Parlamentskorrespondenz Nr. 647 vom 22.09.2004

DREI ANTRÄGE IN ERSTER LESUNG

Gebärdensprache, bedingte Entlassung, Abfallwirtschaft

DREI ANTRÄGE IN ERSTER LESUNG

Wien (PK) - Nach Beendigung der familienpolitischen Debatte nahm der Nationalrat drei Anträge in Erster Lesung in Verhandlung.

GEBÄRDENSPRACHE IN DIE VERFASSUNG (431/A)

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) erläuterte die Intentionen ihres Antrags und votierte dafür, die Gebärdensprache in der Bundesverfassung zu verankern. Diese Sprache sollte endlich als gleichberechtigt mit anderen Sprachen anerkannt werden, so die Rednerin, die es als eine Bewusstseinserweiterung bezeichnete, wenn diese Sprache auch bei Ämtern und Behörden anerkannt würde.

Abgeordneter Dr. BRADER (V) sagte, in Österreich lebten etwa 10.000 Menschen mit angeborener oder später erlittener Taubheit, und deren speziellen Bedürfnissen müsse man entsprechende Aufmerksamkeit widmen. Man müsse deren Isolation überwinden bzw. dürfe eine Isolation gar nicht erst entstehen lassen. In diesem Sinne pflichte er seiner Vorrednerin bei, dass die Gebärdensprache entsprechend gefördert werden sollte, wobei aber darauf verwiesen werden sollte, dass eine Förderung der Gebärdensprache und eine der Lautsprache einander nicht ausschlössen, weshalb man beides forcieren sollte.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) wies gleichfalls auf die besonderen Probleme der Betroffenen hin und votierte für deren effizientere Förderung. Sie erinnerte an das Hearing im seinerzeit eingesetzten Unterausschuss, wo die Anerkennung der Gebärdensprache in der Verfassung urgiert worden sei, und diesen Ergebnissen solle man auch Rechnung tragen.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) verwies auf die enorme Bedeutung einer Anerkennung der Gebärdensprache als gleichwertige Sprache für die Gehörlosen. Ihrer Ansicht nach hat man in diese Richtung bereits große Fortschritte gemacht. Partik-Pable versicherte, sie werde sich persönlich dafür einsetzen, dass ein heute eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Verankerung der Gebärdensprache in der Verfassung in einer der nächsten Sitzungen des Verfassungsausschusses diskutiert wird.

Abgeordneter Dr. HUAINIGG (V) führte aus, es sei richtig, dass die Anerkennung der Gebärdensprache nicht mehr im Entwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz enthalten sei. Dies aber nicht, weil die Koalition gegen eine Anerkennung der Gebärdensprache sei, vielmehr beabsichtige man, die Gebärdensprache in der Verfassung zu verankern. Das sei auch Konsens beim Hearing im Parlament gewesen. Huainigg hält eine Gleichstellung der Gebärdensprache mit der Lautsprache für wesentlich.

Abgeordneter BROSZ (G) zeigte sich hinsichtlich der Ankündigung, die Gebärdensprache bald in der Verfassung zu verankern, skeptisch und machte darauf aufmerksam, dass der von seinen Vorrednern angesprochene Entschließungsantrag keinen Zeithorizont habe. Darüber hinaus hält er einen solchen Schritt allein für nicht ausreichend, auch nach einer Verankerung der Gebärdensprache in der Verfassung würden, so Brosz, viele Fragen offen bleiben. Unter anderem verwies er auf das Problem verpflichtender mündlicher Prüfungen auf Universitäten.

Nationalratspräsident Dr. KHOL wies den Antrag 431/A dem Verfassungsausschuss zu.

AUSWEITUNG DER BEDINGTEN ENTLASSUNG (435/A)

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) hielt fest, kaum ein anderer Justizbereich befinde sich derart in der Krise wie der Strafvollzug. Derzeit seien 8.500 Menschen in österreichischen Gefängnissen, Ende der Achtzigerjahre seien es lediglich 5.900 gewesen.

