Parlamentskorrespondenz Nr. 545 vom 08.07.2003

EIN WEITERER SCHRITT BEI DEN LADENÖFFNUNGSZEITEN

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Wien (PK) - Im Rahmen der geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen, mit denen Nationalratspräsident Andreas Khol die heutige (27.) Nationalratssitzung eröffnete, gab der Präsident bekannt, dass auf Verlangen der Regierungsparteien um 15 Uhr der Dringliche Antrag 175/A[E] betreffend Ergebnisse des EU-Agrarministerrates in Luxemburg behandelt werden wird. Im Anschluss daran wird in einer Kurzen Debatte der Fristsetzungsantrag der Grünen zu ihrem - im Verkehrsausschuss kürzlich vertagten - Antrag 19/A für ein generelles LKW-Nachtfahrverbot in Österreich zur Debatte und Abstimmung stehen.

Abgeordneter Mag. MOSER (S) leitete die Debatte über die Änderung des Öffnungszeitengesetzes mit der grundsätzlichen Aufforderung ein, wirtschaftspolitische Diskussionen auf realistischen Grundlagen zu führen. Mosers Appell galt insbesondere dem Wirtschaftsminister, der die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten immer wieder mit Umsatzsteigerungen und neuen Arbeitsplätzen zu begründen versuche, obwohl er auf Anfrage zugeben müsse, dass solche Effekte ziffernmäßig nicht abschätzbar seien. Man sollte sich daran erinnern, dass der letzte Liberalisierungsschritt bei den Ladenöffnungszeiten zwar zu einer Zunahme der Arbeitsplätze um 25.000 geführt habe, die Zahl der Vollarbeitsplätze zugleich aber um 18.000 abgenommen habe.

Seine Kritik an der vorliegenden Gesetzesänderung untermauerte Moser auch mit kritischen Stimmen aus dem ÖAAB und von Seiten des oberösterreichischen Landeshauptmanns Pühringer, der sich zum Schutz der kleinen und mittleren Unternehmen und zur Verteidigung der Lebensqualität gegen eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen hat. Moser kritisierte "den frontalen Angriff auf die 600.000 Handelsangestellten, auf Tausende kleine und mittlere Unternehmen" und bekannte sich namens seiner Fraktion zu Maßnahmen gegen das Sterben der Nahversorgung und gegen die Konzentrationstendenzen im Handel.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) warf seinem Vorredner eine veraltete Wirtschaftseinstellung vor und machte geltend, dass sich heute niemand mehr vorstellen könne, am Samstagnachmittag nicht einkaufen zu können, obwohl eine Mehrheit der Konsumenten dies noch vor wenigen Jahren als nicht notwendig bezeichnet habe. Die Vermehrung der Teilzeitarbeitsplätze im Handel wertete der Wirtschaftsvertreter als positiv, als ein Angebot für die Arbeitnehmer, hielt aber unmissverständlich fest, dass er gegen eine kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit eintrete.

Dass die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten nicht zu einer großen Umsatzsteigerung führen werde, räumte Mitterlehner ein, warnte gleichzeitig aber davor, bei den Öffnungszeiten nichts zu tun, weil es in Grenzgebieten nach der EU-Erweiterung zu Kaufkraftabflüssen kommen könnte.

Die vorliegende Gesetzesänderung bringe eine maßgeschneiderte Lösung, die es den Landeshauptleuten möglich mache, auf regionale Bedürfnisse zu reagieren. Zugleich werde es möglich sein, familiengerechte Arbeitszeiten zu vereinbaren. Es handle sich um ein modernes Öffnungszeitengesetz für zukunftorientierte Lösungen. "Sie sollten nicht ablehnen, sondern zustimmen", rief Abgeordneter Mitterlehner der SPÖ zu.

