Parlamentskorrespondenz Nr. 102 vom 17.02.2004

REGIERUNGSVORLAGE UND BERICHT AN DEN BUDGETAUSSCHUSS

HANDEL MIT TREIBHAUSEMISSIONSZERTIFIKATEN WIRD GESETZLICH GEREGELT

Die Europäische Union hat sich 1997 auf der Klimaschutzkonferenz in Kyoto verpflichtet, ihre Emission von Treibhausgasen bis 2012 gegenüber 1990 um 8 % zu reduzieren. 2001 wurde das EU-Klimaschutzprogramm mit Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen in allen Bereichen des Gemeinschaftsrechts erstellt. Österreich, das innerstaatlich ein Reduktionsziel von 13 % gegenüber 1990 anpeilt, hat seine Klimastrategie (http://www.lebensministerium.at/) im Juni 2002 beschlossen. Im Jahr 2003 hat die EU eine Richtlinie für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten verabschiedet, der in Österreich durch ein Emissionszertifikategesetz (EZG) geregelt werden soll. Der Regierungsentwurf ist dem Nationalrat kürzlich zugegangen.

Ziel von Richtlinie und Gesetz ist ein gemeinschaftliches System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, um die CO2-Reduktionsziele möglichst effizient zu erreichen. Der Umweltminister wird Emissionsrechte, so genannte Zertifikate, mit verpflichtenden jährlichen Obergrenzen an die Inhaber der betroffenen Anlagen zuteilen, wobei keine Anlage mehr Zertifikate erhalten wird, als sie voraussichtlich emittiert. Für die Industrie ist eine Reduktion um 1,25 Mill. t, für den Energiesektor eine Reduktion von 2,1 Mill. t pro Jahr vorgesehen. Der Inhaber muss über seine tatsächlichen Emissionen Jahresberichte mit dem Testat einer unabhängigen Prüfstelle vorlegen und die entsprechende Menge an Zertifikaten zurückgeben. Emittiert seine Anlage weniger Treibhausgase, kann er die nicht benötigten Zertifikate entweder aufbewahren oder an einen anderen Anlageninhaber verkaufen, der mehr CO2 emittiert und daher auch mehr Zertifikate braucht. Liefert ein Anlagenbetreiber nicht genügend Emissionsberechtigungen zur Abdeckung seiner Emissionen ab, muss er mit hohen Geldstrafen rechnen. In der ersten Handelsperiode beträgt das Pönale 40 €, in der zweiten 100 € pro überschrittener Tonne CO2-Äquivalent. Die eingehobenen Beträge werden zweckgebunden für des österreichischen Kyoto-Zieles eingesetzt. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass der Zukauf von Emissionszertifikaten nur zu höheren Treibhausgasemissionen, nicht aber zu höheren Emissionen anderer Schadstoffe berechtigt.

Das Emissionszertifikategesetz definiert "Anlage" entsprechend der IPPC-Richtlinie. Einbezogen werden Verbrennungsanlagen mit einem Schwellenwert von 20 MW, chemische Anlagen nur hinsichtlich ihrer CO2-Emissionen aus Verbrennungsanlagen. Ausgenommen sind Anlagen zur Verbrennung gefährlicher Abfälle oder zur thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen. Anlagen, die anderen Zwecken dienen und dabei Abfälle mitverbrennen, können am Emissionshandel teilnehmen. Kleinere Anlagen können in das System aufgenommen werden, nicht aber sehr kleine Anlagen mit einer Emission von weniger als der Hälfte des Schwellenwerts.

Die erste Handelsperiode dauert von 2005 bis 2007, danach sind jeweils Fünfjahresperioden vorgesehen. Zunächst sollen nur Anlagen einbezogen werden, die Kohlendioxid emittieren. Das System ist für die anderen Treibhausgase (Methan, Distickstoffoxid, Fluorchlorkohlenwasserstoffe, Perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid) zwar offen, noch fehlen aber Richtlinien für die Überwachung dieser Gase.

Die österreichische Klimastrategie sieht ein großes CO2-Reduktionspotential in der Nutzung und dem Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplungen und der Fernwärme. Solche Anlagen sollen daher bei der Zuteilung einen "KWK- und Fernwärme-Bonus" erhalten.

Die Zuteilung von Zertifikaten erfolgt per Verordnung. Die einmal erfolgte Zuteilung darf nur in Fällen "höherer Gewalt" (Beispiel: katastrophenbedingter Ausfall von Wasserkraft) und mit Zustimmung der EU-Kommission geändert werden. In der Periode 2005 bis 2007 ist eine kostenlose Zuteilung von mindestens 95 % der Zertifikate vorgesehen; an (laut Richtlinie mögliche) Versteigerungen ist in der ersten Periode noch nicht gedacht. In der Periode 2008 bis 2012 müssen mindestens 90 % der Zertifikate kostenlos zugeteilt werden, maximal 10 % können versteigert werden, wenn bis dahin die entsprechende Grundsatzentscheidung getroffen und die erforderlichen Modalitäten festgelegt worden sind.

Die für den Emissionshandel zuständige Behörde ist das Umweltministerium (BMLFUW). Das Ressort ist verpflichtet, ein Register einzurichten, in dem alle Zertifikate und die Transaktionen zwischen den Teilnehmern am Handel verbucht werden. Innerhalb der EU soll unbeschränkter Handel mit Emissionszertifikaten herrschen. Außerdem soll das EU-interne Handelssystem mit den Systemen anderer Staaten vernetzt werden, sofern sie das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben.

Für 2004 rechnet die Bundesregierung mit Vollzugskosten in der Höhe von 80.000 €, in den Folgejahren werden die Kosten abnehmen, heißt es in den Erläuterungen (400 d.B.).

BERICHT AN DEN BUDGETAUSSCHUSS ZU ÜBERPLANMÄSIGEN AUSGABEN

Der Finanzminister legte dem Budgetausschuss kürzlich einen Bericht zu überplanmäßigen Ausgaben im 4. Quartal 2003 vor. In Summe betrugen die überplanmäßigen Ausgaben 19.895,206 Mill. € (1.677,768 Mil. € im Allgemeinen, 18.217,438 Mill. € im Ausgleichshaushalt). Die Bedeckung erfolgte im Ausmaß von 852,588 Mil. € durch Ausgabeneinsparungen bei anderen Voranschlagsansätzen und zu 19.042,618 Mill. € durch Mehreinnahmen. Die bedeutendsten Beträge standen im Zusammenhang mit Transaktionen des Finanzschuldenmanagements (18.217,438 Mill. €), der Abgangsdeckung in der Arbeitsmarktpolitik (327,3 Mill. €), Mehrausgaben für den Lehr- und Forschungsbetrieb an den Universitäten (80,84 Mill. €) und mit Mehrausgaben für den Bundesbeitrag zur gewerblichen Sozialversicherung (75 Mill. €) (22 BA). (Schluss)