Parlamentskorrespondenz Nr. 854 vom 12.11.2003

DREI ANTRÄGE IN ERSTER LESUNG

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Wien (PK) - Drei Anträge der Sozialdemokraten, die in Erster Lesung verhandelt wurden, standen am Ende der Tagesordnung der Sitzung des Nationalrats am Mittwoch.

ANTRAG AUF ERSATZLOSE STREICHUNG DER UNFALLRENTEN-BESTEUERUNG

Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S) erinnerte an die rigiden Kürzungen im Bereich der Unfallversicherung. Obwohl der Verfassungsgerichtshof die Regelungen aufgehoben habe, müssten die Unfallopfer wieder einen Antrag stellen, anstatt ihnen eine Steuerfreiheit, wie sie vorher bestanden hat, zu gewähren. Deshalb brachte Matznetter abermals einen diesbezüglichen Antrag der SPÖ ein.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) hielt seinen Vorredner entgegen, dass der Verfassungsgerichtshof die Besteuerung der Unfallrenten für grundsätzlich verfassungskonform erklärt habe. Aus diesem Grund verstehe er nicht, warum die SPÖ diesen Antrag wieder einbringe.

Auch Abgeordneter DOLINSCHEK (F) war der Auffassung, dass die SPÖ den Antrag zurückziehen sollte, da die Besteuerung der Unfallrenten verfassungskonform sei.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) wies darauf hin, dass die Besteuerung der Unfallrenten zwar für 2001 und 2002 aufgehoben wurde, aber nicht für 2003. Der Antrag der SPÖ sei daher in sich stimmig und sinnvoll. 

Der Antrag wurde dem Finanzausschuss zugewiesen.

ANTRAG AUF BEFRISTETE WIEDEREINFÜHRUNG DES INVESTITIONSFREIBETRAGS

Heute sei von der Bundesregierung ein Wachstums- und Standortsicherungsprogramm vorgelegt worden, erklärte Abgeordneter Mag. MOSER (S), aber er könne nicht erkennen welche Auswirkungen das Paket auf die wirtschaftliche Entwicklung haben werde. Die Sozialdemokraten hätten ein echtes Konjunkturbelebungsprogramm ausgearbeitet, das einen ordentlichen Anreiz geben solle und zeitlich beschränkt sei. Darin enthalten sei unter anderem ein neuer Investitionsfreibetrag von 30%.

Es sei positiv, dass sich auch der SPÖ-Klub darüber Gedanken mache, wie man Investitionsanreize setzen könne, meinte Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V). Nicht einverstanden sei er jedoch damit, dass der Freibetrag nur jenen Unternehmen zugute komme, die einen Gewinn erwirtschaften. 

Auch Abgeordneter BUCHER (F) war der Meinung, dass die Investitionsprämie einen besseren Anreiz als der Freibetrag darstelle. Das Wachstumspaket der Bundesregierung sei in Summe die viel intelligentere und wirkungsvollere Lösung, gab sich der Redner überzeugt.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) sprach sich positiv hinsichtlich der Investitionsprämie aus, weil sie dann wirke, wenn eine Stagnation auf hohem Niveau herrsche. Man sollte sich jedoch darauf verständigen, dass diese Maßnahme Ende 2004 auslaufe.

Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) war der Auffassung, dass es sowohl eine Investitionsprämie als auch einen Freibetrag geben soll. Der Nachteil der Prämie sei, dass ein gewisser Gewöhnungseffekt eintrete. Notwendig wären auch noch verstärkte öffentliche Investitionen, wodurch auch die privaten Unternehmen zu Investitionen angeregt werden.

Abgeordnete SBURNY (G) sprach sich grundsätzlich für zusätzliche Investitionsanreize aus. Auch die steuerliche Begünstigung von nicht entnommenen Gewinnen könne eine positive Maßnahme für kleinere Unternehmen sein. Allerdings sollte man die beschlossene Maßnahme dahingehend ändern, dass sie mehr in Richtung Investitionsanreize geht und man sollte auch die Gewinngrenze absenken. 

Der Antrag wurde dem Finanzausschuss zugewiesen.

S- ANTRAG AUF ÄNDERUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELGESETZES

Abgeordneter WIMMER (S) begründete den Antrag damit, dass man auch beim Pflanzenschutzmittelgesetz ähnliche Regelungen wie bei den Lebensmitteln haben wolle. Diesbezüglich bestehe Handlungsbedarf, weshalb man diese Probleme gemeinsam lösen sollte.

Abgeordneter SCHULTES (V) meinte, diese Vorlage sei der "dritte Aufguss" eines Vorstoßes der SPÖ, dem es an Konsistenz mangele. Für diesen Antrag gebe es keine Grundlage.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) schloss an seinen Vorredner an. Das gegenwärtige Pflanzenschutzmittelgesetz sei ein gutes, Gründe für diese Initiative könne er nicht erkennen, er glaube vielmehr, dass dieser Antrag nicht im Interesse der heimischen Bauern sei.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) meinte, es gehe hier um einen zentralen Bereich der Lebensmittelsicherheit, weshalb es notwendig sei, zu einer effizienten Überwachung im Interesse der Öffentlichkeit zu kommen. Dieser Antrag sei mithin wichtig, richtig und diskussionswürdig.

Der Antrag wurde dem Landwirtschaftsausschuss zugewiesen.

(Schluss)