "Flaschenhals", wo oben alle Entscheidungen zusammenlaufen, sondern ein Netzwerk an kleinen Einheiten, die rasch reagieren können.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V): Politik ist mehr als Tages-Hick-Hack, sondern Zukunftsgestaltung; das erleben wir heute am Beispiel dieser großen Uni-Reform. Arbeitsplätze, Einkommenschancen und soziale Sicherheit seien dort am besten aufgehoben, wo in die Bildung investiert werde. Österreich liege als kleines Land in vielen Bereich sehr gut, etwa im Pflichtschulbereich, bei der beruflichen Ausbildung, der Jugendbeschäftigung, der Lehrlingsausbildung etc. Nur in einem Bereich würden die Chancen noch nicht genutzt, nämlich bei den Hochschulen. Sie sollen nun aus der Umklammerung der Ministerialbürokratie herausgeholt werden, die antiquierten, erstarrten Strukturen durch eine schlanke und moderne Führungskonzeption ersetzt und die Prinzipien Eigenständigkeit, Autonomie und Leistung gestärkt werden. Diese Reform sei auch eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich Unternehmen in Österreich ansiedeln und hochqualifizierte Arbeitsplätze schaffen. Er hoffe deshalb, dass die gebotenen Chancen auch genutzt werden.

Die Debatte habe deutlich gemacht, dass es verschiedene Zugänge zu diesem Thema gebe, meinte Abgeordnete Dr. PETROVIC (G). So sei es für sie kein Zufall, dass Wissen nicht mehr mit Wissenschaft, sondern mit Wissenskapital verknüpft werde. Persönlichkeiten wie Sokrates, Kant oder Simone de Beauvoir wären wahrscheinlich für die Standortwahl einer Firma Baxter ziemlich irrelevant gewesen. Sie hoffe jedoch, dass es Einigkeit darüber gibt, dass diese Menschen nicht ganz unbedeutend waren und dass die von ihnen verkörperten Qualitäten mindestens im gleichen Maß Grundlage für die universitäre Bildung sind. Mit großem Bedauern stellte sie zudem fest, dass in der ganzen Diskussion die Diskriminierung von Frauen vollkommen ausgeklammert werde. So stelle etwa die PISA-Studie Österreich ein ziemlich schlechtes Zeugnis aus, was die Gender-Sensibilität und die Gleichstellung von Buben und Mädchen betrifft. Es beginne in der Schule, wo bestimmte Qualitäten stärker den Mädchen oder den Burschen zugeschrieben werden, erläuterte Petrovic, und dies setze sich fort bis hin zu den Universitäten, wo der Anteil an weiblichen Professoren z.B. bei Wirtschaftswissenschaften und Informatik 0 % betrage. Sodann erinnerte sie noch an den S-G-Abänderungsantrag, der u.a. die Aufwertung der Rechte der Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen zum Inhalt hat.

Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) bezichtigte die Abgeordneten der Opposition, als "Zündler" an den Universitäten unterwegs gewesen zu sein, um die Studenten "aufzuputschen". Der Redner widmete sich dann den Kosten für die Universitäten und rechnete vor, dass in Österreich jährlich 87.000 € pro Studierendem ausgegeben werde. Im OECD-Durchschnitt betrügen die erforderlichen Mittel 45.000 €, Deutschland und Italien lägen zum Beispiel noch weit hinter Österreich. Grollitsch kritisierte auch die lange Studiendauer und legte dar, dass innerhalb der letzten zwanzig Jahre das Personal an den Universitäten von 8.000 auf 19.000 angestiegen sei. Als negativ bewertete er es, dass vor allem die Anzahl des nichtwissenschaftlichen Personals explodiert sei und setzte in die Reform die Hoffnung, dass die Universitäten im Rahmen ihrer Budget- und Personalhoheit dieses Ungleichgewicht wieder ins rechte Lot bringen werden.

In Richtung des Abgeordnete Niederwieser meinte Grollitsch, dass noch im Jahr 1999 die SPÖ gemeinsam mit der ÖVP eine Weiterentwicklung der Universitätsreform mit dem Ziel echter Selbstentscheidung, mit Leistungsverträgen und Evaluierung vereinbart hätte. Von der Regierung würden diese Ziele nun umgesetzt. Heftig widersprach er dem Vorwurf, Politkommissare an die Universitäten zu setzen, denn das würde diesen sehr schlecht bekommen.

