Parlamentskorrespondenz Nr. 634 vom 01.09.2003

ANTRÄGE, BÜRGERINITIATIVE UND PETITIONEN

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SPÖ WILL STABILITÄTS- UND RISIKOKAPITALFONDS FÜR KLEINE UNTERNEHMEN

Die SPÖ fordert in einem Entschließungsantrag die Schaffung eines Stabilitäts- und Risikokapitalfonds für Klein- und Mittelbetriebe. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten für Klein- und vor allem Familienbetriebe unter anderem wegen der geringen Risikobereitschaft österreichischer Banken und des nicht ausreichend entwickelten Risikokapitalmarkts in Österreich schwierig ist, die Finanzierung notwendiger Investitionen zustande zu bringen. Der vorgeschlagene Stabilitäts- und Risikokapitalfonds könnte diesen Betrieben einerseits im Wege von Haftungen Bankkredite zu Bestkonditionen bereitstellen bzw. andererseits auch Mezzaninkapital absichern bzw. allenfalls selbst zur Verfügung stellen. Eingerichtet werden könnte der Fonds laut SPÖ bei der Wirtschaftsservice Austria. (200/A[E])

SPÖ: STEUERLICHE ENTLASTUNG FÜR UNTERNEHMEN UND EINKOMMENSBEZIEHER

Ein Antrag der SPÖ auf Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Neugründungs-Förderungsgesetzes hat die befristete Wiedereinführung eines - erhöhten - Investitionsfreibetrages für Unternehmen zum Ziel. Konkret soll Unternehmen für alle Investitionen, die sie zwischen Juli 2003 und Ende 2004 tätigen und die über dem Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre liegen, ein Investitionsfreibetrag von 30 % eingeräumt werden. Dieser Investitionsfreibetrag soll auch von allen neu gegründeten Betrieben geltend gemacht werden können. Mit dem Antrag will die SPÖ, wie es in den Erläuterungen heißt, die betrieblichen Strukturen stärken und die Konjunkturerholung begünstigen. Sie rechnet durch die Maßnahme mit einem Einnahmenentfall von rund 300 Mill. € netto jährlich. (201/A)

Um die Massenkaufkraft zu stärken, schlägt die SPÖ darüber hinaus vor, Einkommen bis zu einer Steuerbemessungsgrundlage von 10.000 € jährlich steuerfrei zu stellen. AlleinverdienerInnen mit Kind oder AlleinerzieherInnen sollen bis zu einer monatlichen Lohnsteuergrundlage von 1.000 € keine Steuern mehr zahlen. Außerdem will die SPÖ durch die Anhebung der "Negativsteuer" BezieherInnen von Niedrigsteinkommen um bis zu 110 € jährlich zusätzlich erstatten sowie den Arbeitnehmerabsetzbetrag auf 220 € und den Pensionistenabsetzbetrag auf 511 € erhöhen. SPÖ-Vorsitzender Gusenbauer und seine FraktionskollegInnen betonen, dass durch die von ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen alle EinkommensbezieherInnen entlastet würden, wobei die Bandbreite von 850 € für BezieherInnen niedriger Einkommen (ca. 11.000 € Jahreseinkommen) bis zu 450 € für BezieherInnen höherer Einkommen (über 51.000 € Jahreseinkommen) reicht.

Gleichzeitig will die SPÖ das Steuersystem durch eine neue Formel für die Steuerbemessung und den Einbau des allgemeinen Steuerabsetzbetrags in die Tarifformel leichter nachvollziehbar und einfacher machen. Nach Berechnungen der SPÖ kosten die vorgeschlagenen Steuersenkungen rund 2,5 Mrd. € jährlich, allerdings erwartet sie, dass durch den Kaufkraftzuwachs und den damit steigenden Inlandskonsum das Lohn- und Einkommensteueraufkommen bzw. das Umsatzsteueraufkommen im Gegenzug um zumindest 700 Mill. € steigen. In Kraft treten soll die Steuersenkung gemäß SPÖ-Antrag bereits im Jahr 2004. (202/A )

VP-FP-ANTRAG: 3 MILLIONEN EURO AUS KATASTROPHENFONDS FÜR DÜRRESCHÄDEN

ÖVP und FPÖ wollen gemäß einem gemeinsam eingebrachten Antrag 3 Millionen Euro aus dem Katastrophenfonds zur Abdeckung der Dürreschäden zur Verfügung stellen. Durch die extrem hohen Temperaturen und die extrem geringen Niederschläge im Frühjahr und Sommer dieses Jahres seien außergewöhnliche Dürreschäden an landwirtschaftlichen Kulturenflächen entstanden, die als Futterflächen für raufutterverzehrendes Großvieh dienen, heißt es dazu in der Begründung. Dadurch sei der Ankauf von Raufutter und Raufutterersatzprodukten durch die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe notwendig geworden.

