Parlamentskorrespondenz Nr. 79 vom 07.02.2005

ANTRÄGE (497 - 522)

SPÖ GEGEN SONDERSTELLUNG VERTRAGLICHER PFANDRECHTE IM KSCHG

In einem Antrag tritt S-Abgeordneter Maier dafür ein, dass die Sonderstellung vertraglicher Pfandrechte im KSchG, insbesondere der Gehaltspfändung und der Gehaltsabtretung, gestrichen wird. In Hinkunft sollen Vormerkungen von vertraglichen Gehaltspfändungen nur dann zulässig und wirksam sein, wenn sich der Schuldner im Zahlungsverzug befindet und die zugrunde liegende Schuld wirksam fällig gestellt wurde. (497/A)

DAS FORTPFLANZUNGSMEDIZINGESETZ UND ETWAIGE BENACHTEILIGUNGEN

Geht es nach der SPÖ und nach den Grünen, sollte die Fortpflanzungsmedizingesetz-Novelle 2004 dahin gehend überprüft werden, ob nicht ohne Partner lebende Frauen sowie lesbische Frauen und lesbische Partnerschaften benachteiligt werden; es sollten Expertisen von WissenschafterInnen eingeholt werden. Sollte es wirklich eine unsachliche Ungleichbehandlung geben, mögen Vorschläge für eine weitere Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes vorgelegt werden. (498/A[E])

VERBOT VON STREUBOMBEN UND STREUMUNITION

G-Abgeordnete Lunacek und S-Abgeordneter Posch regen an, Österreich möge eine Vorreiterrolle im Bereich Streumunition und Streubomben einnehmen und daher das Protokoll V der Convention on Conventional Weapons (CCW) ratifizieren, ein unilaterales Moratorium in Bezug auf Einsatz, Produktion, Entwicklung, Lagerung und Handel von Streumunition und Streubomben erklären und eine Erweiterung des BG über das Verbot von Anti-Personenminen um Streumunition vornehmen, da nicht explodierte Streubomben bzw. Streumunition sich als Blindgänger gleich wie Anti-Personenminen verhalten. (499/A[E])

GESETZLICHE REGELUNG DER VIDEOÜBERWACHUNG DURCH „PRIVATE“ IM ÖFFENTLICHEN RAUM

Die SPÖ tritt für gesetzliche Bestimmungen betreffend die Videoüberwachung durch „Private“ im öffentlichen Raum ein; diesbezügliche Anregungen habe auch der Datenschutzrat formuliert, welche auch in das Regierungsprogramm der Regierung Schüssel II aufgenommen wurde, heißt es im Entschließungsantrag. (500/A[E])

VERBESSERTER LÄRMSCHUTZ IM BEREICH DES AUTOBAHNKNOTENS STEINHÄUSL

SPÖ-Mandatare fordern den Verkehrsminister auf, schnellstmöglich die Anpassung bestehender Lärmschutzmaßnahmen im Bereich des Knotens Steinhäusl (A1/A21) an den letzten Stand der Technik zu veranlassen und die Machbarkeit einer „Einhausung“ der Autobahn (ähnlich wie auf der A1 im Bereich Salzburg-Mitte) zu evaluieren sowie ein Tempolimit auf dem Streckenabschnitt Knoten Steinhäusl bis Anschlussstelle Altlengbach einzuführen. (501/A[E])

SPÖ FÜR EINE AUTOMATISCHE ZUWEISUNG AN EINE MITARBEITERVORSORGEKASSE

Die S-Abgeordneten Riepl und Silhavy fordern eine Regierungsvorlage ein, wonach eine automatische Zuweisung an eine Mitarbeitervorsorgekasse durch den Hauptverband der Sozialversicherungsträger erfolgen kann, wenn ein Betrieb trotz Aufforderung und Fristsetzung durch den Hauptverband von sich aus keine Mitarbeitervorsorgekasse auswählt. Immerhin werden zurzeit rund 12 Mill. € an Beiträgen, für die noch keine Mitarbeitervorsorgekasse ausgewählt wurde, von den Krankenkassen vorübergehend „zwischengeparkt“; da diese Gelder aber jederzeit verfügbar sein müssen, sei eine längerfristige Veranlagung nicht möglich und somit der Zinssatz relativ niedrig, heißt es im Entschließungsantrag. (502/A[E])

