Parlamentskorrespondenz Nr. 623 vom 13.08.2003

OZONBERICHT 2002: RÜCKGANG BEI DEN VORLÄUFERSUBSTANZEN

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Die Bundesregierung hat den Ozonbericht 2002 vorgelegt, der Auskunft gibt über die erfolgte Reduktion der Emissionen von Ozon-Vorläufersubstanzen (III-28 d.B.). Es wird zunächst grundsätzlich festgestellt, dass die Konzentration von Ozon in der bodennahen Luftschicht in den letzten Jahrzehnten infolge der vom Menschen verursachten Emissionen an Ozon-Vorläufersubstanzen so weit zugenommen hat, dass bodennahes Ozon ein erhebliches Umweltproblem darstellt. Das 1992 erlassene Ozongesetz schreibt daher eine weit reichende Emissionsreduktion für Stickstoffoxide und anthropogen bedingte flüchtige organische Substanzen vor.

In den Jahren 1999 bis 2002 waren die Ozonkonzentrationen in der Umgebungsluft, wie auch in den Jahren zuvor, sehr stark von den meteorologischen Bedingungen abhängig. Während die Vorwarnstufe 1999 und 2002 nicht ausgerufen wurde, war die Ausrufung an einzelnen Tagen in den Jahren 2000 und 2001 erforderlich. Insgesamt traten seit 1996 an deutlich weniger Tagen Überschreitungen des Wertes der Vorwarnstufe auf als in der ersten Hälfte der 90er Jahre. Die höchsten Belastungen wurden vor allem im Ozon-Überwachungsgebiet 1 (Nordösterreich) festgestellt, in dem auch die Ausrufungen der Vorwarnstufen erfolgten. Allerdings wurde der im Immissionsschutzgesetz-Luft und in der Ozonrichtlinie der EU enthaltene Schwellenwert zum Schutz der Vegetation gemäß EU-Richtlinie häufig überschritten; Grund dafür ist meist alleine schon die in Mitteleuropa im Sommer bestehende, durch die kontinentalen Emissionen bedingte Hintergrundbelastung.

Die Emissionen der Ozon-Vorläufersubstanzen sind insgesamt zurückgegangen; zu beachten ist, dass die Zahlen wegen einer geänderten Methodik in der Luftschadstoffinventur nicht mehr direkt mit den Angaben in früheren Ozonberichten vergleichbar sind. Bei den Stickstoffoxiden erfolgte zwischen 1985 und 2001 ein Rückgang um 14 %. Dabei sanken die Emissionen im Sektor Energieversorgung um mehr als die Hälfte und in der Industrie um ein Viertel. Im anteilsmäßig dominierenden Sektor Straßenverkehr gingen die Emissionen um etwas weniger als ein Zehntel zurück; eine deutliche Abnahme der PKW-Emissionen wurde dabei durch die Zunahme bei LKW und Bussen teilweise kompensiert.

Der Rückgang bei den anthropogenen NMVOC-Emissionen zwischen 1988 und 2001 betrug 38 %. Den stärksten Beitrag lieferte der Verkehrssektor, in dem die Emissionen um zwei Drittel gesunken sind; eine deutliche Reduktion war auch bei den Kleinverbrauchern und bei den Emissionen aus dem Lösungsmitteleinsatz zu verzeichnen.

Das Ozongesetz schreibt eine stufenweise Reduktion der Emissionen an Ozon-Vorläufersubstanzen vor: 40 % bis Ende des Jahres 1996, 60 % bis Ende 2001, 70 % bis Ende 2006. Der Nationalrat hat zwei Entschließungen verabschiedet, die eine Reduktion der Emissionen von Ozon-Vorläufersubstanzen zur Folge haben. Das kurzfristige Potenzial der in diesen Entschließungen vorgesehenen Maßnahmen ist mittlerweile zu einem großen Teil ausgeschöpft, allerdings sind verschiedene aktuelle Maßnahmen aufzuführen, die den Zielen der Entschließungen entsprechen oder über diese hinausgehen. Bei den einzelnen Punkten der Entschließung ist auch zu berücksichtigen, dass dem Bund aufgrund der Kompetenzverteilung nur beschränkter Einfluss zukommt und dass in einigen Bereichen nationale Maßnahmen durch die notwendige intensive Mitarbeit an der Gesetzgebung auf EU-Ebene abgelöst wurden. Weitere Emissionsminderungen sind beispielsweise durch die festgelegten Absenkungen der Emissionsgrenzwerte im Verkehrsbereich oder den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energieträger aufgrund von Ökostromgesetz und verschiedenen Fördermaßnahmen zu erwarten.

Zwei neue EU-Richtlinien wurden im Hinblick auf die Ozonproblematik erlassen. In der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe sind für jeden Mitgliedsstaat individuelle Höchstmengen für u.a. Stickstoffoxide und NMVOC festgelegt, die ab 2010 nicht mehr überschritten werden dürfen. Die großräumige Emissionsminderung lässt eine deutlichere Verringerung der Belastung in Österreich erwarten, als dies durch rein österreichische Maßnahmen erreichbar wäre, urteilen die Autoren des Berichts. (Schluss)