Parlamentskorrespondenz Nr. 588 vom 02.08.2004

DIE RESTITUTION GEHT WEITER

NS-Opfer erhalten österreichisches Eigentum zurück

Wien (PK) - Gemäß Paragraph 2 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 4.12.1998 über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen besteht eine jährliche Verpflichtung zur Information des Nationalrates über die erfolgte Übereignung von Kunstgegenständen. Vier Berichte wurden bislang vorgelegt (siehe PK vom 14.1.2000, vom 29.1.01, vom 11.1.02 und vom 15.4.03), nun legt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur den 5. Bericht (III-93 d.B.) vor. Den Schwerpunkt bildet diesmal die Österreichische Nationalbibliothek, aus der annähernd 26.000 Objekte als unrechtmäßiges Eigentum der österreichischen Nation zu bewerten sein könnten, wie es in dem Bericht heißt.

Grundlage des Berichts ist die bis Ende 2003 in der ÖNB erfolgte Generalautopsie der dortigen Bestände. Die ÖNB hat aus diesem Anlass einen eigenen Provenienzbericht abgeliefert, dessen Kern die Listen über unrechtmäßige Erwerbungen aus der NS-Zeit bilden, die sich derzeit noch im Bestand der ÖNB befinden und nunmehr für eine Restitution aufbereitet werden. Grundproblem dabei sei, heißt es in dem Bericht weiter, dass nur ein Teil dieser Bestände einem namentlich eruierbaren Vorbesitzer zugeordnet werden könne. Beim Gros der Bestände tappe man diesbezüglich völlig im Dunklen. Hingewiesen wird darauf, dass bereits unmittelbar nach 1945 insgesamt 5.420 Bücher restituiert worden seien, bei denen anhand von "Ex Libris"-Kennungen der Vorbesitzer außer Frage stand. Der Bericht geht auf das nunmehrige Vorgehen bei der Provenienzforschung ein und erläutert die diesbezüglichen Ergebnisse, welche die Basis für allfällige Rückgabeempfehlungen bilden.

Wörtlich heißt es in dem Bericht: "Die ÖNB war eine jener Institutionen, die sich in der NS-Zeit nachweislich durch den Raub an verfolgten bzw. zur Emigration gezwungenen Personen in größerem Umfang bereichert hat. In dem vorliegenden Bericht sind nunmehr lückenlos alle Hinweise auf unrechtmäßige Erwerbungen ausgewertet. Mit der weiteren Erledigung im Sinne des Kunstrückgabegesetzes 1998 wird dieses dunkle Kapitel in der Geschichte der ÖNB endgültig abgeschlossen."

Der Bericht geht weiters auf den Stand der Provenienzforschung in den Bundesmuseen und im Bundesdenkmalamt ein und stellt diese in einen Vergleichsrahmen mit anderen Staaten. 28 der insgesamt 40 Seiten des Berichts geben sodann einen Überblick über die im Berichtszeitraum erfolgten Rückgaben von Kunstgegenständen an diverse Erben von NS-Opfern. Hauptbegünstigte sind die Erben nach Richard Abeles, die rund 300 Bücher aus dem Bestand der ÖNB erhalten, darunter Originalausgaben der Werke von Vulpius, Raabe, von Kleist, Pichler und Burmeister sowie etliche andere wertvolle Ausgaben. An die Erben nach dem Spinnereifabrikanten Bernhard Altmann wurde Klimts "Bildnis einer Dame" restituiert, die Erben des sozialdemokratischen Abgeordneten Wilhelm Ellenbogen erhielten dessen private Bibliothek zurück, die u.a. Werke von Lassalle, Luxemburg, Most, Winarsky, Bebel, Bernstein, Renner, Eisner, Marx, Danneberg, Cocteau und den Webbs enthielt. Auch an die Erben von Carl Zuckmayer und an die Wiener Großloge wurden Kunstgegenstände retourniert. (Schluss)