Abgeordnete SBURNY (G) zeigte sich hingegen überzeugt, dass die Ziele, die die Regierung mit der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten verknüpfe, nicht erreicht werden können. Vollzeitarbeitsplätze würden auf Teilzeitbeschäftigte aufgeteilt, mit allen negativen Auswirkungen für Kaufkraft und Pensionen, Umsatzsteigerungen werden, wie Studien klar nachweisen, nicht eintreten. Die Gewinnsteigerungen, die manche Shoppingcenter auf Kosten der Nahversorgung erzielen, werden von hohen Mieten aufgefressen, analysierte Sburny. Die Umsatzverlagerungen im Osten werden durch veränderte Öffnungszeiten nicht zu stoppen sein, weil die Konsumenten nicht wegen der Öffnungszeiten, sondern wegen der billigen Preise über die Grenze fahren. Berücksichtige man die Nachteile der Gesetzesänderung für die Handelsangestellten und stelle man in Rechnung, dass die Regierung nichts unternehme, um die Kinderbetreuung zu sichern, die Nahversorgung zu gewährleisten und die Verkehrsprobleme zu lösen, die durch die Konzentration im Handel entstehen, könne man dieses Gesetz nur ablehnen, schloss Abgeordnete Sburny.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) erläuterte das neue Öffnungszeitengesetz, mit dem das Offenhalten der Geschäfte von Montag 5 Uhr bis Samstag 18 Uhr geregelt werde, wobei als Öffnungsrahmen von Montag bis Freitag 5 bis 21 Uhr und am Samstag 5 bis 18 Uhr gelten soll, sofern die Landeshauptleute nicht anderes verordnen. Am Ausmaß der wöchentlichen Öffnungszeit von 66 Stunden, das gegebenenfalls auf 72 Stunden ausgedehnt werden könne, ändere sich nichts, betonte Hofmann. Es werde Klarheit geschaffen und sichergestellt, dass regionalen Anforderungen und Bedürfnissen Rechnung getragen werde. Dazu kommen bedarfsgerechte Lösungen für Bäcker, Blumenhändler und Bahnhofsläden. Der Kritik der Sozialdemokraten entgegnete der Redner, indem er festhielt, dass nicht daran gedacht sei, die Arbeitszeit der Handelsangestellten zu verlängern. Die speziellen Probleme der Angestellten sollen zwischen den Sozialpartnern gelöst werden - dies habe der Ausschuss eindeutig festgestellt.

Mit einem Entschließungsantrag der Koalitionsparteien drängte Hofmann schließlich auf die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Umsetzung einer EU-Richtlinie betreffend Versicherungsvertreter, um den Konsumentenschutz sicherzustellen und eine Inländer-Diskriminierung auszuschließen.

Auch Abgeordnete SILHAVY (S) wies auf Widersprüche in den Zielen hin, die die Bundesregierung mit der Deregulierung der Ladenöffnungszeiten erreichen möchte. Die Abgeordnete klagte über die Beseitigung der sogenannten "Schwarz-Weiß-Regelung", also des Rechts der Handelsangestellten, für jeden Samstagdienst einen Samstag frei zu bekommen. Sie wies auch auf Einschränkungen von Arbeitnehmerrechten in den Betrieben hin und brachte einen Entschließungsantrag ihrer Fraktion zur Erhaltung der Rechte von Arbeitnehmern im Handel sowie auf Maßnahmen zum Arbeitnehmerschutz im Handel ein.

