Parlamentskorrespondenz Nr. 273 vom 20.04.2005

BUNDESASYLSENAT: DERZEIT RÜCKSTAU VON 23.000 VERFAHREN

Bericht des Bundesasylsenats 2002/03 im Menschenrechtsausschuss

Wien (PK) - An der Spitze der Tagesordnung der Sitzung stand der Tätigkeitsbericht des Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) in den Jahren 2002 und 2003 (III 90 d.B.). Der Unabhängige Bundesasylsenat wurde mit dem Asylgesetz 1997 eingerichtet und stellt die zweite Instanz im Asylverfahren dar. Er hat seinen Sitz in Wien und wird durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Die Mitglieder sind weisungsfrei und unabhängig. Seit 1.5.2003 ist der Bundesminister für Inneres für den Unabhängigen Bundesasylsenat zuständig.

Beim Bundesasylsenat sind in den Jahren 2002 und 2003 insgesamt 22.078 Geschäftsfälle (2002: 9.386, 2003: 12.692) anhängig geworden; das entspricht einer Steigerung gegenüber den Geschäftsjahren 2000 und 2001 (insgesamt rund 12.600 Geschäftsfälle) um 75,2 %. Abgeschlossen wurden im Berichtszeitraum 11.023 Verfahren. Ausgenommen verfahrensrechtliche Entscheidungen – wie über Fristversäumungen, Wiederaufnahme- oder Wiedereinsetzungsanträge, Zurückziehungen von Asylanträgen oder Einstellungen der Verfahren wegen Abwesenheit des Asylwerbers – hat der UBAS dabei in 3.512 Fällen erstinstanzliche Entscheidungen bestätigt, in 2.015 Fällen erstinstanzliche Entscheidungen behoben und in 1.175 Fällen den Flüchtlingsstatus zuerkannt.

Die Zunahme der Geschäftsfälle war ein zentrales Thema der Debatte im Menschenrechtsausschuss. Es sei allgemein anerkannt, führte etwa SP-Abgeordneter Walter Posch aus, dass etwas zum Abbau des Rückstaus geschehen müsse. An die Innenministerin richtete er u.a. die Fragen, ob der Rückstau noch wachse, wie lange der Abbau dauern werde, wie viel zusätzliches Personal geplant sei, ob es konkrete Maßnahmen in Richtung Ausbau des UBAS zu unabhängigen Verwaltungsgerichten gebe und ob es Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren gebe. Sein Fraktionskollege Dietmar Keck interessierte sich dafür, weshalb im Zusammenhang mit der Drittstaatssicherheit nur rund 10 % der Entscheidungen der 1. Instanz gehalten hätten. Abgeordnete Renate Csörgits (S) fragte nach Problemen bei der EDV im Zusammenhang mit dem Zuständigkeitswechsel vom Bundeskanzleramt zum Innenministerium. Ihr Fraktionskollege Erwin Spindelberger konstatierte, dass zehn zusätzliche Verwaltungsbeamte nicht ausreichend seien und dass die lange Dauer der Verfahren vor allem für die Betroffenen nicht zumutbar sei. Im Hinblick auf die Tatsache, dass der Bericht sich auf die Jahre 2002 und 2003 beziehe, fragte Abgeordneter Georg Oberhaidinger (S) nach inzwischen eingeleiteten Maßnahmen, etwa in Bezug auf die 1. Instanz.

Abgeordneter Matthias Ellmauer (V) erinnerte an das Ziel, dass rasch Asyl bekommen solle, wer Anspruch darauf habe, dass aber auch, wer keinen Anspruch darauf habe, dies möglichst rasch erfahren solle. Abhilfe sei nötig, Gespräche darüber gebe es. Ellmauer sprach in diesem Zusammenhang von Personalaufstockung beim UBAS, die von der Bundesministerin vorbereitet werde. Die Zusammenarbeit mit dem UBAS sei gut und konfliktfrei. Seine Fraktionskollegin Anna Höllerer betonte, das Problem könne nicht allein durch Beschleunigung gelöst werden, es sei vielmehr auch eine entsprechende Qualität der Arbeit nötig, auch in der Zusammenarbeit.