EINE FRAUENBENACHTEILIGUNG IM PENSIONSHARMONISIERUNGSGESETZ SOLL AUFGEHOBEN WERDEN

Geht es nach den Abgeordneten der SPÖ Silhavy und Heinisch-Hosek, dann soll eine Gesetzesänderung erfolgen, wonach auch für über 50-jährige ArbeiterInnen Zeiten, in denen sie wegen Anrechnung des PartnerInneneinkommens keine Notstandshilfe beziehen können, als Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung gewertet werden. (503/A[E], 504/A[E])

WIEDEREINFÜHRUNG DES ENTGELTFORTZAHLUNGS-FONDS VON SPÖ VERLANGT

Die Sozialdemokraten urgieren die Wiedereinführung des Entgeltfortzahlungs-Fonds, da „das dem EFZ-Fonds nachempfundene Zuschussmodell den abgeschafften EFZ-Fonds nicht umfassend zu ersetzen vermag“. (505/A[E])

OPTIMIERUNG DES STAATLICHEN KRISENMANAGEMENTS GEFORDERT

Angesichts der bekannten Probleme betreffend die im Außenamt eingerichtete Hotline zur Flutkatastrophe in Südostasien, die anfangs mit Grundwehrdienern besetzt war, die keinerlei Ausbildung für eine solche sensible Tätigkeit hatten, und der negativen Reaktionen von Betroffenen, die auf der Suche nach ihren Angehörigen die Hotline kontaktierten, tritt S-Abgeordnete Scharer dafür ein, die kompetenzrechtliche Situation bei Katastrophen im Ausland, bei welchen ÖsterreicherInnen betroffen sind, zu klären, die Infrastruktur für ein auf den neuesten technischen Stand stehendes Callcenter zu schaffen und das dafür notwendige Personal einer bestmöglichen Schulung zu unterziehen. (506/A[E])

GRÜN-ANLIEGEN: INSTALLIERUNG EINER CALL-CENTER-SCHNITTSTELLE FÜR KRISENFÄLLE ...

Die Grünen fordern, das umfassende Know-how von ASI Tirol dahin gehend zu prüfen, ob es geeignet ist, Mängel im Krisenmanagement der Bundesregierung, die sich, heißt es im Antrag, im Zuge der Bewältigung der Flutkatastrophe in Südostasien gezeigt haben, zu bewältigen. (507/A[E])

... NOMINIERUNG DES ISRAELISCH-PALÄSTINENSISCHEN „PARENTS’ CIRCLE“ FÜR DEN FRIEDENSNOBELPREIS 2005“...

Die Grünen regen an, „Parents’ Circle“ für den Friedensnobelpreis 2005 vorzuschlagen. Diese Vereinigung von israelischen und palästinensischen Familien setze auf Versöhnung und auf die Kommunikation zwischen IsraelInnen und PalästinenserInnen und biete nicht nur gegenseitige Unterstützung ihren Mitgliedern, die den Verlust eines Familienmitglieds zu verkraften haben, an, sondern stehe auch mit der israelischen und palästinensischen Führung in einem Diskussionsprozess. (508/A[E])

... UND ÄNDERUNG DER PFLEGEGELD-EINSTUFUNGSVERORDNUNG

Es wird verlangt, für Demenzkranke eine Pflegegeld-Mindesteinstufung in Stufe 3 oder 4 festzulegen. (509/A[E])

KONSUMENTENSCHUTZRAT SOLL EINGERICHTET WERDEN

S-Abgeordneter Maier hält es für notwendig, einen Konsumentenschutzrat, der die Bundesregierung und die Landesregierungen in Angelegenheiten des Konsumentenschutzes berät, einzurichten. Diese Institution soll u.a. Gelegenheit zur Stellungnahme zu Gesetzentwürfen der einzelnen Ministerien erhalten, soll das Recht haben, Auskünfte und Berichte sowie Einsicht in Unterlagen zu verlangen, soweit dies zur Beurteilung von Vorhaben mit wesentlichen Auswirkungen auf den Konsumentenschutz notwendig ist, und soll Gutachten in grundsätzlichen Angelegenheiten des Konsumentenschutzes in Auftrag geben können. Diesem Rat sollen etwa Vertreter der politischen Parteien, der Bundesarbeitskammer, der Wirtschaftskammer, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, des ÖGB, des Vereins für Konsumenteninformation, des Österreichischen Seniorenrates, des Bundesjugendringes und der Bundesländer angehören. (510/A)

TECHNISCHE KORREKTUREN IM UVP-GESETZ UND IM UMWELTSENAT-GESETZ

Ein gesetzestechnischer Antrag der Abgeordneten Kopf (V) und Wittauer (F) zielt auf die Korrektur einer irrtümlichen Datumsangabe in der UVP-Gesetz-Novelle 2004 und auf die Anpassung rechtlicher Details im Bundesgesetz über den Umweltsenat an die jüngste UVP-Gesetz-Novelle (511/A).   