Abgeordnete STEIBL (V) wandte sich, wie sie sagte, gegen die Polemik der Opposition und erinnerte die Abgeordneten daran, dass Österreich zu den Ländern mit den restriktivsten Öffnungszeiten gehöre. Es sei auch nicht angebracht, nur den Schutz der Handelsangestellten zu verlangen, gleichzeitig aber auf Krankenschwestern, die Beschäftigten in der Gastronomie oder die Gendarmen zu vergessen. Die Abgeordnete bekannte sich dazu, die Möglichkeiten der Teilzeit für Frauen bis zum 7. Lebensjahr ihrer Kinder auszuweiten und appellierte in diesem Zusammenhang an die Kreativität sowohl der Unternehmer als auch der Betriebsräte.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) sah ebenfalls gravierende Zielkonflikte auf Seiten der Bundesregierung, die durch die Ausschussfeststellung mit ihrem Appell an die Sozialpartner, für Lösungen zu sorgen, nicht bewältigt werden können. Kogler räumt potentielle Vorteile für die Konsumenten durch die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ein. Was fehle, seien Maßnahmen zum Ausgleich der Nachteile, die deregulierte Ladenöffnungszeiten für andere bringen: die Nahversorgung, kleine und mittlere Unternehmen und für die Handelsangestellten. Deregulierung sei für die Regierung ein Wert an sich geworden, klagte Kogler und mahnte den Wirtschaftsminister, zu erkennen, dass eine Marktwirtschaft überall dort Regulative brauche, wo der Marktprozess zu Monopolen und Marktverzerrungen führe. Besonders gelte dies für die Konzentrationstendenzen im Handel mit ihren Nachteilen für die Beschäftigten, die Konsumenten und die Umwelt, die durch zusätzlichen Verkehr in den Ballungsräumen geschädigt werde.

 Abgeordnete ROSSMANN (F) meinte, auf den raschen Wandel in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt müsse reagiert werden. Auch die Arbeitnehmer hätten Anspruch auf ein anderes Einkaufsverhalten. Individuelle Lösungen brauche man auch für das neue Freizeitverhalten der Menschen. Sie wies auch darauf hin, dass heute nur eine Rahmengesetzgebung, die in Verantwortung der Länder umgesetzt werden muss, beschlossen werde. Außerdem merkte sie an, dass viele Frauen gerne jeden Samstag und nicht wie bisher jeden zweiten Samstag arbeiten würden, weil sie nur an diesem Tag arbeiten; arbeitszeitgesetzliche Verschlechterungen für die Frauen werde es aber am Hl. Abend und zu Silvester nicht geben.

Abgeordnete CSÖRGITS (S): Wenn die Vorlage beschlossen werde, bedeute dies, dass sich die Lebensumstände von mehr als 300.000 Angestellten im Handel und deren Familien verändern; außerdem seien auch ähnliche Bereiche betroffen. Dass Teilzeitarbeit wünschenswert sei, wurde von der Chefin der ÖGB-Frauen nicht gänzlich bestritten, sie verwies aber auf die negativen Folgen bis hin zur Pension. Eigenartig empfand sie, dass der ÖAAB anlässlich der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer einen Antrag eingebracht hat, der auch einstimmig angenommen wurde, wonach eine weitere Liberalisierung der Öffnungszeiten abgelehnt werde, da diese zu keinen Umsatzsteigerungen führe und sich negativ auf die kleinen Unternehmen auswirke.

Rückläufige Umsätze im Handel hätten auf der Arbeitgeberseite zu einem Umdenken geführt, betonte Bundesminister Dr. BARTENSTEIN. Die Regierung biete an, dass die Unternehmer bis 21 Uhr offen halten können, und biete den Konsumenten an, dass sie bis 21 Uhr einkaufen können. Csörgits gehe davon aus, dass der Handel generell bis 21 Uhr offen halten werde, was aber nicht zutreffe. Am Sonntag bleibe alles beim Alten, auch wenn einige etwas anderes wollten, fügte er hinzu. Im Zusammenhang mit den Kaufkraftabfluss machte der Ressortchef darauf aufmerksam, dass ab 1. Mai nächsten Jahres sich die Österreicher ohne Zollbelastung jenseits der Grenzen mit Waren eindecken können. Mit einem Kaufkraftabfluss sei zu rechnen, daher wolle die Regierung das Einkaufen bis 21 Uhr ermöglichen, unterstrich Bartenstein nochmals. Die Liberalisierung sei maßvoll, wenn sie auch etwas später komme, sie nehme auf die Bedürfnisse und Gewohnheiten der Menschen Rücksicht und befreie die Wirtschaft und den Handel von einer Wachstumsbremse.