Bundesminister Mag. HAUPT reagierte in seiner Wortmeldung auf Abgeordnete Petrovic und wies diese darauf hin, dass die von ihr präsentierten Zahlen noch die Zeit der vorangegangenen Bundesregierung beträfen. Petrovic habe daher die negative Übergabebilanz von Minister Einem kritisiert.

Er gab der grünen Mandatarin recht, dass es zuwenig Frauen im Professorenrang gibt, gab aber der studentischen Mitbestimmung eine Mitschuld daran, dass Frauen ab gewissen Karrierestufen eingebremst würden. So hätten Frauen zum Beispiel in den letzten zwanzig Jahren im medizinischen Bereich überproportional aufgeholt, wo sie aber mit Hilfe der Drittelparität hätten gefördert werden können, sei dies nicht passiert. Im Gegensatz dazu lägen in den Fachhochschulen, wo die Wirtschaft das Sagen habe, die Frauenquoten weit höher, und zwar auch im technischen Bereich. Der Minister hoffte daher, dass im Zuge der Autonomie ein Umdenkprozess einsetzen werde, zumal an den Gymnasien die Mädchen eindeutig dominierten, und sich das dann auch an den Universitäten auswirken müsste.

Es sei höchst an der Zeit gewesen, eigene medizinische Universitäten einzurichten, sagte Haupt, und er sehe keinerlei Kompetenzschwierigkeiten mit Bundesministerin Gehrer. Er sei für die Krankenanstalten und Standesgesetze zuständig, die Bildungsministerin für die universitäre Ausbildung, Forschung und Lehre. Die eigenen Medizinuniversitäten sieht er als eine Chance an, über bestehende Grenzen hinweg die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu suchen und weiter zu entwickeln. Die neue Form werde zu einer Straffung des Studiums führen, und wenn die Gremien in der Lage seien, die Autonomie richtig zu verstehen, würde dies einen Vorteil für die Universitäten bedeuten.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Abgeordneter Dr. NIEDERWIESER (S), replizierend auf Abgeordneten Grollitsch, fest, dass der ehemalige Wissenschaftsminister Einem zwar von den Begriffen her gleiche Reformziele gehabt habe, aber keinesfalls von den Inhalten her.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) teilte die Auffassung von Abgeordneter Petrovic und unterstrich die Bemühungen des seinerzeitigen Ministers Einem um die Frauenförderung. Haupt habe im Gegensatz dazu die Frauenpolitik zur Gänze abgeschafft. Auch sie räumte ein, dass die SPÖ mit den verbalen Zielsetzungen der Universitätsreform konform gehe, die Regierung jedoch mache unter dem Etikett dieser Zielsetzungen etwas ganz anderes daraus. So heiße zum Beispiel die neue Form der Mitbestimmung, dass diese auf vielen Ebenen abgeschafft werde und einige Gruppen gänzlich ausgeschlossen würden. Aufgrund dieser Erfahrungen verstehe sie die Sorge der StudentInnen, wenn die Bundesregierung davon rede, sie wolle die ÖH modernisieren.

Der Universitätsreformprozess, so Kuntzl, gebe überhaupt ein Sittenbild dieser Regierung ab. Die so genannte offene Planungsphase sei zur Beschäftigungstherapie für viele verkommen, denn von den kritischen und konstruktiven Stellungnahmen sei so gut wie nichts in das Endergebnis eingeflossen. Die Regierung habe nur gemauert. Sie frage sich, warum man überhaupt etwas macht, was so gut wie niemand will. Kuntzl äußerte auch verfassungsrechtliche Bedenken und kündigte an, dass die SPÖ die Universitätsreform 2002 vor den Verfassungsgerichtshof bringen werde.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) gratulierte Bundesministerin Gehrer für ihren "Mut zu Neuem". Er konzentrierte sich in der Folge auf die Ausgliederung der medizinischen Universitäten und bezeichnete diesen Schritt als notwendig. Die Fakultäten hätten eine Größe erreicht, wo eigene Einheiten notwendig geworden seien. So verfüge zum Beispiel das AKH über rund 10.000 MitarbeiterInnen, man habe auch andere Gesetze, wie das Ärztegesetz, das Krankenanstaltengesetz etc., zu beachten. Durch die eigene Rechtspersönlichkeit komme es nun zu klaren Verantwortungs- und Entscheidungsstrukturen, was den PatientInnen nütze und der Forschung und Lehre ermögliche, besser zu arbeiten. Die Kooperationen würden sogar erleichtert werden, sagte Rasinger.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) widmete sich den Kunstuniversitäten, um an ihrem Beispiel aufzuzeigen, wie ineffizient und wenig durchdacht diese Reform sei. Abgesehen davon, dass die Kunstuniversitäten erst vor drei Monaten mit der Implementierung der UOG-Reform 1993 fertig geworden seien und sich nun abermals neu strukturieren müssten, passe die marktwirtschaftliche Orientierung der vorliegenden Reform nicht zu den Bedingungen eines Kunststudiums. Liberalisierung und Marktorientierung gingen völlig daran vorbei, was ein Ort der Lehre und Forschung und der Entwicklung von Begabungen sein solle. Es offenbare sich damit eine skurrile Vorstellung dessen, was eine Universität sein soll und kann. Die Notwendigkeit beispielsweise, im Einzelunterricht einer Meisterklasse einen Lehrer zu evaluieren, bringe nur Demotivierung und füge sich nicht in die Anforderungen einer ästhetischen Ausbildung. Auch könne man an den Kunstuniversitäten die Studienzeiten nicht beliebig verkürzen. Indem man sie mit technischen Universitäten und Wirtschaftsuniversitäten vergleiche, zerstöre man an Klasse und Qualität, was seit Jahren gewachsen sei, kritisierte Glawischnig.

