Parlamentskorrespondenz Nr. 594 vom 04.08.2004

DER BUNDESASYLSENAT UND SEINE TÄTIGKEIT IN DEN JAHREN 2002 UND 2003

Geschäftsfälle nehmen zu, Beschwerden gegen UBAS-Bescheide ab

Wien (PK) – Dem Parlament wurde vom Bundesminister für Inneres der Tätigkeitsbericht des UBAS in den Jahren 2002 und 2003 zugemittelt (III-90 d.B.).

Der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) wurde mit dem Asylgesetz 1997 eingerichtet und stellt die zweite Instanz im Asylverfahren dar. Der UBAS hat seinen Sitz in Wien und wird durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Die Mitglieder sind weisungsfrei und unabhängig. Seit 1.5.2003 ist der Bundesminister für Inneres für den Unabhängigen Bundesasylsenat zuständig.

GESCHÄFTSANFALL STARK ZUNEHMEND

Beim Bundesasylsenat sind in den Jahren 2002 und 2003 insgesamt 22.078 Geschäftsfälle (2002: 9.386, 2003: 12.692) anhängig geworden; das entspricht einer Steigerung gegenüber den Geschäftsjahren 2000 und 2001 (insgesamt rund 12.600 Geschäftsfälle) um 75,2 %. Abgeschlossen wurden im Berichtszeitraum 11.023 Verfahren. Ausgenommen verfahrensrechtliche Entscheidungen – wie über Fristversäumungen, Wiederaufnahme- oder Wiedereinsetzungsanträge, Zurückziehungen von Asylanträgen oder Einstellungen der Verfahren wegen Abwesenheit des Asylwerbers – hat der UBAS dabei in 3.512 Fällen erstinstanzliche Entscheidungen bestätigt, in 2.015 Fällen erstinstanzliche Entscheidungen behoben und in 1.175 Fällen den Flüchtlingsstatus zuerkannt.

In den Verfahren vor dem UBAS haben in den Berichtsjahren rund 5.000 öffentliche mündliche Sitzungen stattgefunden.

In den Jahren 2002 und 2003 stammten die meisten Berufungen von Asylwerbern aus Serbien und Montenegro (3.827 oder 17 %), gefolgt von Asylwerbern aus der Türkei (2.745 oder 12 %), aus Nigeria (2.249 oder 10 %) und aus der Russischen Föderation (1.866 oder 8 %).

ZAHL DER BESCHWERDEN BEIM VWGH UND VFGH GEGEN UBAS-BESCHEIDE GESUNKEN

Die Zahl der gegen Bescheide des Unabhängigen Bundesasylsenates beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachten Beschwerden ist im Geschäftsjahr 2003 (mit 861) gegenüber 2002 (mit 1.042) um rund ein Viertel gesunken; auch die Zahl der gegen Bescheide des UBS beim Verfassungsgerichtshof eingebrachten Beschwerden hat sich halbiert (von 70 auf 36). Den Statistischen Unterlagen ist auch zu entnehmen, dass der VwGH in der überwiegenden Mehrheit der Fälle von seinem Recht, die Behandlung einer Beschwerde abzulehnen, Gebrauch gemacht hat.

BUDGET

Der finanzielle Bedarf des UBAS betrug im Geschäftsjahr 2002 5,86 Mill. € - davon entfielen 3,37 Mill. € auf den Personal- und 2,49 Mill. € auf den Sachaufwand – und im Geschäftsjahr 2003 (beschränkt auf die Monate Mai bis Dezember) 5,53 Mill. € (2,29 Mill. € auf den Personal- und 3,24 Mill. € auf den Sachaufwand). (Schluss)