Abgeordneter SCHWEISGUT (V) sprach von einem Schritt in die richtige Richtung. Selbst die "Presse" widme diesem Thema 2 Seiten. Gerade als Tourismusland habe Österreich einen großen Nachholbedarf, zumal die Kunden vor versperrten Ladentüren stehen. Wolle man den Tourismus und Wien als Tourismuszentrum erhalten, müsse man auf Bedürfnisse der Kunden eingehen, erklärte er, denn Kultur allein reiche nicht aus, auch das Shopping-Erlebnis gehöre dazu.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) sprach seine Vermutung aus, dass man unter Hinweis auf das Argument, die Touristen brauchten die Sonntagsöffnung, die Sonntagsöffnung erreichen möchte. Vorerst spreche man von einer „maßvollen Liberalisierung“. Diese Vorgangsweise erinnere ihn an jene vom Jahr 1997, als es damals um die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten gegangen ist. Seiner Meinung nach könne aber die Liberalisierung nicht funktionieren, weil die Löhne und Einkommenszuwächse zurückbleiben und der Bund durch bestimmte Maßnahmen bei den Bürgern spart; somit werden die Bürger nicht mehr, sondern weniger Geld zum Einkaufen haben, selbst wenn man die Geschäfte rund um die Uhr öffne.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) verwies darauf, dass es um keine Änderung des Arbeitszeitgesetz gehe, sondern um eine Änderung des Öffnungszeitengesetzes. Es handle sich um eine Kann-Bestimmung und keine Muss-Bestimmung, unterstrich er, räumte aber Ausnahmen für das Gastgewerbe, die Tankstellen und für Verkaufsshops etwa in Bahnhöfen ein. Der Landeshauptmann kann per Verordnung das Offenhalten festlegen, die Gesamtöffnungszeit von 66 Stunden darf aber nicht überschritten werden, außer es werde eine Ausdehnung auf 72 Stunden, um den Bürgern oder Touristen entgegenzukommen, beschlossen. Das Gesetz ist aus seiner Sicht eine vernünftige Regelung, die Sonntagsruhe werde beibehalten, nur das Offenhalten werde flexibler gestaltet.

Abgeordnete STADLBAUER (S) erhob in Richtung der Regierungsfraktionen den Vorwurf, man wolle mit der Vorlage ArbeitnehmerInnenrechte abbauen. Dass Bartenstein dafür ist, könne sie verstehen, aber nicht, dass Dolinschek als Arbeitnehmervertreter dafür stimme. In Wirklichkeit gehe es der Regierung um die Einführung der Sonntagsarbeit; Mitterlehner habe zudem im Ausschuss gesagt, dass wir uns in Richtung Sonntagsarbeit bewegen. Die Mehrheit der Beschäftigten im Handel sei weiblich; es fehle daher neben vielen anderen Voraussetzungen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dies wäre Angelegenheit der Frauenministerin gewesen.

Abgeordneter STEINDL (V) führte aus, die von der Opposition verbreitete Weltuntergangsstimmung helfe den Einzelhändlern nicht, bessere Umsätze zu tätigen. Vielmehr sollte man den Blick nach vorne richten, um zu schauen, wie man den Händlern helfen könne und wie man ihnen eine zeitgemäße und bedarfsorientierte Öffnung ihrer Läden ermöglichen könne. Die vielen Touristen werden für unsere Reformvorhaben dankbar sein, merkte er noch an. Mit der Reform wolle man den Wirtschaftsstandort Österreich stärken, Arbeitsplätze schaffen, den Interessen der Konsumenten entsprechen sowie den Kaufkraftabfluss ins Ausland verhindern und die Attraktivität Österreichs als Tourismusland steigern.