Abgeordnete POVYSIL (F) wandte sich wieder den medizinischen Universitäten zu, deren Ausgliederung sie als eine logische Konsequenz der letzten UOG-Novelle betrachtet. Die Vorteile eigenständiger medizinischer Universitäten sind nach Auffassung der Rednerin operative Unabhängigkeit, bessere Lenkbarkeit, ein einfacheres und transparenteres Budget und eine stärkere Stellung, vor allem gegenüber den Krankenanstalten. Natürlich bestehe Angst, sagte Povysil, Angst vor der eigenen Courage. Es werde auch nicht leicht sein, eigene Strukturen aufzubauen. Aber all dies sei eine Chance, im internationalen Wettbewerb wieder bestehen zu können, die Qualität sicher zu stellen, Leistungsfähigkeit zu beweisen und die Herausforderungen zu bewältigen. Die Rednerin zeigte sich auch erfreut über die Sonderbestimmungen zum Universitätssport und skizzierte am Ende ihrer Rede die Vision einer medizinischen Gesamtuniversität, einer Gesundheitsuniversität, die auch Fächer wie Pharmazie, Ernährungswissenschaft, Mikrobiologie und Medizinrecht umfasst.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) klagte, die Regierung habe die besondere Situation von behinderten Studierenden im Universitätsgesetz zu wenig berücksichtigt. Im ursprünglichen Entwurf sei diese Problematik nicht einmal erwähnt worden und auch jetzt gebe es ungenügende Regelungen. Behinderte Menschen würden "auf der Strecke gelassen". Lapp sprach in diesem Zusammenhang von einer "Arroganz der Macht". Insgesamt bewertete sie die Universitätsreform als rückwärts gerichtet.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) betonte, Österreich habe ausgezeichnete Universitäten, viele Fakultäten und Institute seien international exzellent. Allerdings gibt es ihrer Ansicht nach derzeit ein viel zu enges Korsett an den Universitäten, in dem zuviel an Engagement und Initiative stecken bleibe. "Diesen engen Panzer werden wir heute sprengen." Hakl hält es außerdem für notwendig, der "Kommissionitis" der Vergangenheit ein Ende zu bereiten. Auch müsse man jede Chance nutzen, um noch besser zu werden.

Positiv bewertete Hakl die Einrichtung zweier neuer Studiengänge, nämlich eines Studiums Industrielogistik an der Montanuniversität Leoben und eines Studiums Wirtschaftsrecht an der Universität Innsbruck. Wichtig ist es für sie schließlich, dass in Hinkunft zusätzliche Forschungsgelder aus der Privatwirtschaft für die Universitäten lukriert werden können, um internationale Forschungsquoten zu erreichen.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) warf Wissenschaftsministerin Gehrer vor, mit der vorgeschlagenen Universitätsreform Verfassungsbruch zu begehen, da die Interessen behinderter Menschen keine Berücksichtigung fänden. Sie erinnerte daran, dass das Parlament einstimmig eine Verfassungsbestimmung beschlossen habe, wonach niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden dürfe. Haidlmayr vermisst im UOG unter anderem eine explizite Verankerung des gleichberechtigten Zugangs von Behinderten zu den Universitäten, Bestimmungen über barrierefreie Zugänge und eine Anpassung der Prüfungsbedingungen für Blinde und Gehörlose. Um doch noch Änderungen zu erreichen, brachte sie einen entsprechenden Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter Mag. HETZL (F) hielt dem entgegen, Haidlmayr habe Behauptungen aufgestellt, die nicht der Realität entsprechen würden und daher entschieden zurückzuweisen seien. Schließlich sei ganz klar definiert, dass die besondere Berücksichtigung der Erfordernisse von behinderten Menschen Teil der leitenden Grundsätze der Universitäten sein müsse.

