Parlamentskorrespondenz Nr. 200 vom 31.03.2005

EINSTIMMIGKEIT BEI ÄNDERUNG DES PARLAMENTSMITARBEITERGESETZES

BFG-Novelle mit Mehrheit angenommen

Wien (PK) Die Änderung des Parlamentsmitarbeitergesetzes (auf der Grundlage eines Vier-Parteien-Antrags), eine Novelle zum Bundesfinanzgesetz 2005 und Erste Lesungen von zwei Anträgen der Sozialdemokraten bildeten den Abschluss der Tagesordnung der 99. Sitzung des Nationalrats.

ÄNDERUNG DES PARLAMENTSMITARBEITERGESETZES

Abgeordneter Dr. SPINDELEGGER (V) wies darauf hin, dass seit 1992 die Möglichkeit besteht, dass Abgeordnete parlamentarische Mitarbeiter beschäftigen. Nach dreizehn Jahren könne man nun sagen, dass sich diese Einrichtung wirklich bewährt habe. Allerdings wäre es notwendig, einmal eine Evaluierung vorzunehmen, zumal die Aufgaben durch die EU gewachsen sind und die Herausforderungen durch den vermehrten Einsatz der neuen Kommunikationstechnologien ständig steigen. Lob zollte Spindelegger auch dem guten Arbeitsklima im Beirat für Parlamentsmitarbeiter.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) bedankte sich auch bei den parlamentarischen Mitarbeitern für deren engagierte Arbeit. Er sei auch der Auffassung, dass man gemeinsam mit den Mitarbeitern überlegen sollte, wie dieser Berufsstand weiter entwickelt werden könne.

Die Freiheitlichen stimmen selbstverständlich diesem Antrag zu, erklärte Abgeordneter Dr. BÖSCH (F). Damit werde sicher gestellt, dass die parlamentarischen Mitarbeiter nicht schlechter behandelt werden als andere Bedienstete im Angestelltenverhältnis. Auch er unterstützte den Vorschlag, wonach das Berufsbild noch weiterentwickelt werden soll.

Abgeordneter BROSZ (G) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an. Es müsse der Öffentlichkeit vermittelt werden, dass politische Arbeit auch Geld kosten muss und darf und dass es dort, wo es gerechtfertigt sei, auch bezahlt werden müsse.

Einstimmig angenommen.

NOVELLE ZUM BUNDESFINANZGESETZ 2005

Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S) kam auf die Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2005 zu sprechen. Bereits nach vier Monaten seien bereits "Reparaturarbeiten" am Budget notwendig, gab er zu bedenken. Auch wenn er keinen grundsätzlichen Einwand habe, könne er dem Gesetz nicht zustimmen, da er auch das Budget 2005 abgelehnt habe.

Abgeordneter AUER (V) sprach von einem "Slalomkurs" des Abgeordneten Matznetter. Wenn mehr Geld für die Forschung, mehr Mittel für unvorhergesehene Katastrophen oder Pflichtschulbauten zur Verfügung gestellt werden, dann verstehe er nicht, warum die SPÖ nicht zustimmen könne. Schließlich brachte er noch einen V-F-Abänderungsantrag ein, der eine Personalaufstockung bei den Sicherheitskräften und der Justiz zum Inhalt hat.

Bei den Ausführungen des Abgeordneten Auer handle es sich um bemühte Versuche, wieder einmal eine Reparaturmaßnahme zu rechtfertigen, meinte Abgeordnete Mag. TRUNK (S). Vielmehr wäre es wichtig gewesen, die gemachten Versprechen einzuhalten und etwa die Klein- und Mittelbetriebe zu stärken oder eine wirksame Arbeitsmarktpolitik durchzuführen.

Wirtschaft schafft Arbeit, hielt Abgeordneter BUCHER (F) seiner Vorrednerin entgegen, und deshalb trachte die Bundesregierung auch danach, entsprechende Rahmenbedingungen für die Betriebe zu schaffen. Was die konkrete Novelle angeht, so gehe es dabei um die Einrichtung des Auslandskatastrophenfonds sowie um die Schaffung eines Aspirantenpools, wodurch 200 wichtige Planstellen für das Innen- und das Justizressort frei werden.

Auch ihre Fraktion unterstütze Förderungen für die Wirtschaft, aber dabei müsse auf die Verteilungswirkung geachtet werden, gab Abgeordnete HAGENHOFER (S) zu bedenken. Wieder einmal sei es so, dass die Industrie doppelt so hoch unterstützt werde, die Klein- und Mittelbetriebe aber nur 75,5 Mill. € erhalten.