Abgeordnete MANDAK (G)erklärte, man wisse aus Untersuchungen, dass 77 % der Unternehmen und 87 % der Konsumenten mit der derzeitigen Regelung zufrieden sind. Sie vermisste aber den Gender-Aspekt und führte das auf die Angst zurück, zugeben zu müssen, dass die Frauen die Verliererinnen sind. Zuerst werde ein Gesetz beschlossen und nachher wolle man die Auswirkungen überprüfen. Für die kleinen Betriebe bringe die Regelung nur Nachteile, Vorteile jedoch für 23 % der Unternehmen, für die Kettenbetriebe. Tourismus-Argumente werden vorgeschoben; dass das nicht stimme, zeige die Wirtschaft in Vorarlberg, dessen Handel trotz Liechtenstein, Schweiz und Deutschland floriere.

Abgeordneter WALCH (F) strich den freiheitlichen Standpunkt heraus, dass am Sonntag und am Feiertag nicht offen gehalten werden dürfe. Ausnahmegenehmigungen erfolgen nur unter Anhörung der Sozialpartner. Einer Änderung der Arbeitszeit müsse der Betriebsrat zustimmen. In den Kettenunternehmen werden, zeigte sich Walch zuversichtlich, die Interessen der Arbeitnehmer sicher von den Betriebsräten verteidigt werden.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) sprach von Einschnitten in die Rechte der Handelsangestellten. Seiner Meinung nach ist der Kaufkraftabfluss durch die EU-Erweiterung weniger ein Problem der Öffnungszeiten, als vielmehr der unterschiedlichen Preisklassen. Wenn Minister Bartenstein im Ausschuss meinte, er sehe keinen Zusammenhang zwischen den Pendlern und den Öffnungszeiten, dann bestehe ein solcher sehr wohl im Waldviertel, da das öffentliche Verkehrsangebot den neuen Gegebenheiten nicht entspreche. Ohne entsprechende Begleitmaßnahmen, von den Kinderbetreuungseinrichtungen bis zur strengeren Kontrolle der Einhaltung der neuen Öffnungszeiten, könne eine Ausweitung der Öffnungszeiten nicht vorgenommen werden, so Bauer.

Abgeordnete SCHARER (S) vertrat die Ansicht, dass die derzeitigen Regelungen in den Tourismusregionen gut und ausreichend sind; der Tourismus brauche keine neuen Öffnungszeiten, selbst die VP- Landeshauptleute bestätigen, dass keine Notwendigkeit bestehe, die Öffnungszeiten auszuweiten. Die Kaufkraftabflüsse können nicht über die Ladenöffnungszeiten, sondern nur über ein preisgünstiges Angebot im Inland eingedämmt werden. Eine Reihe von Fragen stellte sie in den Raum: Wer braucht und wer will die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten? Wo bleibt der Schutz für die Arbeitnehmerinnen? Wo sind die Rahmenbedingungen? Wo ist der Schutz für kleine und mittelständige Unternehmungen? Nur wenn diese Fragen beantwortet sind, könne man einer Ausdehnung der Öffnungszeiten zustimmen, so Scharer.

Abgeordnete Mag. TRUNK (S) sprach zu den Auswirkungen dieser Maßnahme und verwies darauf, dass die Kaufkraft von den Einkommen bestimmt würde, doch diese hätten unter der Politik der Regierung stark gelitten. Auch mit der Arbeitsplatzqualität stehe es nicht gerade zum Besten, es gebe also insgesamt dringenden Handlungsbedarf.

Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S) meinte, die Vorlage laufe den Zielsetzungen, die für den Konvent formuliert worden seien, entgegen. Es gebe hier Regelungsbedarf, doch der Minister delegiere die Verantwortung. Eine solche Politik sei falsch.

In der Abstimmung wurde die Vorlage mehrheitlich angenommen. Der F-V-Entschließungsantrag erhielt ebenfalls die Stimmenmehrheit. Keine Mehrheit gab es hingegen für den S-Entschließungsantrag.

(Schluss Ladenöffnung/Forts. NR)