Parlamentskorrespondenz Nr. 274 vom 06.05.2003

REGIERUNGSVORLAGEN

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MUSTERSCHUTZGESETZ-NOVELLE 2003

EU-Richtlinie 98/71/EG über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen und EG-Verordnung Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster machen eine Novellierung des Musterschutzgesetzes erforderlich. Der kürzlich vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält die Anpassungen des Musterschutzgesetzes 1990 an die Richtlinie und flankierende Regelungen zur Verordnung. Geändert werden unter anderem die Definitionen der Begriffe "Muster" und "Erzeugnis, die Einführung der relativen Neuheit, eine Neuheitsschonfrist und die Verlängerung der maximalen Schutzdauer auf 25 Jahre. Angepasst werden auch die Bestimmungen über die Nichtigerklärung eines Musters.

Musteranmeldungen können künftig nur mehr zentral beim Patentamt eingereicht werden. Die bisher bestehende Möglichkeit, Muster auch bei den Anmeldestellen der Wirtschaftskammern einzureichen, soll entfallen. Die Möglichkeit der dezentralen Anmeldung habe einen erhöhten Verwaltungsaufwand und Verzögerungen der Verfahren nach sich gezogen, weil auch fristgebundene Eingaben bei den Anmeldestellen gemacht wurden, was zu Fristversäumnissen und Nachteilen für die Anmelder geführt habe, heißt es dazu in den Erläuterungen (65 d.B.).

ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DEN AN SHIRBRIG TEILNEHMENDEN STAATEN ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG IHRER TRUPPEN

Da das alte System der ad hoc-Truppenbereitstellung der Vereinten Nationen den Anforderungen nicht mehr genügte, kamen Österreich, Kanada, Dänemark, Niederlande, Norwegen, Polen und Schweden auf Empfehlung des UN-Generalsekretärs im Dezember 1996 überein, eine Multinationale Brigade aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft für Operationen der Vereinten Nationen (Multinational Stand-by High Readiness Brigade for UN Operations - SHIRBRIG) zusammenzustellen. Dabei wurde auch die Einrichtung eines Planungselements vereinbart, das seinen ständigen Sitz in Dänemark hat und als ständiger Stab - Österreich ist durch einen Offizier vertreten - die Errichtung und Einsatzfähigkeit von SHIRBRIG vorbereitet. Der Status dieses Planungselements wurde zunächst in vorläufigen bilateralen Abkommen zwischen Dänemark und den an SHIRBRIG teilnehmenden Staaten geregelt. Im Dezember 2001 haben die Niederlande, Italien, Dänemark, Schweden, Rumänien und Norwegen ein multinationales Übereinkommen unterzeichnet, das den Status der Truppen und den Status der Bediensteten des Planungselements regelt und die bisherigen bilateralen Abkommen ersetzt (73 d.B.).

ÄNDERUNG IM UMWELTINFORMATIONSGESETZ

Eine Änderung des Umweltinformationsgesetzes bringt Anpassungen der Störfallinformationsbestimmungen an die Anforderungen der Seveso-II-Richtlinie sowie Harmonisierungen mit der Gewerbeordnung und der Industrieunfallverordnung. Im Mittelpunkt der Änderungen stehen Terminologien und Fristen. Zudem werden Informationsbestimmungen der Seveso II-Richtlinie für nichtgewerbliche Betriebsanlagen im Kompetenzbereich des Bundes umgesetzt (74 d.B.).

FINANZMINISTER BERICHTET ÜBER VORBELASTUNGEN IM 1. QUARTAL 2003

Finanzminister Karl-Heinz Grasser informierte den Budgetausschuss des Nationalrates kürzlich über jene Einzelvorhaben in den Monaten Jänner bis März 2003, die Belastungen für künftige Budgetjahre erwarten lassen. Es handelt sich um Schuldenerleichterungen infolge internationaler Aktionen (59,478 Mill. €), Umweltförderungen (47,238 Mill. €), Heeresaufwendungen (17,455 Mill. €), Arbeitsmarktförderungen (3,842 Mill. €) sowie Zuschüsse für die Wildbach- und Lawinenverbauung (1,034 Mill. €). Die Summe der Vorbelastungen beträgt 129,047 Mill. €. (10 BA).

(Schluss)