ALLE PARTEIEN FÜR BESSEREN SCHUTZ DER WALE 

Ein Vierparteienantrag verlangt von der Bundesregierung, bei den Konferenzen der Internationalen Walfangkonvention für die Beibehaltung des bestehenden Moratoriums für den kommerziellen Walfang, die Beendigung des "wissenschaftlichen" Walfangs, die Einrichtung weiterer Schutzgebiete, für strenge Regeln beim Subsistenzwalfang indigener Völker und für einen besseren Schutz kleiner Wale, insbesondere von Delfinen, einzutreten (512/A(E)).

SPÖ FÜR ABSCHAFFUNG DER STUDIENGEBÜHREN

Die Abschaffung der Studiengebühren fordern SPÖ-Abgeordnete in einem Entschließungsantrag. Sie argumentieren, Studiengebühren seien eine Barriere für Kinder aus bildungsferneren Schichten sowie für Berufstätige. Der Anteil des Stipendiums am studentischen Gesamtbudget sei gesunken und mit fortschreitendem Semester gebe es eine sinkende Förderquote. Weitere Forderungen des Antrags betreffen unter anderem die Indexanpassung der Stipendienhöhen und der Bemessungsgrundlagen, die Anhebung der Altersgrenze für den Stipendienbezug auf 40 Jahre, die Berücksichtigung von wichtigen Gründen bei Nachweis des Studienerfolges auch nach den ersten zwei Semestern und ein "Verordnungssemester" für Studierende nach dem neuen Medizin Curriculum, damit diese nicht unschuldig ihre Ansprüche verlieren. (513/A[E])

GRÜNE FÜR STEUERBEGÜNSTIGUNG VON SPENDEN

Spenden für gemeinnützige Zwecke, wie zuletzt für die Tsunami-Opfer, sollen steuerlich absetzbar werden, fordern die Grünen in einem Entschließungsantrag. Die Bundesregierung soll Modelle zur steuerlichen Berücksichtigung privater Spenden für soziale und karitative Zwecke, für Menschen mit Behinderung, für Gesundheit, für Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, für die Durchsetzung von Menschenrechten sowie für den Umwelt- und Tierschutz vorlegen (514/A(E)).

WEITERGABE VON PERSONENBEZOGENEN DATEN IM KATASTROPHENFALL

KOALITION WILL PRÄZISIERUNG IM DATENSCHUTZGESETZ VORNEHMEN

Die innerösterreichischen Erfahrungen bei der Flutkatastrophe haben die Notwendigkeit der Anpassung des Datenschutzgesetzes hinsichtlich der Weitergabe personenbezogener, insbesondere auch sensibler Daten von Personen, deutlich gemacht, folgt man der Begründung des entsprechenden Initiativantrages der beiden Koalitionsparteien ÖVP und FPÖ.

Nach § 1 Abs. 2 des geltenden Datenschutzgesetzes ist eine Datenverwendung jedenfalls dann zulässig, wenn der oder die Betroffene dieser zustimmt oder die Wahrung seiner/ ihrer lebenswichtigen Interessen eine solche erfordert. Diese Vorgangsweise sei jedoch im Katastrophenfall nicht immer möglich. Oft könne ein solcher Sachverhalt auch nicht mit Klarheit festgestellt werden, sodass es zu Interpretationsschwierigkeiten komme. Um rasch Hilfe leisten zu können, müsse aber gewährleistet sein, dass die Behörden und Hilfsorganisationen ihre Aufgaben ohne Behinderung erfüllen können. Auch stelle die Information naher Angehöriger über das Schicksal ihrer Familienmitglieder ein legitimes Interesse dar, so die Begründung des vorliegenden Antrags.

