Parlamentskorrespondenz Nr. 700 vom 13.10.2004

VON MAKLERN, AGENTEN UND KONSUMENTEN

Mehrheit für Änderung der Gewerbeordnung

Wien (PK) - Die Unterschiede zwischen Versicherungsmaklern und Versicherungsagenten und die Interessen der Konsumenten standen im Mittelpunkt der Debatte zur Änderung der Gewerbeordnung und des Maklergesetzes.

Abgeordneter Mag. MOSER (S) erläuterte, bei der vorliegenden Gesetzesänderung gehe es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Ziel dieser Richtlinie sei eine EU-weite Harmonisierung der Versicherungsvermittlung, die Umsetzung des Gedankens der Dienstleistungsfreiheit im Bereich der Versicherungsvermittlung und die Verankerung des Konsumentenschutzgedankens. Aus dieser Sicht ist die vorliegende Gesetzesnovelle Moser zufolge in mehreren Punkten zu hinterfragen, wobei er insbesondere an der vorgesehenen Zusammenlegung der Gewerbe Makler und Agenten Kritik übte. Die beiden Gruppen vertreten seiner Ansicht nach völlig unterschiedliche Interessensgruppen: der Makler den Kunden, der Agent die Versicherung. Moser forderte daher eine klare Trennung zwischen diesen beiden Gruppen und brachte einen entsprechenden Abänderungsantrag ein. 

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) wies die Argumentation Mosers als falsch zurück. Er machte geltend, dass in der EU-Richtlinie die Sicht des Konsumenten im Vordergrund stehe, unabhängig von den in Österreich im Bereich der Versicherungsvermittlung tätigen Branchen. Mitterlehner zufolge bringt die Gesetzesnovelle zahlreiche Verbesserungen für den Konsumenten. Unter anderem wies er darauf hin, dass sich künftig jeder Versicherungsagent in einem Register registrieren lassen und sich bei Beratungsgesprächen klar deklarieren müsse. Würde man dem Abänderungsantrag der SPÖ folgen, wären inländische Versicherungsvermittler gegenüber ausländischen diskriminiert, warnte der Abgeordnete.

Abgeordnete SBURNY (G) hielt fest, in der Grünen Fraktion sei man sich uneinig gewesen, wie die konkrete Umsetzung der EU-Richtlinie zu beurteilen sei. Sie teile aber die Skepsis von Abgeordnetem Moser und sehe ebenfalls große Probleme für die Konsumenten, jeweils zu unterscheiden, ob sie nun mit einem Versicherungsagenten oder einem Versicherungsmakler reden.

Sburny nahm aber auch zu anderen Punkten der vorliegenden Gesetzesnovelle Stellung und bemängelte, dass das im Betriebsanlagenrecht verankerte Effizienzgebot auf Grund eines VfGH-Erkenntnisses mit Jahresende aufgehoben wird, wenn die entsprechende Bestimmung nicht durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit abgesichert werde. Ablehnend äußerte sie sich darüber hinaus zur Aufhebung des Versandhandelsverbots für Nahrungsergänzungsmittel.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) führte aus, es gebe zwei Arten der Versicherungsvermittlung, die Tätigkeit als Agent und die Tätigkeit als Makler. Seinen Angaben nach wurde ein wesentliches Augenmerk darauf gelegt, in diesem Bereich Transparenz zu schaffen. Das werde es nicht geben, dass einer heute als Agent und morgen als Makler tätig sei, versicherte er.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN erklärte, diese Regelung habe - wie auch andere auf diesem Gebiet - die Schaffung eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes auf dem Dienstleistungssektor zum Ziele, wovon die Konsumenten profitieren würden. Zu diesem Zweck habe es eingehende Verhandlungen mit den betroffenen Gruppen gegeben, und die Vorlage basiere auf diesen Gesprächen und stelle mithin einen brauchbaren Kompromiss dar, der weit über den kleinsten gemeinsamen Nenner hinausgehe, weshalb diese Vorlage Zustimmung verdiene.

Abgeordneter MARIZZI (S) meinte, die Haftungen seien noch nicht geklärt, wie auch generell einige weitere Probleme offen seien, weshalb er dieses Thema als noch nicht ausreichend diskutiert erachte.

Abgeordneter DI REGLER (V) sprach zum Thema Betriebsanlagenrecht und votierte für die Annahme der hier vorgelegten Entwürfe, die er in der Folge im Detail erläuterte.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) wies eingangs die Kritik des Abgeordneten Mitterlehner an dem Antrag seiner Fraktion zurück, denn der Begriff "Bundesgenosse" sei einer, der direkt aus dem Maklergesetz stamme. Bedauerlich sei, dass die Betroffenen hier nicht gehört wurden, und deshalb könne seine Fraktion dem Entwurf in dieser Form nicht zustimmen, weil sich für den Konsumenten dadurch nichts verbessere.

Abgeordnete ROSSMANN (F) sagte, man sei an diese Sache sehr gewissenhaft herangegangen. Es könne zwar keine hundertprozentige Einigung geben, aber der hier vorgelegte Kompromiss sei gerade im Lichte des Konsumentenschutzes akzeptabel. Dies vor allem deshalb, so Rossmann, weil sich die Regierungsmitglieder ihrer Fraktion dieser Sache engagiert angenommen und die nötige Transparenz erwirkt hätten.

Abgeordneter KRIST (S) zeigte sich skeptisch, ob dieser Entwurf verfassungsrechtlich in Ordnung sei. Alle Betroffenen seien mit diesem Text unzufrieden, vor allem der Schutz der Konsumenten sei eindeutig ungenügend, weshalb seine Fraktion die Zustimmung nicht geben könne. Vielmehr solle man im Interesse von Konsumenten und Unternehmern dem Abänderungsantrag seiner Fraktion unterstützen.

Für die Annahme der Vorlage votierten weiters die Abgeordneten FELZMANN, STEINDL, LEDOLTER, DI MISSETHON und MIKESCH (sämtlich V). Es wurde dabei darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine Umsetzung einer EU-Richtlinie handle, bei welcher der Verbraucherschutz sehr wohl gewahrt worden sei, weshalb die Kritik der Sozialdemokraten zurückzuweisen sei. Man werde mit diesem Gesetz, das vielleicht nicht allen diene, aber doch der Mehrheit, ganz gut leben können, hieß es seitens der V-Mandatare, die in diesem Zusammenhang die hervorragende Arbeit des Wirtschaftsministeriums würdigten.

Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen, der Zusatz- bzw. Abänderungsantrag der SPÖ blieb in der Minderheit.

(Fortsetzung)