Parlamentskorrespondenz Nr. 521 vom 02.07.2003

ANTRÄGE (162 - 170, 172 - 174)

----

ZUSATZSCHILDER ZU ORTSTAFELN SOLLEN ERLAUBT SEIN

Auf Grund eines Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes soll

§ 53 Abs.1 Z 17a der Straßenverkehrsordnung präzisiert werden. Ein Antrag der Regierungsfraktionen will nun sicherstellen, dass außer dem Schild "Erholungsdorf" auch andere Zusatzschilder angebracht werden dürfen, wenn die Erkennbarkeit der Ortstafel nicht beeinträchtigt wird. Pro Ortstafel darf aber nur ein Zusatzschild montiert werden, dieses darf nicht breiter sein als die Ortstafel und es muss so angebracht sein, dass die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Es sei, so die Antragsteller, nämlich nicht einzusehen, Zusatztafeln mit der Aufschrift "Erholungsdorf" zu erlauben, andere Schilder aber nicht. (162/A)

ERLEICHTERUNGEN BEI KONZESSIONSÜBERTRAGUNG FÜR INHABER VON KRAFTFAHRLINIEN

Die verfahrensfreie Übertragung der Konzession für die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen auch im Falle von Umgründungen sieht ein Antrag der beiden Regierungsparteien zum Kraftfahrliniengesetz vor. Der Nachfolgeunternehmer muss jedoch die Voraussetzungen für den Erhalt der Konzession erfüllen. Dazu gehören unter anderem eine entsprechende fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit. Weiters normiert das Gesetz als Bedingung die österreichische Staatsbürgerschaft, wobei der Firmensitz im Inland sein muss. Staatsangehörige anderer EU-Länder sowie von Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes mit geschäftlicher Niederlassung in Österreich sind diesen gleichgestellt. (163/A)

GRÜNE ANTRÄGE ZU PASSIVEM WAHLRECHT FÜR AUSLÄNDER IN INTERESSENVERTRETUNGEN

Das passive Wahlrecht zur Arbeiterkammer und zum Betriebsrat stelle ein demokratisches Grundrechts dar, das eine unterschiedliche Behandlung von AusländerInnen in keine Weise rechtfertige, argumentieren die Grünen. Die derzeit bestehende Ungleichbehandlung stehe daher auch im Widerspruch zum Rassendiskriminierungs-BVG sowie zum EU-Recht.

Demzufolge sieht der Antrag zur Novellierung des § 21  Abs.1 des Arbeiterkammergesetzes das passive Wahlrecht für all jene vor, die am Stichtag das 19. Lebensjahr vollendet haben und insgesamt mindestens zwei Jahre in Österreich in einem die Kammerzugehörigkeit begründenden Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis standen. (164/A)

Analoge Änderungen beantragen die Grünen hinsichtlich des passiven Wahlrechts zum Betriebsrat und zum Jugendvertrauensrat im Arbeitsverfassungsgesetz. Die Zugehörigkeit zum Betrieb muss mindestens 6 Monate bestehen. (165/A)

SPÖ FORDERT SICHERSTELLUNG UND AUSWEITUNG DES BEWEGUNGSANGEBOTS FÜR KINDER UND JUGENDLICHE

Die Kürzungen der Turnstunden beträfen das gesamte Bewegungsangebot an den Schulen, kritisieren die SPÖ-Abgeordneten, was hinsichtlich des sportmotorischen Leistungsniveaus und des Gesundheitszustandes der Kinder und Jugendlichen Besorgnis erregend sei. Sie fordern daher in einem Entschließungsantrag den Bundeskanzler auf, das Bewegungsangebot in allen Kindergärten und Schulen zu erhöhen und ein breites Sportangebot für Kinder und SchülerInnen auch außerhalb des Sportunterrichts zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollen Kooperationsmodelle mit Sportvereinen und Sportdachverbänden unterstützt werden. (166/A[E])

In einem weiteren Entschließungsantrag verlangen sie von der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dafür Sorge zu tragen, dass die Stundenkürzungen nicht den Sportunterricht betreffen mögen und dass das Bewegungs- und Sportangebot nicht nur innerhalb sondern auch außerhalb der Schulen erhöht werde. Auch sie soll Kooperationsmodelle mit Sportvereinen und Sportdachverbänden unterstützen. (167/A[E])

SPÖ WILL WARNPFLICHT UND BESSERE KONTROLLE BEI FUTTERMITTELN

Im Gegensatz zum Lebensmittelgesetz kennt das Pflanzenschutzmittelgesetz weder eine öffentliche Warnung, falls gesundheitsschädliche Futtermittel in Verkehr gebracht werden, noch einen Proben- und Revisionsplan zur flächendeckenden Kontrolle bei Herstellern und Importeuren sowie im Handel und auf bäuerlichen Betrieben. So begründen SPÖ-Abgeordnete ihren Antrag zur Novellierung des Pflanzenschutzmittelgesetzes.

