Parlamentskorrespondenz Nr. 160 vom 10.03.2004

WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS REPARIERT PENSIONSREGELUNG DER ZIVILTECHNIKER

Vor Gesprächen mit Ländern über ein Berufsbild "Feuerwehrmann/frau"

Wien (PK) - Unter dem Vorsitz seines Obmannes Reinhold Mitterlehner empfahl der Wirtschaftsausschuss dem Plenum heute einhellig die Genehmigung eines Übereinkommens zur Ausdehnung des Europäischen Wirtschaftsraumes (Binnenmarkt+EFTA-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein) auf die zehn neuen EU-Mitglieder, die der Union in wenigen Wochen beitreten werden. Der Vertrag enthält die Übernahme der EU-Beitrittsakte in das EWR-Abkommen und die Festsetzung der Beitragsleistungen zur Verringerung der sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten im erweiterten EWR sowie Nebenabkommen der EU mit Norwegen und Island.

Der Finanzbeitrag der EWR/EFTA-Staaten wird ab 1.5.2004 um ein Vielfaches erhöht, und zwar auf 1,167 Mrd. € für einen Zeitraum von fünf Jahren. 600 Mill. € davon werden nach dem bestehenden Aufteilungsschlüssel (Norwegen 94,4 %, Island 4,9 %, Liechtenstein 0,7 %) getragen. Dazu kommen 567 Mill. € in Form eines einseitigen Aufschlages von Norwegen, das damit 97,1 % des Gesamtbeitrags übernimmt. Während alle neuen Mitgliedstaaten sowie Griechenland, Spanien und Portugal Nutznießer der EWR/EFTA-Beiträge sein werden, wird der norwegische Aufschlag nur den neuen EU-Mitgliedern zukommen. Zum Ergebnis der teilweise schwierigen Verhandlungen zählt auch ein Kompromiss zwischen den alten EWR-Ländern Island und Norwegen und den neuen EWR-Mitgliedern Polen, Litauen und Lettland in Fischereifragen, in denen man sich auf das Weiterbestehen gewachsener Handelsströme einigen konnte (404 d.B.).

Das Übereinkommen zur Erweiterung des EWR und die Einigung für die Fischerei in der Ostsee wurde von Vertretern mehrerer Fraktionen - Roderich Regler (V), Hans Moser und Georg Oberhaidinger (beide S) sowie Maximilian Hofmann (F) - als sinnvoll und erfreulich begrüßt. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein stellt auf Anfrage klar, dass sich die finanziellen Auswirkungen der EU-Erweiterung für Österreich auf dessen EU-Verpflichtungen beschränken.

PENSIONSREGELUNG FÜR ZIVILTECHNIKER REPARIERT - S/G ERHEBEN EINWÄNDE    

Auf Antrag von ÖVP und FPÖ verabschiedete der Wirtschaftsausschuss nach kontroversieller Debatte mit den Stimmen der Regierungsparteien eine Änderung des Ziviltechnikerkammergesetzes, mit der - nach einem VfGH-Erkenntnis - der Beitragssatz zu Wohlfahrtseinrichtungen der Kammer (Pensionsfonds und Sterbekassenfonds für Ziviltechniker und deren Hinterbliebene) mit 25 % der Beitragsgrundlage begrenzt wird. Die Mindestbeitragsgrundlage beträgt für das Jahr 2004 14.995 €, die Höchstbeitragsgrundlage 57.480,92 €. Außerdem werden die Leistungen des Pensionsfonds und des Sterbekassenfonds näher umschrieben (329/A).

In der Diskussion kritisierte Abgeordnete Michaela Sburny (G) die aus ihrer Sicht viel zu hohe Mindestbeitragsgrundlage, mit der zu wenig Rücksicht auf junge Architekten genommen werde, die ihren Beruf oft unregelmäßig ausüben. Es sollte möglich sein, als Architekt zu arbeiten, ohne gleich viel Geld verdienen zu müssen. Außerdem wies die Abgeordnete darauf hin, dass ein Beamtenentwurf für eine Novelle des Ziviltechnikergesetzes Architekten von Wettbewerben und Ausschreibungen ausschließen wolle, wenn sie ihre Kammermitgliedschaft ruhend gestellt haben.

Dieser Kritik schloss sich Abgeordneter Hans Moser (S) an und nannte die vorliegende Lösung ungerecht für junge Architekten. Zudem ortete Moser Probleme für Architekten, die aus dem Angestelltenstatus in die Selbständigkeit wechseln.