Darüber hinaus soll der Antrag eine Umschichtung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel zur Abdeckung der im Vorjahr entstandenen Hochwasser-Schäden ermöglichen. Da seitens des Bundes statt der veranschlagten 250 Mill. € insgesamt rund 303 Mill. € für die Beseitigung von Schäden an Hab und Gut benötigt werden, wird die Möglichkeit geschaffen, hierfür auf nicht verbrauchte Gelder für Maßnahmen zum Wiederaufbau der Infrastruktur zurückzugreifen. (203/A)

GRÜNE WEHREN SICH GEGEN "ETHISCHE ANWEISUNGEN" DES VATIKANS

Mit einem Entschließungsantrag reagieren die Grünen auf ein Dokument der vatikanischen Glaubenskongregation, in dem katholische PolitikerInnen aufgefordert werden, gegen "schädliche Gesetzestexte" wie etwa die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu stimmen. Ihrer Ansicht nach sind derartige Aufforderungen als Einmischung von Kirchenvertretern in die Politik eines Landes zu sehen und strikt abzulehnen. Die Grünen fordern in diesem Sinn eine Klarstellung seitens der Bundesregierung, wonach sie in Menschenrechtsfragen wie der rechtlichen Gleichbehandlung von Lesben und Schwulen nicht die Meinung des Vatikans teilt und ihre Gesetzesinitiativen vielmehr den Standards des Europarates und der EU folgen. Über die diesbezügliche Position der Regierung wünschen sich die Grünen außerdem einen schriftlichen Bericht bis zum 30. Oktober 2003. (204/A[E])

GRÜNE: "EINGETRAGENE PARTNERSCHAFT" FÜR GLEICHGESCHLECHTLICHE PAARE

Als Konsequenz aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte fordern die Grünen von der Regierung die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs, um gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit einer "eingetragenen Partnerschaft" zu eröffnen. Das Urteil des Gerichtshofs ist nach Ansicht der Grünen als Aufforderung anzusehen, gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die selben Rechte zuzugestehen wie heterosexuelle Paare sie schon haben. (205/A[E])

BÜRGERINITIATIVE ZUR VERRINGERUNG VON ABTREIBUNGEN

Die Christliche Wählergemeinschaft sieht die Notwendigkeit, die ihrer Meinung nach erschreckend hohe Zahl von Abtreibungen in Österreich zu verringern und die Geburtenfreudigkeit zu heben. Sie fordert daher in einer Bürgerinitiative eine verpflichtende Beratung der betroffenen Frau durch ein Dreierteam vor einem Schwangerschaftsabbruch. Diesem Dreierteam soll ein lebensbejahender Arzt, ein Experte für Sozialrecht sowie ein Seelsorger bzw. Psychologe angehören. Mit der Beratung soll die Mutter, so die Bürgerinitiative, ermutigt werden, ihr Kind anzunehmen. Auch der Kindsvater sollte nach Möglichkeit in die Beratung miteingebunden werden. Begründet wird die Initiative von der Christlichen Wählergemeinschaft auch damit, dass ein Fötus schon im zweiten Monat so weit entwickelt sei, dass er Schmerzen und Qualen empfinde, wenn er "im Mutterleib zerstückelt wird". (9/BI)

PETITION GEGEN ILLEGALE BESCHÄFTIGUNG IN DER TRANSPORTWIRTSCHAFT

Abgeordneter Johann Maier (S) überreichte dem Nationalrat eine Petition, die sich gegen illegale Beschäftigung in der Transportwirtschaft richtet und auch von der Gewerkschaft Handel, Transport und Verkehr unterstützt wird. Nach Meinung der UnterzeichnerInnen hat die österreichische Bundesregierung aus den nationalen und internationalen "Frächterskandalen" nicht viel gelernt. Die zuletzt vorgenommenen Gesetzesänderungen würden nicht ausreichen, um das Schwarzunternehmertum in Österreich effektiv zu bekämpfen, heißt es etwa. Zudem würden manche Lkw-Fahrer beispielsweise immer noch nicht wie vorgeschrieben nach Stunden, sondern nach gefahrenen Kilometern bezahlt und Überstunden als Diäten abgegolten.

In der Petition werden daher u.a. die Einführung eines gerichtlichen Strafrechtstatbestandes "Sozialbetrug" analog zu Deutschland, abschreckende Strafsätze im Verwaltungsstrafrecht beim Nachweis gewerbsmäßiger, organisierter illegaler Beschäftigung, die "Abschöpfung" des wirtschaftlichen Vorteils bei jenen Unternehmen, die Vorteile aus der illegalen Beschäftigung ziehen, umfassendere Kompetenzen der Zollorgane bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung von In- und Ausländern sowie ein eigenes Schwarzunternehmerbekämpfungsgesetz gefordert. (12/PET)

PETITION GEGEN DIE BIOMEDIZIN-KONVENTION DES EUROPARATES

Da die Petition "Nein zur Biomedizin-Konvention des Europarates" der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) vom Justizausschuss aufgrund des vorzeitigen Ablaufs der vergangenen Gesetzgebungsperiode nicht mehr behandelt werden konnte, hat Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) diese Petition dem Nationalrat erneut vorgelegt. Die Biomedizin-Konvention regelt erstmals Mindeststandards zum Schutz der Menschenrechte und Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin. Nach Ansicht der UnterzeichnerInnen sind darin allerdings Bestimmungen enthalten, durch die "einwilligungsunfähige" Personen diskriminiert werden. So dürfe "in Ausnahmefällen" an Kleinkindern, geistig und psychisch behinderten Menschen, an altersdementen Menschen und an Koma-Patienten Forschung betrieben werden, auch wenn diese Forschung diesen Personen keinen Nutzen bringt bzw. sogar Risken birgt. (13/PET) (Schluss)