Parlamentskorrespondenz Nr. 87 vom 12.02.2004

FERRERO-WALDNER ZUVERSICHTLICH ÜBER EU-VERFASSUNGSKOMPROMISS

Aktuelle Aussprache im Außenpolitischen Ausschuss

Wien (PK) - Außenministerin Benita Ferrero-Waldner zeigte sich heute vor dem Außenpolitischen Ausschuss zuversichtlich, dass es noch gelingen werde, zu einer gemeinsamen EU-Verfassung zu kommen. Sie setzte dabei auf die Verhandlungen der irischen Präsidentschaft und meinte, von einem endgültigen Scheitern des Projektes könne keine Rede sein. Vor allem in Hinblick auf die bevorstehende EU-Erweiterung müsse ein Auseinanderdriften der EU-Staaten vermieden werden, warnte sie. Wichtig war für die Außenministerin, dass bei einem Verfassungskompromiss jener Besitzstand, der bereits bei den vorangegangenen Regierungskonferenzen erreicht wurde, erhalten bleibt. Als eine der wesentlichen Positionen Österreichs in der Verfassungsdebatte nannte Ferrero-Waldner die Forderung nach einem Kommissar mit Stimmrecht für jedes Mitgliedsland.

Das Thema der EU-Verfassung wurde im Rahmen einer Aussprache des Außenpolitischen Ausschusses über aktuelle Fragen insbesondere von den Abgeordneten Michael Spindelegger (V) und Evelin Lichtenberger (G) angesprochen. Spindelegger hielt dabei eine Einigung noch vor den kommenden Wahlen zum EU-Parlament für wünschenswert.

Abgeordneter Josef Cap (S) setzte sich in seinem Debattenbeitrag grundsätzlich mit der Politik Ferrero-Waldners auseinander und fragte in Anspielung auf den Titel des Buches der Ministerin, wo sie denn nun "Kurs gesetzt" habe in einer veränderten Welt. Klare Worte wollte Cap von der Ressortleiterin auch über die Neutralität hören.

Ferrero-Waldner betonte, sie habe vor allem in der Nachbarschaftspolitik durch die strategischen und regionalen Partnerschaften Kurs gesetzt. Diese "Handreichung" funktioniere auf sämtlichen Ebenen sehr gut und helfe darüber hinaus, bestehende Probleme zu lösen. Weiters wies die Ministerin auf ihr Engagement zur Sicherung des UN-Standorts Wien, aber auch auf Initiativen in der Menschenrechtspolitik und im Rahmen des OSZE-Vorsitzes hin. Kurs gesetzt habe sie aber auch anlässlich der Sanktionen, die sie, wie sie es ausdrückte, nicht bloß durch "Kampflächeln", sondern durch äußerst hartnäckiges Arbeiten weggebracht habe.

Was die Neutralität betrifft, bemerkte Ferrero-Waldner, ihr Buch sei im Jahr 2002 erschienen, zu einem Zeitpunkt, als für Österreich in der Sicherheitspolitik die NATO-Option noch wichtig war. Nunmehr bilde sich aber eine europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik heraus, die eine differenzierte Neutralitätspolitik erfordere. Innerhalb der EU sei die Solidarität ein Grundprinzip, außerhalb der EU gelte aber die Neutralität. Beistandsgarantien müssten zudem auf die spezifischen verteidigungspolitischen Gegebenheiten der Mitgliedsländer Bedacht nehmen.

Gegenüber der Abgeordneten Evelin Lichtenberger (G), die die geplante Neuordnung der EU-Finanzen relevierte, hielt die Außenministerin grundsätzlich fest, Österreich müsse als Nettozahler entlastet werden. Eine EU-Steuer dürfe nicht zu einer Mehrbelastung für die Bürger führen. Vorstellbar wäre nach Ansicht Ferrero-Waldners aber ein Rückgriff auf bereits existierende Steuern.

Zu der vom Abgeordneten Eduard Mainoni (F) aufgeworfenen Frage der Benes-Dekrete meinte Ferrero-Waldner, die klaren Worte Spidlas in Göttweig seien ein erstes positives Signal gewesen, nun bestehe Grund zur Annahme, dass noch weitere Schritte folgen werden, etwa materielle Hilfe und Entschädigungen in Härtefällen oder die Aufhebung des Amnestiegesetzes.

KONSULAR- UND VISAGEBÜHREN EINHEITLICH IN EURO-BETRÄGEN

Einstimmig nahm der Ausschuss sodann eine Änderung des Konsulargebührengesetzes an, durch die die verstärkte Verwendung des Euro und anderer konvertibler Währungen angestrebt wird. Ziel ist es, übermäßigen Verwaltungsaufwand und Wechselkursverluste zu vermeiden. Die Gebühr für ein Durchreisevisum wird demnach in Zukunft 35 € betragen, den Tarif für ein Aufenthaltsvisum setzt die Novelle mit 75 € fest.

AUSSCHUSS VERABSCHIEDET KOOPERATIONSABKOMMEN

Jeweils einstimmig genehmigte der Ausschuss eine Reihe von Kooperationsabkommen. Ein Rahmenabkommen zwischen Österreich und der Slowakei soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften regeln. Es präzisiert, in welchen Bereichen Vereinbarungen zwischen österreichischen und slowakischen Gebietskörperschaften geschlossen werden können und entspricht zudem den Intentionen eines diesbezüglichen europäischen Rahmenübereinkommens.

Drei internationale Abkommen wiederum betreffen die Gründung einer Assoziation zwischen der EU einerseits und Ägypten, Libanon und Algerien andererseits im Rahmen des Europa-Mittelmeer-Abkommens. Damit soll ein dauerhaftes Schema für die Beziehungen zu mediterranen Drittstaaten im Zeichen der Partnerschaft festgelegt werden. Ziel der Mittelmeerpolitik der EU ist es, die Mittelmeerländer in ihren Bemühungen zu unterstützen und so eine euro-mediterrane Partnerschaft zu schaffen, welche politische und Sicherheitsaspekte sowie soziale und menschliche Aspekte umfasst.

VIER-PARTEIEN-ANTRAG UNTERSTÜTZT FRIEDENSPROZESS IN DER WESTSAHARA

Ausgehend von einer Initiative der Grünen einigte sich der Ausschuss auf einen Vier-Parteien-Antrag betreffend Förderung des Friedensprozesses in der Westsahara. Der Ausschuss unterstützt damit ausdrücklich den Friedensplan von UNO-Generalsekretär Kofi Annan und fordert die Bundesregierung auf, sich für die Respektierung des Selbstbestimmungsrechts der Sahrauis, für eine aktive Teilnahme der EU-Länder am Friedensprozess sowie für die Einhaltung der Menschenrechte in dieser Region und für die Freilassung aller politischen Gefangenen einsetzen.

Der Bericht des Außenministeriums betreffend Fortschreibung des Dreijahresprogramms der Österreichischen Entwicklungspolitik 2004 bis 2006, der die Tagesordnung der Sitzung abrundete, wurde schließlich dem bereits bestehenden Unterausschuss in Sachen Entwicklungszusammenarbeit zugewiesen. (Schluss)