Abgeordneter Josef Trinkl (V) hielt es aus rechtsstaatlichen Gründen für zwingend erforderlich, dass Ziviltechniker, die sich an Wettbewerben beteiligen, ihrer Berufsvereinigung angehören. Überdies hielt Trinkl seinen Vorrednern entgegen, die Mindest- und die Höchstbeiträge zum Pensionsfonds sollte ähnlich hoch sein wie im  gewerblichen Sozialversicherungsgesetz.

Die Abgeordneten Franz Riepl und Melitta Trunk (beide S) stellten wegen der gegen den Antrag geäußerten Bedenken einen Vertagungsantrag. Es sei sinnvoll, die Änderung des Ziviltechnikerkammergesetzes mit der bis Ostern geplanten Pensionsharmonisierung und mit der Ziviltechnikergesetz-Novelle abzustimmen.

Dagegen wandte Abgeordneter Roderich Regler (V) ein, man könne mit der Gesetzesreparatur nicht länger zuwarten, außerdem sei die Höhe des Mindestbeitrags gerechtfertigt. - Diesen Argumenten schloss sich auch Wirtschaftsminister Martin Bartenstein an. Das Fehlen einer Nachfolgeregelung hätte dramatische Auswirkungen: Bei den Ziviltechnikern könnten weder Pensionsleistungen ausbezahlt noch Pensionsbeiträge eingehoben werden.

Der V-F-Antrag auf Änderung des Ziviltechnikerkammergesetzes wurde - nach Ablehnung des Vertagungsantrages, der in der Minderheit der Opposition blieb - mit den Stimmen der Regierungsparteien an das Plenum weitergeleitet. 

SP FÜR BERUFSBILD FEUERWEHRMANN/FRAU - ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VERTAGT  

SPÖ-Abgeordneter Dietmar Keck beantragte die Ausarbeitung eines bundeseinheitlichen Berufsbildes "Feuerwehrmann/frau" und Verhandlungen mit den Ländern über eine Übertragung der Zuständigkeit für das Berufsfeuerwehrwesen zum Bund (308/A[E]). Keck machte auf die hohe Arbeitsbelastung und das enorme Berufsrisiko von Feuerwehrleuten aufmerksam und wies darauf hin, dass den neuerdings nicht mehr pragmatisierten Berufsfeuerwehrleuten im vorgerückten Alter die Arbeitslosigkeit wegen "Branddienstuntauglichkeit" drohe. Zudem müssen Feuerwehrleute mindestens zwei Berufsausbildungen abschließen: eine erste, um bei einer der sechs Berufsfeuerwehren aufgenommen zu werden und als zweite die sechsjährige Ausbildung zum "Feuerwehrmann/frau".

Abgeordneter Josef Trinkl machte den Antragsteller darauf aufmerksam, dass man die Bundesverfassung nicht mit 15a-Verträgen ändern könne, und beantragte bis zur Lösung dieser rechtlichen Frage eine Vertagung des Antrags.

Unterstützt von Abgeordneter Michaela Sburny (G) plädierte Antragsteller Keck für eine Ausschussentschließung zur Aufnahme von Gesprächen mit den Bundesländern und für die Aufnahme der Arbeiten für die Erstellung des Berufsbildes im Ministerium.

Die rechtlichen Bedenken gegen die Formulierung des Antrages beseitigte Abgeordneter Hans Moser (S) durch eine Abänderung. Die Verhandlungen mit den Bundesländern sollen über Staatsverträge gemäß 15a geführt werden, heißt es im neuen Textentwurf.

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein machte darauf aufmerksam, dass wegen des Umgangs mit gefährlichen Stoffen und den regelmäßigen Wochenenddiensten von Feuerwehrleuten ein Berufsbild nur im zweiten Bildungsweg, nicht aber über das Berufsausbildungsgesetz geschaffen werden könne. Um eine Konsenslösung mit den Bundesländern nicht zu gefährden, sollten einem Beschluss des Ausschusses Gespräche mit den Ländern vorangehen und nicht umgekehrt, empfahl der Ressortchef.

Während Abgeordneter Werner Kogler (G) nach der Änderung des Antrages keinen Grund mehr für eine Vertagung sah, plädierte Abgeordneter Maximilian Hofmann (F) mit Erfolg für die Annahme des Vertagungsantrages, den er für sinnvoll hielt, "um die Länder nicht vor den Kopf zu stoßen". - Der Vertagungsbeschluss erfolgte mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ. (Schluss)