Allgemein erklärte Hetzl, Österreich sei mit dem Zustand der Massenuniversitäten in eine Sackgasse geraten, aus der man wieder herauskommen müsse. Durch das UOG 2002 werden die Universitäten seiner Auffassung nach für die Zukunft fit gemacht. Kein Verständnis äußerte der Abgeordnete für die Art der Proteste gegen die Universitätsreform.

Abgeordneter Dr. RADA (S) meinte, die Vertreter der Koalitionsparteien hätten sich mit ihren heutigen Reden völlig demaskiert. Es gehe der Koalition nicht um Fortschritt, sondern um Elitebildung und geistige Auslese, folgerte er. Außerdem gehe man den Weg der Ökonomisierung. Wirtschaftlichkeit sei wichtig, sagte Rada, Bildung, Forschung und Wissenschaft müssten aber staatliche Anliegen bleiben.

Abgeordnete Dr. WOLFMAYR (V) führte aus, die Universitäten der Künste seien den anderen Universitäten gleichwertig und gleichrangig und sollten daher auch nicht anders behandelt bzw. benachteiligt werden. Es habe Wünsche von Betroffenen gegeben, die Implementierung des neuen Rechts an den Kunst-Universitäten zu verschieben, schilderte sie, ihrer Meinung nach sprechen aber mehr Argumente gegen eine solche Ausnahme als dafür. So ist es Wolfmayr zufolge wegen der Profilbildung notwendig, dass die Kunst-Universitäten gleichzeitig mit den anderen Universitäten in Budgetverhandlungen gehen, um nicht nachzuhinken.

Abgeordnete Mag. PRAMMER (S) bezeichnete das Universitätsgesetz als Gesetz gegen Frauen. Jetzt, wo Frauen endlich die Chance hätten, in die Professorenschaft zu kommen, entziehe man ihnen den Boden. Frauenminister Haupt hat ihrer Auffassung nach überhaupt nicht verstanden, worum es bei der Gleichstellungspolitik und bei Frauenförderung gehe. Prammer brachte in diesem Sinn einen gemeinsamen Abänderungsantrag von Grünen und SPÖ ein, der auf eine Absicherung der Rechte der Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen an den Universitäten abzielt.

Abgeordnete Dr. PAPHAZY (F) findet es, wie sie sagte, "kühn", dass sich Abgeordnete Prammer als ehemalige Frauenministerin an das Rednerpult stelle und den geringen Frauenanteil an den Universitäten kritisiere. Dass sich unter den 18 Rektoren keine Frau befinde und der Frauenanteil unter den Professoren extrem niedrig ist, ist für sie das Ergebnis jahrzehntelanger sozialistischer Wissenschaftspolitik. Paphazy versicherte, die jetzige Regierung werde darauf achten, dass in Zukunft Chancengleichheit für Frauen in der Wissenschaft gegeben sei. Allgemein bezeichnete sie die Universitätsreform als geglückt, da sie mehr Eigenverantwortung, mehr Kundenorientierung und mehr Marktorientierung bringe.

Abgeordneter Ing. GARTLEHNER (S) setzte sich mit "der monetären Problematik" auseinander und wies darauf hin, dass im letzten Budgetvoranschlag für die Universitäten Ausgaben im Ausmaß von 2,3 Mrd. € festgeschrieben seien. Ab 2004 sehe die Regierung jedoch nur noch 1,87 Mrd. € für den Universitätsbereich vor. Durch dieses Minus von einer halben Milliarde Euro werde es zu großen Problemen kommen, fürchtet Gartlehner und prophezeite, dass entweder die Angebote für die Studierenden reduziert oder die Studiengebühren erhöht werden müssten.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) unterstrich, die Universitäten würden mit dem vorliegenden Gesetz "von einem schweren Joch befreit". Man befreie sie von übermäßiger staatlicher Einflussnahme und Gängelung, bürokratischen Hemmnissen und starren Strukturen und von einem kameralistischen Finanzierungssystem. Demgegenüber gebe man den Universitäten Selbstständigkeit und Autonomie. Das heiße aber nicht, betonte Donnerbauer, dass sich der Staat aus seiner finanziellen Verantwortung für Universitäten, Forschung und Lehre zurückziehe. Vielmehr werde der Bund den Universitäten weiter fixe Budgets samt Valorisierung zur Verfügung stellen.

