Parlamentskorrespondenz Nr. 6 vom 12.01.2005

REGIERUNGSVORLAGEN, PETITIONEN 48 - 51

ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH VON EUROPOL WIRD ERWEITERT

Damit Europol seine zentrale Rolle im Rahmen der europäischen polizeilichen Zusammenarbeit effizient wahrnehmen kann, muss die operative Unterstützungsfunktion von Europol gegenüber den nationalen Polizeibehörden gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden.

In einem weiteren Protokoll wird die Kompetenz von Europol - bisher nur für das Waschen von Erträgen von taxativ festgelegten Deliktsbereichen (illegaler Drogenhandel, illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen, Schleuserkriminalität, Menschenhandel, Kfz-Kriminalität und Straftaten im Rahmen von terroristischen Handlungen) zuständig – um die Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche erweitert.

Die Inhalte der Protokolle entsprechen den Vorgaben der entsprechenden Bestimmungen des Vertrages über die Europäische Union. (690 und 691 d.B.)

DREI PETITIONEN GEGEN DIE SCHLIESSUNG VON POSTÄMTERN

SPÖ-Abgeordneter Anton Heinzl hat dem Nationalrat drei Petitionen zur Erhaltung der Postämter 3053 Brand Laaben, 3124 Wölbling und 3142 Perschling vorgelegt. In den Petitionen wird zu bedenken gegeben, dass erst kürzlich 230 Postämter in Niederösterreich geschlossen worden seien und die aktuellen Schließungspläne der Post in der Bevölkerung enormen Unmut ausgelöst hätten. "Postpartner" werden nur als ein ungenügender Ersatz bewertet, da, wie es in den Petitionen heißt, im Zuge der letzten Schließungswelle nur in 35 Fällen Postpartner gefunden werden konnten. Die Petition zur Erhaltung des Postamtes Brand Laaben wurde von 127 Bürgerinnen und Bürgern, jene zur Erhaltung des Postamtes Wölbling von 466 und jene zur Erhaltung des Postamtes Perschling von 37 Personen unterzeichnet. (48/PET, 49/PET, 50/PET)

PETITION FORDERT "FAIRNESS FÜR YASEMIN KOBAL UND DEREN MUTTER"

Die UnterzeichnerInnen einer von ÖVP-Abgeordneter Karin Hakl dem Nationalrat übermittelten Petition treten für eine Rückkehr der sechsjährigen Yasemin Kobal zu ihrer Mutter nach Österreich ein und ersuchen alle zuständigen Stellen im Außenministerium, insbesondere die österreichische Botschaft in Ankara und das Generalkonsulat in Istanbul, sowie die damit befassten Mitglieder der Bundesregierung, unter Ausschöpfung sämtlicher diplomatischer Möglichkeiten alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, damit es im Obsorgeverfahren in Istanbul Fairness für das Mädchen und deren Mutter gebe. Außerdem fordern sie, die Mutter bei der Auswahl eines Anwaltes zu unterstützen und ihr zu helfen, Kontakt zu ihrer Tochter zu halten. Yasemins Mutter war im Jahr 2002 mit dem Kind aus der Türkei geflohen. Im November 2004 wurde das Mädchen auf Anordnung des Bezirksgerichts Lienz dem türkischen Vater übergeben, der das Kind daraufhin wieder zurück in die Türkei brachte. (51/PET)

(Schluss)