G-Abgeordnete Ulrike Lunacek stellte in Abrede, dass die gestiegene Zahl der Geschäftsfälle beim UBAS nur eine Folge der vermehrten Asylanträge sei; vielfach seien sie eine Folge der mangelhaften Verfahren in der 1. Instanz, wodurch in der 2. Instanz inhaltliche Beurteilungen nötig seien. Dies hänge mit der Tatsache zusammen, dass in der 1. Instanz zu wenige und zu wenig erfahrene Personen tätig seien. Lunacek verwies auf die Schweiz, wo für 12.700 Verfahren 183 Personen tätig seien, während es in Österreich 35 Senatsmitglieder seien. Abgeordnete und Ausschuss-Obfrau Terezija Stoisits (G) brach eine Lanze für den UBAS als Bundesverwaltungsgericht der besonderen Art, worüber in einem Ausschuss des Österreich-Konvents Konsens bestanden habe.

Abgeordneter Maximilian Walch (F) unterstrich die Bedeutung eines neuen Asylgesetzes, das dafür sorge, dass Asyl nur bekomme, wem es zusteht. Im Blick auf einen Rückstau von 18.000 Verfahren erkundigte sich Walch nach finanziellen und personellen Maßnahmen.

Innenministerin Liese Prokop stellte eingangs fest, dass es gelungen sei, die Zahl der Verfahrensabschlüsse zu steigern, dies sowohl durch eine bessere Kooperation mit der 1. Instanz, aber auch durch zahlreiche Schulungsmaßnahmen für die MitarbeiterInnen in der 1. Instanz, was die Qualität deutlich verbessert habe. Allerdings würden dort 60 zusätzliche MitarbeiterInnen benötigt, betonte Prokop. Trotz der Verbesserungen sei der "Rucksack" noch angewachsen. Der UBAS habe seine Kapazität zwar auf 9.000 Fälle gesteigert, gleichwohl betrage der Rückstau aktuell rund 23.000 Verfahren. Für die Tatsache der Aufhebung eines großen Teils der Drittstaaten-Entscheidungen sah die Ministerin ein Erkenntnis des VwGH als Auslöser. Die angesprochenen EDV-Probleme seien weitgehend behoben, sagte Prokop. Ein UBAS-Gesetz sei in Vorbereitung und werde dem Parlament zugeleitet.

Der Bericht wurde mit den Stimmen aller Fraktionen zur Kenntnis genommen und gilt damit als enderledigt.

Ein Antrag des Abgeordneten Walter Posch (S) auf Personalaufstockung im UBAS, den der Ausschuss gemeinsam mit dem Bericht diskutierte, wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt. Abgeordneter Mathias Ellmauer (V) begründete dieses Vorgehen mit den derzeit laufenden Arbeiten an einem UBAS-Gesetz.

Ebenfalls vertagt wurde ein weiterer Antrag der SPÖ, in dem Abgeordneter Walter Posch dafür eintrat, den vom Bundesministerium für Inneres vorgelegten "Diskussionsentwurf" zu einem neuen Asylgesetz noch vor Beschlussfassung im Ministerrat einer eingehenden verfassungsrechtlichen Prüfung durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, den Flüchtlingshochkommissar und die Institute für Öffentliches Recht an den österreichischen Universitäten zu unterziehen und die Ergebnisse vollständig in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage wiederzugeben.

Während für die Abgeordneten Mathias Ellmauer (V) und Maximilian Walch (F) diese Initiative vor dem Hintergrund des aktuellen Entwurfes als überholt galt, wollten sich die Oppositionsparteien mit der Vertagung nicht abfinden. Die Abgeordneten Walter Posch (S) und Ulrike Lunacek (G) sahen in dem Entwurf eine Reihe von Verstößen gegen die Verfassung und die MRK und hielten die Forderung nach verfassungsrechtlicher Prüfung mit Nachdruck aufrecht.

Dagegen versicherte Innenministerin Liese Prokop, die im Rahmen des Begutachtungsverfahrens vorgebrachten Kritikpunkte würden in der Regierungsvorlage berücksichtigt, das Gesetz werde sowohl der Flüchtlingskonvention als auch der MRK Rechnung tragen.

Zu Beginn der Sitzung des Ausschusses hatte S-Abgeordneter Walter Posch beantragt, den UBAS-Bericht nicht im Ausschuss endzuerledigen, sondern eine Debatte darüber im Plenum des Nationalrats zu ermöglichen. Dieser Antrag blieb ebenso in der Minderheit wie sein Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung um Antrag 520/A(E) auf Unterstützung des Vereins ZARA durch den Bund. Seine Anregung, zu einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses die Generalsekretärin des Nationalfonds zu einer Aktuellen Aussprache einzuladen, versprach Ausschuss-Obfrau Stoisits aufzugreifen. (Schluss)