Abgeordneter Mag. SCHENDER (F) wies Behauptungen zurück, wonach das Universitätsgesetz durchgeboxt worden sei. Davon könne beim besten Willen keine Rede sein, bekräftigte er. Es gebe kein Gesetz, das derart ausführlich diskutiert worden sei. Man habe mit allen betroffenen Gruppen lange verhandelt und es habe eine breite Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit, eine parlamentarische Enquete und eine ausführliche Begutachtungsphase gegeben, weiters sei ein Unterausschuss eingesetzt und dort ein Experten-Hearing durchgeführt worden. Auch mit den Studentenvertretern habe man intensiv verhandelt und schließlich alle Forderungen umgesetzt, die das Studienrecht und die Evaluierung der Lehre und Forschung betreffen.

Abgeordnete Mag. MIKL-LEITNER (V) sprach angesichts des Universitätsgesetzes 2002 von einem der größten Erfolge seit Bestehen dieser Bundesregierung und von einer Reform, die diesen Namen wahrlich verdiene. Die Universitäten erhielten neue, zukunftsträchtige Strukturen, damit sie sich im internationalen Wettbewerb bewähren können, dies sei für ein Land, das nicht reich an Rohstoffen sei, außerordentlich wichtig. Die Bildungspolitik der Bundesregierung verdiene generell Lob, merkte die Abgeordnete an und stellte fest, dass noch niemals so viel in die Ausbildung der Jugend investiert worden sei wie jetzt.

Mikl-Leitner bekannte sich dazu, die starren Strukturen zu überwinden, die den österreichischen Universitäten nicht gut getan haben. Der Staat ziehe sich überall dort zurück, wo er nichts verloren habe, sondern als Bremsklotz gewirkt habe. Die Opposition liege mit ihrer Kritik falsch: Eine gute Reform werde nicht schlechter, nur weil sie schlechtgeredet werde. Dies zeigten nicht zuletzt internationale Experten, die von einer "nahezu idealen Form" sprechen, in der die Grundsätze der Autonomie, der Personalverantwortung, der Gewaltenteilung und der Subsidiarität durch dieses Universitätsgesetz 2002 verwirklicht werden.

Abgeordneter LEXER (V) befasste sich mit den Universitätssportinstituten und bekundete seine Freude darüber, dass sie ihre wichtige Arbeit für die Gesundheit, die sportliche Betätigung, aber auch die Sozialisation und Kommunikation unter den Universitätsangehörigen, auf einer gesicherten finanziellen Grundlage werden fortsetzen können. Lexer stimmt dem Universitätsgesetz 2002 mit großer Freude zu.

Abgeordneter AMON (V) sprach von einer der epochalsten Reformen der letzten 160 Jahre und hielt der Opposition das Zitat Paul Watzlawicks entgegen, dass, was A über B sage, mehr über A aussage als über B. In diesem Sinne sah Amon die Opposition durch ihre eigenen Aussagen entlarvt. Die Universitätsreform sei ein Meilenstein, der die Handlungsspielräume der Universitäten auf Grundlage eines gesicherten Budgets deutlich vergrößere und das System der Kameralistik an den Universitäten erfreulicherweise überwinde. Die Universitäten seien nicht in erster Linie für den Mittelbau oder die Professoren da, sondern für die Studierenden, betonte der Abgeordnete und listete die Verbesserungen auf, die das Universitätsgesetz 2002 hinsichtlich der Prüfungstermine, bei der Fixierung der Studienbeiträge und ihrer Zweckbindung für die Studierenden bringe.

Bei der Abstimmung wurde das Universitätsgesetz 2002 unter Berücksichtigung der Abänderungs- und Zusatzanträge der Koalitionsparteien mit F-V-Mehrheit beschlossen. Die Zusatz- und Abänderungsanträge der Oppositionsparteien blieben in der Minderheit und wurden abgelehnt.

Die Änderung des Universitäts-Studiengesetzes erfolgte einstimmig. (Schluss Universitätsreform/Forts. NR)