Die BFG-Novelle stelle eine gute Gelegenheit dar, um einmal grundsätzlich den Budgetvollzug der Bundesregierung zu beleuchten, führte Abgeordneter Mag. KOGLER (G) aus. So spreche sich seine Fraktion etwa dafür aus, dass Doppelbudgets nur dann vorgelegt werden sollten, wenn sie wirklich unvermeidbar sind. Er könne auch nicht nachvollziehen, warum schon im Frühjahr 2005 ein Budget 2006 beschlossen werden soll. Dies sei sicherlich nicht ökonomisch sinnvoll und es gebe auch kein europäisches Land, wo dies so gemacht werde.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) ging auf die Wortmeldung des Abgeordneten Matznetter ein. Er sei sich manchmal nicht so sicher, ob er das, was er hier sagt, wirklich glaube. Sodann ging er noch auf eine Überschreitungsermächtigung um 100 % ein, von der das Baubudget der Parlamentsdirektion betroffen ist. Er könne versichern, dass hier wirklich nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit gehandelt werde.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) wollte vor allem darauf hinweisen, dass die Bundesregierung etwas unternehme, um der Personalknappheit im Sicherheitsbereich entgegenzuwirken. Es werden nämlich 200 Planstellen bei der Exekutive und 100 Planstellen bei der Justizwache praktisch neu geschaffen, hob die Rednerin hervor.

Eine Änderung des Bundesfinanzgesetzes betreffe die Haftung der Republik im Zusammenhang mit dem Ausleihen von Kunstwerken aus dem Ausland, erklärte Abgeordneter Dr. ZINGGL (G). Es werde damit zwar die Arbeit der Museumsdirektoren erleichtert, aber wenn etwas passiert, dann hafte die Gemeinschaft. Und das nenne man dann eine vernünftige Museumspolitik, bemerkte der Redner ironisch.

Abgeordneter Ing. SCHULTES (V) ging in seiner Wortmeldung auf den Ausbau und die Renovierung des Parlaments ein. Die zusätzlichen 13,5 Mill. €, die heute beschlossen werden, sind ein sehr gut angelegtes Geld, weil damit die Bedingungen für die Besucher im Hohen Haus verbessert werden. Er hoffe, dass nun auch das Plenum bald renoviert werde.

Bei der getrennten Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in der Fassung des V-F-Abänderungsantrages im 2. Lesung teils mehrheitlich, teils einstimmig, in 3. Lesung mehrheitlich angenommen.

ERSTE LESUNG ANTRAG 537/A

Abgeordneter HEINZL (S) kritisierte die bisherige Vorgangsweise der Regierungsparteien in Angelegenheiten der UVP und vertrat die Ansicht, die gegenwärtigen Regelungen seien in mehrerer Hinsicht ungenügend. So müssten Schwellenwerte gesenkt und richtige UVP anstelle vereinfachter Verfahren durchgeführt werden. Dies illustrierte der Redner anhand konkreter Beispiele. Auch dürften diese Verfahren nicht an den Anrainern vorbeigeführt werden, betonte der Redner.

Abgeordneter HORNEK (V) nannte das UVP-Gesetz eine tragende Säule der heimischen Umweltpolitik. Durch die heurige Novelle wurde dieses Gesetz noch flexibler und effizienter gestaltet. Der Antrag der Sozialdemokratie gehe am Problem vorbei und sei daher nicht zweckmäßig, sagte de Redner.

Abgeordneter WITTAUER (F) meinte gleichfalls, der Antragsteller habe die falsche Richtung eingeschlagen, wenn er vielleicht auch von den richtigen Motiven geleitet gewesen sei. Die UVP-Novelle habe im übrigen mehr Bürgerbeteiligung gebracht, das UVP-Gesetz sei somit ein gutes Gesetz.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) pflichtete seinen beiden Vorrednern bei. Der Antragsteller meine es wahrscheinlich gut, sein Antrag gehe jedoch dessen ungeachtet in die falsche Richtung. Andererseits spreche der Antrag Themen an, die sehr wohl diskutiert werden sollten, stellte der Redner fest.

Der Antrag wurde dem Umweltausschuss zugewiesen.

ERSTE LESUNG ANTRAG 541/A

Abgeordneter Mag. MAIER (S) begründete seinen Antrag und plädierte dafür, dass künftighin auch Hebammen vom Verbot des Haltens und Parkens ausgenommen sein sollten, während sie der Allgemeinheit dienten, erklärte der Redner.

Abgeordneter WITTAUER (F) meinte, dieses Recht sollte in der Tat im Bedarfsfall gewahrt sein, doch sollte man sich die gesamte Materie in ihrer Gesamtheit einmal genauer ansehen.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) sagte, der Antrag gehe in die richtige Richtung, seine Fraktion werde ihn im Ausschuss auch unterstützen.

Der Antrag wurde dem Verkehrsausschuss zugewiesen.

Im Anschluss an diese Sitzung fand eine weitere Sitzung statt, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen diente.

(Schluss)