Durch einen neuen § 28a soll der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verpflichtet werden, einen Revisions- und Probenplan für das jeweils folgende Kalenderjahr zu erlassen, für deren Durchführung dann die Landeshauptleute Sorge zu tragen haben. Weiters ist die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle geplant. Der vorgeschlagene § 29a normiert eine Informations- und Warnpflicht, wenn durch ein gesundheitsschädliches Pflanzenschutzmittel möglicherweise eine größere Bevölkerungsgruppe gefährdet ist oder Gemeingefährdung vorliegt. (168/A)

SPÖ: ÜBERFÜHRUNG VON PENSIONSKASSENZUSAGEN AUCH IN RENTENVERSICHERUNG ERMÖGLICHEN

SPÖ-Abgeordnete beabsichtigen, die Idee der Pensionskassenvorsorge  zu stärken, indem sie die Möglichkeit eröffnen wollen, bestehende Pensionskassenzusagen auch als Einmalprämie in eine Rentenversicherung in Form einer Lebensversicherung vor dem 1. Jänner 2003 überzuleiten. Dadurch würde auch, so die Begründung, der Weiterbestand der kapitalgedeckten zweiten Säule besser gesichert, die Maßnahme stellte darüber hinaus eine vertrauensfördernde Maßnahme für die BezieherInnen von Pensionskassenleistungen dar. Ein entsprechender Antrag zur Änderung des § 48a des Pensionskassengesetzes liegt dem Parlament vor. Er enthält auch eine Änderung des Versicherungssteuergesetzes, um die steuerliche Gleichbehandlung aller Varianten der Überleitungsmöglichkeiten zu gewährleisten. (169/A)

KLARSTELLUNG ZUM BEGRIFF "VERMÖGENSVERWALTUNG" IM WOHNUNGSGEMEINNÜTZIGKEITSGESETZ

Durch eine von allen vier Parlamentsparteien beantragte Einfügung eines Absatzes 17a in § 39 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz soll klargestellt werden, dass unter "Vermögensverwaltung" die verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen oder die Vermietung, Verpachtung oder Überlassung zur sonstigen Nutzung zu verstehen ist. Dies gilt mit der Einschränkung, dass das Reservekapital zweckentsprechend eingesetzt werden muss. (170/A)

SPÖ-ANTRAG ZUR GENERELLEN ABSCHAFFUNG DER UNFALLRENTENBESTEUERUNG

Mit dem vorliegenden Antrag zur Änderung des Einkommensteuergesetzes wollen die SPÖ-Abgeordneten die Besteuerung der Unfallrenten ersatzlos streichen. Sie argumentieren, dass es auf Grund der geltenden Rechtslage für etwa 60.000 UnfallrentenbezieherInnen im Jahr 2003 zu steuerlichen Belastungen kommen werde. Die zu erwartenden Kürzungen von 30 % bis 50 % seien als ein "erheblicher Eingriff in die Rentenleistung" zu sehen. Die Erhöhung der Zusatzrente für Schwerstversehrte stellte nur eine teilweise Kompensation dar, die Härteausgleichregelung leiste nur eine teilweise Abgeltung der steuerlichen Belastung. (172/A)

GRÜNE FÜR GLEICHSTELLUNG GLEICHGESCHLECHTLICHER PARTNERSCHAFTEN

Die beiden Entschließungsanträge der Grünen zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften weisen auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Februar 1998 hin, worin alle Mitgliedstaaten aufgefordert werden, "die Gleichberechtigung von schwulen und Lesben anzuerkennen, insbesondere durch.....eine rechtliche Absicherung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften".

Dieser Aufforderung sei Österreich noch nicht nachgekommen, kritisieren die AntragstellerInnen und fordern als "ersten Schritt" in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, bis spätestens 1. Dezember 2003 eine Novelle des Mietrechtsgesetzes sowie des Erbrechts, des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts vorzulegen, wonach lesbische und schwule Partnerschaften mit Ehegemeinschaften gleichgestellt werden. (173/A[E])

Bis 1. Oktober 2003 soll die Bundesregierung eine Novelle zum Fremdengesetz ausarbeiten, wonach gleich- und verschieden-geschlechtliche Partnerschaften bei der Familienzusammenführung mit Ehen gleichgestellt werden und die Quotierung der Familienzusammenführung abgeschafft wird. (174/A[E]) (Schluss)