Parlamentskorrespondenz Nr. 655 vom 12.09.2003

REGIERUNGSVORLAGEN UND ANTRÄGE

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ÜBEREINKUNFT ZUR AUSLEGUNG EINES ÜBEREINKOMMENS

Wien (PK) - Das Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit aus dem Jahr 1963 räumt in seinem Artikel 12 Absatz 2 jeder Vertragspartei ein, das Übereinkommen durch eine Notifikation an den Generalsekretär des Europarates zu kündigen. Bislang nicht vorgesehen ist eine teilweise Kündigung. Um einigen Vertragsstaaten - zu denen Österreich nicht gehört - die Möglichkeit zu geben, Kapitel I des Übereinkommens zu kündigen, weil es nicht mehr mit ihrer nationalen Gesetzgebung übereinstimmt, hat der Generalsekretär des Europarates vorgeschlagen, eine Übereinkunft zur Auslegung von Artikel 12 Abs 2 des Übereinkommens abzuschließen, mit der die Möglichkeit der Kündigung des Kapitels I dieses Übereinkommens geschaffen werden soll. (133 d.B.)

DEVISENGESETZ 2004, ÄNDERUNG VON ÜBERWEISUNGSGESETZ UND BÖRSEGESETZ

Das derzeit gültige Devisengesetz stammt aus dem Jahr 1946 und ist daher noch vom Gedanken grundsätzlicher Restriktion devisenrechtlicher Transaktionen und der Notwendigkeit genereller Kontrolle des Kapital- und Zahlungsverkehrs mit dem Ausland geprägt. Da dies insbesondere seit dem EU-Beitritt und der Euro-Einführung nicht mehr den heutigen Gegebenheiten entspricht, hat die Bundesregierung kürzlich einen Entwurf für ein Bundesgesetz über den Kapital- und Zahlungsverkehr mit Auslandsbezug sowie für die Aufhebung der bisher geltenden devisenrechtlichen Vorschriften vorgelegt. Zugleich dient die Vorlage der Einhaltung der EU-Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro. Überholte Vorschriften und das Erfordernis einer gesonderten Devisenhandelsermächtigung für Kreditinstitute sollen aufgehoben und die volle Liberalisierung des Kapitalverkehrs gesetzlich klargestellt werden.

Der Entwurf enthält die rechtlichen Grundlagen für allfällige Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs mit dem Ausland zur Erfüllung völkerrechtlicher oder EU-rechtlicher Verpflichtungen Österreichs. Die Zuständigkeit für die Erlassung von Kapital- und Zahlungsverkehrsbeschränkungen liegt künftig bei der Oesterreichischen Nationalbank, die auch das Recht zur Kontrolle erlassener Restriktionen und zur Einholung von Informationen zwecks Erstellung der Zahlungsbilanz und damit zusammenhängender Statistiken erhält. (205 d.B.

SPÖ UND KOALITIONSPARTEIEN FORDERN RASCHE HILFE FÜR OPFER DER UNWETTER IN KÄRNTEN

Nachdem verschiedene Kärntner Regionen in den letzten Tagen von den schwersten Unwettern seit langem heimgesucht worden sind, fordern SP-Abgeordnete sowie Abgeordnete der Koalitionsparteien in Entschließungsanträgen eine Soforthilfe des Bundes im Wege des Katastrophenfonds, um die Menschen in diesen Gebieten zu unterstützen.

So wird der Finanzminister seitens der SPÖ aufgefordert, ausreichend finanzielle Mittel zur Bewältigung des Wiederaufbaus bereitzustellen. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft soll rasch und unbürokratisch notwendige Mittel für Auf- und Instandsetzungsarbeiten bei den Fluss-, Wildbach- und Lawinenverbauungen sowie für Vorsorgemaßnahmen gegen Vermurungen und Überschwemmungen bereitstellen. Der Bundeskanzler wird in seiner Zuständigkeit für den Bereich Kunst ersucht, finanzielle Hilfe zum Wiederaufbau der Pfarrkirche von Vorderberg sowie zur Wiederherstellung beschädigter und zerstörter Kunstwerke und Kulturgüter zu leisten. (208/A[E])

Auch die FPÖ- und ÖVP-Abgeordneten wenden sich insbesondere an den Finanzminister, damit den Opfern im Wege des Landes Kärnten rasch Mittel zur finanziellen Unterstützung zur Verfügung gestellt werden können und damit notwendige Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Infrastruktur sowie Sofortmaßnahmen (Böschungssicherung, Bachräumungen) und Instandsetzungen vorhandener Schutzbauten umgehend in Angriff genommen werden können. (210/A[E])

GRÜNE STELLEN ANTRAG ZU "KLIMA-KONJUNKTURPAKET"

Die extremen klimatischen Entwicklungen der letzen Jahre und die zunehmenden Naturkatastrophen nehmen die Grünen zum Anlass, einen Entschließungsantrag betreffend ein Klima-Konjunkturpaket einzubringen. Darin ziehen sie eine negative Bilanz der Klimaschutzpolitik Österreichs und verlangen eine Initiative Österreichs für eine Verschärfung der internationalen Klimaziele für den Zeitraum nach 2010 über das Kyoto-Ziel hinaus. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird darin aufgefordert, ein Umwelt-Beschäftigungspaket in der Höhe von 200 Mill. € auszuarbeiten und dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Darin soll unter anderem die sofortige Finanzierung des Kyoto-Zieles ab dem Budget 2004 sichergestellt sein, weiters sehen die Grünen die Notwendigkeit einer Ökostromoffensive und einer Renaturierungsoffensive im Flussbau. (209/A[E]) (Schluss)