Parlamentskorrespondenz Nr. 479 vom 22.06.2004

ANTRÄGE (420 - 425) UND EINE BÜRGERINITIATIVE (17)

ANTRAG DER SPÖ-BUNDESRÄTE NÄCHSTE WOCHE IM VERFASSUNGSAUSSCHUSS

Die Bundesräte der SPÖ beantragen eine Änderung des Unvereinbarkeitsgesetzes. Durch einen neuen Passus im Gesetz soll es Mitgliedern der Bundesregierung und Staatssekretären künftig verboten sein, im Rahmen ihrer Amtstätigkeit Geschenke anzunehmen, die über einem Bagatellwert liegen. Außerdem soll ihnen untersagt werden, Personalressourcen für sich bzw. für ihr Ministerium anzunehmen, die von Dritten unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Damit soll, wie es im Antrag heißt, die "unbeeinflusste, objektive und unbestechliche Amtsführung von Regierungsmitgliedern" gewährleistet werden. Die Annahme von Ehrengeschenken, wie sie in der Regel bei Staatsbesuchen überreicht werden, würde laut Gesetzesantrag erlaubt bleiben, diese sollen aber in das Eigentum des jeweiligen Ressorts übergehen.

Der Antrag folgt den Erläuterungen zufolge dem Prinzip des § 304 StGB, der Beamten Geschenkannahmen grundsätzlich verbietet. (135 d.B.)

NS-OPFER: ANTRÄGE AUF NATURALRESTITUTION BIS ENDE 2004 MÖGLICH

ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne beantragen gemeinsam eine Änderung des Entschädigungsfondsgesetzes. Konkret geht es um eine Fristverlängerung für Anträge auf Naturalrestitution. Demnach sollen sich Opfer des Nationalsozialismus noch bis zum 31. Dezember 2004 an die gemäß Entschädigungsfondsgesetz eingerichtete Schiedsinstanz wenden können, um in der NS-Zeit entzogene Liegenschaften und Gebäude, die sich in öffentlicher Hand befinden, zurückzuerhalten.

Begründet wird die Fristverlängerung damit, dass sich mehrere Bundesländer der Initiative des Bundes angeschlossen haben, aufgrund verzögerter Bekanntmachungen den Betroffenen aber zu wenig Zeit für Antragstellungen geblieben sei. In Wien kommt hinzu, dass ein Forschungsprojekt zur Feststellung der in Betracht kommenden Liegenschaften erst im April 2004 fertig gestellt wurde. Außerdem soll mit der Verlängerung der Antragsfrist ein Zeichen dafür gesetzt werden, dass der österreichische Gesetzgeber ernsthaft bemüht ist, zu einer umfassenden und endgültigen Lösung von offenen Fragen der Entschädigung von NS-Opfern zu kommen, heißt es in den Erläuterungen des Vier-Parteien-Antrags. (420/A)

FUNKTIONSDAUER DES VERSÖHNUNGSFONDS WIRD VERLÄNGERT

Ein weiterer Vier-Parteien-Antrag zielt auf eine Änderung des Versöhnungsfondsgesetzes ab. Die Funktionsdauer jenes Fonds, der freiwillige Leistungen Österreichs an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des NS-Regimes erbringt, wird bis zum 31. Dezember 2005 verlängert. Damit soll dem Fonds die Möglichkeit gegeben werden, seine Tätigkeit ordnungsgemäß zu beenden, sowie alle erforderlichen Abrechnungen und vorgesehenen Prüfungen, sowohl des Versöhnungsfonds selbst als auch der Partnerorganisationen, durchzuführen. Trotz aller Bemühungen, die Zahlungen an die durchwegs betagten ehemaligen Sklaven- und Zwangsarbeiter rasch durchzuführen, werde es nämlich nicht möglich sein, alle fristgerecht eingelangten Anträge noch heuer fertig zu bearbeiten, wird in den Erläuterungen betont.

An der mit 31.12.2003 abgelaufenen Antragsfrist ändert die Verlängerung der Funktionsdauer des Versöhnungsfonds nichts, außerdem muss das Kuratorium des Fonds bereits bis Ende 2004 entscheiden, wie das restliche Vermögen des Fonds verwendet wird.  (421/A)

ÄNDERUNG IM BUNDESSTRASSENGESETZ

Größere Veränderungen am Grazer Ende der Südautobahn - Verlängerung der Autobahn, Errichtung eines Park-and-Ride-Platzes - und damit zusammenhängende Grundstücksregelungen machen eine Änderung im Verzeichnis der Bundesstraßen nötig. Die Koalitionsfraktionen haben daher einen entsprechenden Antrag eingebracht. (422/A)

REGIERUNGSFRAKTIONEN INITIIEREN ÄNDERUNG DES BUNDESBAHNGESETZES

Die Fraktionen der Koalition treffen mit einem Antrag dafür Vorsorge, dass die Rechte und Pflichten des Bundes gegenüber den aktiven Bediensteten und den Pensionisten aus dem Bereich der ÖBB auch bei Gesellschaften und Unternehmen zum Tragen kommen, die durch Umgründungen u.a. entstanden sind. Außerdem wird ein redaktionelles Versehen berichtigt, durch das für Witwen- und Weisenpensionen keine Pensionsversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Mit dem Antrag wird auch der Adressatenkreis in einzelnen Bestimmungen des ASVG neu definiert, was durch das Bundesbahnstrukturgesetz notwendig wurde. (423/A)

SP WILL MEHR LOTTERIE-GELD FÜR DIE BESONDERE SPORTFÖRDERUNG

Fünf Prozent der Umsatzerlöse der Österreichischen Lotterien aus den Ausspielungen sollen, geht es nach dem Willen der Sozialdemokraten, der besonderen Sportförderung zufließen. Dabei sollen für die Jahre 2000 bis 2006 31 976 074 € nicht unter-, in den Jahren 2000 bis 2004 jeweils definierte Beträge nicht überschritten werden. Damit sollen für die Vereine und Verbände "langfristige Finanzierungsstrukturen und Horizonte gewährleistet" werden. (424/A)

SP FÜR 14 TAGE RÜCKTRITTSFRISTEN BEI KONSUMENTENGESCHÄFTEN

Mehr Schutz für KonsumentInnen ist das Motiv für SP-Vorstellungen, die Rücktrittsfristen für KonsumentInnen bei allen Konsumentengeschäften auf 14 Tage zu vereinheitlichen. In einem Entschließungsantrag verlangen sie, dass der für Konsumentenschutz zuständige Sozialminister einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt. (425/A[E])

BÜRGERINITIATIVE GEGEN DEN AUSBAU DER B 303 ALS SCHNELLSTRASSE

Eine Bürgerinitiative wendet sich gegen den Ausbau der B 303 als Schnellstraße und in Folge als zukünftige Autobahn. Die UnterzeichnerInnen fürchten, dass durch den Ausbau von mehreren hochrangigen Straßen in Niederösterreich der Transitverkehr in Ostösterreich um ein Vielfaches ansteigen und die Bevölkerung dadurch in unzumutbarer Weise belastet werden wird. Die gesundheitlichen, wirtschaftlichen, umweltpolitischen und kulturellen Schäden seien, so die Bürgerinitiative, nicht absehbar. Gefordert wird eine völlig neue, zukunftsweisende Verkehrsplanung für Ostösterreich. (17/BI) (Schluss)