Parlamentskorrespondenz Nr. 826 vom 06.11.2003

EUROPAPARLAMENT: AUCH NEUE EU-BÜRGER DÜRFEN IN ÖSTERREICH WÄHLEN

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Wien (PK) - Bei den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament dürfen auch die Bürgerinnen und Bürger der neuen EU-Mitgliedstaaten in Österreich wählen, wenn sie hier ihren Hauptwohnsitz haben. Das stellt ein eigenes Bundesgesetz über die Europawahl 2004 sicher, das heute vom Verfassungsausschuss des Nationalrates einstimmig gebilligt wurde. An und für sich sind grundsätzlich alle EU-Bürger, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben, bei den EP-Wahlen stimmberechtigt, da der für die nächsten Wahlen maßgebliche Stichtag aber vor dem Beitrittstermin der neuen EU-Länder liegt, ist eine Sonderregelung für die Bürgerinnen und Bürger der neuen EU-Mitglieder erforderlich. Das Wahlrecht gilt allerdings nur mit der Maßgabe, dass der EU-Beitritt der betreffenden Staaten auch tatsächlich stattfindet.

Gleichzeitig mit dem Bundesgesetz über die Europawahl 2004 wird eine Änderung der österreichischen Europawahlordnung vorgenommen, welche die Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament regelt. Damit reagieren die Abgeordneten auf eine von den EU-Mitgliedstaaten getroffene Vereinbarung, wonach künftig sofort nach der Wahl mit der Auszählung der Stimmen begonnen werden kann. Auch die Bekanntgabe von Hochrechnungen ist möglich. Allerdings darf ein Mitgliedstaat das ihn betreffende Wahlergebnis erst dann amtlich bekannt geben, wenn die Wahl in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgeschlossen ist. Bisher musste mit der Ermittlung des Wahlergebnisses bis zum allgemeinen Abschluss der Wahlen zugewartet werden.

Grundlage sowohl für das Bundesgesetz über die Europawahl 2004 als auch für die Änderung der Europawahlordnung bildete ein Antrag der Koalitionsparteien (250/A). Dazu wurde heute von allen vier Parteien gemeinsam ein Abänderungsantrag eingebracht und auch einstimmig angenommen, der allerdings nur redaktionelle Korrekturen enthält.

Die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament finden voraussichtlich vom 10. bis 13. Juni 2004 statt.

Auch der EU-Beschluss selbst, mit dem die Grundsätze der Wahlen zum Europäischen Parlament modifiziert werden und auf den bei der Änderung der Europawahlordnung Bezug genommen wurde, wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig genehmigt (209 d.B.). Die EU-Mitgliedstaaten haben sich nunmehr generell auf eine einheitliche Wahl nach dem Verhältniswahlrecht geeinigt, wobei den einzelnen Staaten gemäß ihren nationalen Gepflogenheiten Besonderheiten eingeräumt werden, wenn dadurch das Verhältniswahlrecht insgesamt nicht in Frage gestellt wird. So dürfen etwa Prozenthürden eingeführt (allerdings maximal 5 Prozent), Vorzugsstimmen zugelassen und Wahlkreise eingerichtet werden. Abgeschafft wird die Möglichkeit eines Doppelmandats im nationalen und im europäischen Parlament, wobei allerdings Großbritannien und Irland (bis 2009 bzw. 2007) befristete Ausnahmeregelungen haben. Jeder Mitgliedstaat kann künftig im Übrigen auch eine Obergrenze für Wahlkampfkosten festlegen. (Fortsetzung)