Konkret soll daher normiert werden, dass schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen bei Verwendung sowohl nicht-sensibler als auch sensibler Daten auch dann nicht verletzt werden, wenn deren Verwendung im Katastrophenfall zur Hilfeleistung für die von der Katastrophe unmittelbar betroffenen Personen, zur Auffindung und Identifizierung von Abgängigen und Verstorbenen und zur Information von Angehörigen notwendig ist.

Hinsichtlich der Verwendung sensibler Daten sieht der neue § 48a, der eine gesetzliche Ermächtigung der Behörden darstellt, eine strenge Zweckbeschränkung vor. Die Verwendung dieser Daten soll nur zulässig sein, soweit Zweck und Inhalt der Datenanwendung von den gesetzlichen Zuständigkeiten der Behörden gedeckt sind. Dazu gehört auch das Ermitteln von Daten. Die Behörden dürfen auch, wenn dies notwendig ist, einander Daten in Form eines Informationsverbundsystems übermitteln, was beispielsweise bei der Führung von Listen von Vermissten, Verletzten oder Verstorbenen denkbar ist. Bei Vorliegen einer Vielzahl von Katastrophenopfern sollen diese Daten auch zugangsgeschützt für Hilfsorganisationen im Internet bereit gehalten werden, welche diese nach Maßgabe der ihnen zukommenden Aufgaben benützen können.

Dieser Datenfluss muss auch zwischen in- und ausländischen Behörden und Hilfsorganisationen gewährleistet sein. Dabei wird aber, zumal die für die Verwendung sehr sensibler Daten geforderten Voraussetzungen von den meisten Staaten kaum erfüllt werden, eine schriftliche Zusicherung der empfangenden Behörden und Stellen vorzulegen sein, woraus hervorgeht, dass im Einzelfall die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen Betroffener ausreichend gewahrt werden. 

Auskünfte sollen grundsätzlich nur an nahe Angehörige weitergegeben werden dürfen, darunter fallen jedenfalls Eltern, Kinder sowie Ehepartnerinnen und -partner und Lebensgefährtinnen und -gefährten. Sonstige nahe Verwandte müssen eine gewisse Intensität der Bindung nachweisen. Um Missbrauch zu verhindern, muss die Identität der anfragenden Personen überprüft werden.

Die Daten sind jedenfalls zu löschen, wenn sie für die Erfüllung des Zwecks nicht mehr benötigt werden. Alle Datenverwendungen müssen laut Gesetzesvorschlag auch protokolliert werden. (515/A)

SPÖ FORDERT EINHALTUNG WIRTSCHAFTLICHER, SOZIALER UND KULTURELLER RECHTE

Unter Hinweis auf den im Dezember 1978 ratifizierten Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK) üben Abgeordnete der SPÖ in einem Entschließungsantrag Kritik an der Bundesregierung. Durch die von ihr getroffenen Maßnahmen habe sich die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen weiter geöffnet, atypische Beschäftigungsverhältnisse und geringfügige Entlohnung nähmen zu, die Arbeitslosigkeit sei rasant im Steigen begriffen, ein angemessener Lebensunterhalt könne während der Zeit der Arbeitslosigkeit nicht aufrecht erhalten werden und Erwerbslose könnten das Recht auf Bildung nicht in Anspruch nehmen. Die Antragstellerinnen und -steller fordern daher die Bundesregierung auf, bis Juni 2005 eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, damit die in den Artikeln 7, 11 und 13 des genannten Paktes aufgelisteten Grundrechte gesetzlich gewährleistet werden. (516/A[E])

SPÖ: VERWENDUNG DER HILFSGELDER FÜR FLUTOPFER TRANSPARENT MACHEN

Die Österreicherinnen und Österreicher hätten ein Anrecht darauf, in geeigneter Weise - etwa über eine eigene Internetseite -  zu erfahren, wie viele Budgetmittel wo und wann zur Hilfe für die Opfer der Flutkatastrophe konkret eingesetzt werden, meinen die Abgeordneten der SPÖ. In einem Entschließungsantrag verlangen sie daher eine transparente Vergabe der Mittel, wobei ersichtlich sein sollte, aus welchen Budgetansätzen die Gelder kommen und für welche Projekte sie eingesetzt werden. Die Information sollte auch den Gender-Aspekt einschließen. (517/A[E])

SPÖ: ZURÜCK ZUR DEZENTRALEN LEBENSMITTELVERSORGUNG DES BUNDES

SPÖ-Abgeordnete, allen voran Erwin Kaipel, wollen Lebensmittel von jener Liste streichen, mit der der Finanzminister der Bundesbeschaffungsgesellschaft vorschreibt, welche Waren sie für den Bedarf des Bundes zentral einzukaufen muss.