Um die Situation zu entschärfen, treten die Grünen Stoisits zufolge dafür ein, die bedingte Entlassung von Strafhäftlingen auszuweiten. In Österreich würden nur 20 % der Häftlinge bedingt entlassen, skizzierte sie, in Deutschland liege dieser Wert hingegen bei 50 %, in der Schweiz sogar bei 92 %. Der Antrag der Grünen sieht vor, nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe generell eine bedingte Entlassung vorzusehen, außer es bestehe erhöhte Rückfallgefahr. Das Argument "Generalprävention" dürfe bei bedingten Entlassungen jedenfalls keine Rolle mehr spielen, forderte Stoisits.

Abgeordnete FRANZ (V) meinte dem gegenüber, so einfach sei die Sache nicht. Man könne nicht sagen, "wir haben zu viele Häftlinge, lassen wir sie wieder gehen". Eine bedingte Entlassung hält Franz nur dann für sinnvoll, wenn eine Betreuung durch die Bewährungshilfe gewährleistet ist. Außerdem dürfe man nicht vergessen, dass 30 % der Häftlinge aus dem Ausland kämen, betonte sie.

Abgeordnete STADLBAUER (S) äußerte sich zustimmend zum Antrag der Grünen. Auch Expertinnen und Experten sind ihr zufolge der Meinung, dass ein Vorziehen der Entlassung grundsätzlich positiv zu bewerten sei. Zudem bringe die Betreuung der Haftentlassenen durch die Bewährungshilfe mehr Sicherheit für die Bevölkerung. Bedingte Entlassungen ohne die Einbeziehung der Bewährungshilfe hält Stadlbauer allerdings nicht für sinnvoll.

Abgeordneter Dr. BÖHMDORFER (F) wies die Darstellung von Abgeordneter Stoisits zurück, wonach sich der Strafvollzug in der Krise befinde. Er räumte jedoch ein, dass die Kriminalitätswelle aus dem Ausland Schwierigkeiten mache. Böhmdorfer zufolge gibt es in Österreich ein stabile Anzahl von Strafhäftlingen, die "steigende Komponente" liege ausschließlich bei der Zahl der Untersuchungshäftlinge. Diese könnten aber unter keinen Umständen bedingt entlassen werden. Böhmdorfer sieht prinzipiell sehr wenig Möglichkeiten, bei der bedingten Entlassung viel zu ändern.

Nationalratpräsident Dr. KHOL wies den Antrag 435/A dem Justizausschuss zu.

ÄNDERUNG DES ABFALLWIRTSCHAFTSGESETZES (437/A)

Abgeordneter KRAINER (S) erläuterte, die SPÖ mache im vorliegenden Antrag den einfachen Vorschlag, auf alle Pfandflaschen relativ groß ein P aufzudrucken, um KonsumentInnen eine leichte Unterscheidung zwischen Pfandflaschen und Einwegflaschen zu ermöglichen. Viele KonsumentInnen würden gerne Pfandflaschen kaufen, zeigte er sich überzeugt, dies würde ihnen derzeit aber durch unklare Kennzeichnungen erschwert. 

Abgeordnete MACHNE (V) wies darauf hin, dass Österreich, was die Sammlung und Verwertung von Kunststoffverpackungen betrifft, vorbildlich sei. Die Rücklaufquote betrage 82 %. Ein P auf alle Pfandflaschen aufzudrucken und ein Pflichtpfand einzuheben, hält sie für teuer, kompliziert und wenig sinnvoll.

Abgeordnete ACHLEITNER (F) betonte, auch für die FPÖ sei es ein großes Ziel, Umweltbelastung durch eine Reduktion von Verpackungsmüll zu vermeiden. Daher würde von ihrer Fraktion jede sinnvolle Initiative unterstützt, die auf die Vermeidung von Verpackungen ausgerichtet sei.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) erklärte, sie halte den Vorschlag von Abgeordnetem Krainer für sinnvoll. Sie hoffe auf Einsicht bei den Regierungsparteien, bekräftigte sie.

Nationalratspräsident Dr. KHOL wies den Antrag 437/A dem Umweltausschuss zu.

An die 76. Sitzung des Nationalrates schloss eine weitere (77.) Sitzung an, die in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen sowie Zuweisungen diente. Die nächste Sitzung des Nationalrats ist für 13. Oktober anberaumt. Eröffnet wird diese Sitzung mit der Budgetrede des Finanzministers. (Schluss)