Trotz Mengenvorteilen habe der zentrale Einkauf dramatische Verteuerungen bei einzelnen Produkten nach sich gezogen, so kostet etwa das Gewürz Oregano dem Bund heute 29,67 € statt früher 3,93 €. Außerdem führen die Antragsteller ins Treffen, dass kleine Firmen und lokale Bauern trotz besserer Qualität gegenüber großen Konzernen oft das Nachsehen haben, was den Konsumenten, der regionalen Wirtschaft und dem Arbeitsmarkt schade. Als weitere Probleme beim zentralen Einkauf nennen die Abgeordneten mangelnde Flexibilität wegen starrer Liefertermine und Fixpreisen sowie sie oft überlangen Transportwege (518/A(E)).

SPÖ: DISKUSSIONSGRUNDLAGE ZUM ASYLGESETZ VERFASSUNGSRECHTLICH PRÜFEN

Die SPÖ tritt dafür ein, den vom Bundesministerium für Inneres vorgelegten "Diskussionsentwurf" zu einem neuen Asylgesetz noch vor Beschlussfassung im Ministerrat einer eingehenden verfassungsrechtlichen Prüfung durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, den Flüchtlingshochkommissar und die Institute für Öffentliches Recht an den österreichischen Universitäten zu unterziehen und die Ergebnisse vollständig in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage wiederzugeben. (519/A[E])

SPÖ WARNT VOR AUSHUNGERUNG DER ANTI-RASSISMUS-ARBEIT

Die SPÖ-Abgeordneten befürchten eine Aushungerungspolitik des Bundes gegenüber NGO und Beratungsstellen. Dies betreffe vor allem ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit), eine international anerkannte Beratungsstelle für Opfer und ZeugInnen von Rassismus. Diese könne seit Jänner 2005 keine Gehälter mehr ausbezahlen und sei von der Schließung bedroht, kritisieren die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Entschließungsantrages. Sie fordern daher die Bundesregierung auf, dem Verein ZARA so rasch wie möglich eine entsprechende Unterstützung zukommen zu lassen, damit dieser seine Tätigkeit - zumindest im bisherigen Ausmaß - weiterführen kann. (520/A[E])

SPÖ BEANTRAGT SCHAFFUNG EINES KONSUMENTENSCHUTZRATES

Im Interesse einer besseren Koordinierung des Konsumentenschutzes soll im Rahmen des Konsumentenschutzgesetzes ein "Konsumentenschutzrat" als unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung und anderer Gebietskörperschaften eingerichtet werden, so der Vorschlag von SPÖ-Abgeordneten in einem Entschließungsantrag.

Als klassische Querschnittsmaterie sei die kompetenzrechtliche Situation des Konsumentenschutzes derzeit unübersichtlich, beklagen sie. Es fehle ein starkes Konsumentenschutzministerium, in dem die - heute aufgeteilten - wesentlichen Konsumentenschutzangelegenheiten verantwortlich vollzogen werden und in dem auch Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Preisüberwachung, Preisauszeichnung, (technische) Marktbeobachtung und Warenkennzeichnung zusammengefasst sind. Der Konsumentenpolitische Beirat sei seit 2000 kein einziges mal einberufen worden und im Gesetzgebungsverfahren gebe es keine institutionalisierte Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern von Konsumentenschutzorganisationen. Demgegenüber seien auf europäischer Ebene notwendige Kompetenzänderungen zu Gunsten der "Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz" bereits vorgenommen worden, so die Begründung des Antrags. (521/A[E])

VP-FP GEGEN DISKONTPREISE FÜR ZIGARETTEN

Abgeordnete der beiden Regierungsparteien wollen eine Mindesthandelsspanne für Zigaretten - "nicht niedriger als jene Spanne, die sich bei der Preisklasse von 3,30 € ergibt" - im Tabakmonopolgesetz verankern. Die Antragsteller argumentieren mit der Existenzsicherung, der Gesundheitspolitik und dem Jugendschutz (522/A). (Schluss)