Parlamentskorrespondenz Nr. 420 vom 24.05.2005

VORLAGEN: WAHLRECHT

ARBEITERKAMMERWAHLEN: PASSIVES WAHLRECHT AUCH FÜR AUSLÄNDER

Die Regierungsfraktionen haben dem Nationalrat einen Antrag vorgelegt, in dem das passive Wahlrecht bei Arbeiterkammerwahlen auf Ausländer ausgedehnt wird. Dies ist u.a. eine Reaktion auf das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, bei dem entschieden wurde, dass der Ausschluss von Arbeitnehmern aus Mitgliedstaaten der EU, des EWR oder aus Drittstaaten, mit denen ein Abkommen in Bezug auf die Nichtdiskriminierung bei den Arbeitsbedingungen besteht dem Gemeinschaftsrecht widerspricht. Obwohl die gemeinschaftsrechtskonforme Umsetzung schon bei den letzten Arbeiterkammerwahlen 2004 mittels eines Erlasses des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit sichergestellt wurde, ist es erforderlich, die nationale Regelungen ausdrücklich zu ändern, heißt es in der Begründung. Wählbar ist in Hinkunft nun jeder Arbeitnehmer, der in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre in Österreich berufstätig war und - abgesehen von dem Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft und des Wahlalters - von der Wählbarkeit in den Nationalrat nicht ausgeschlossen ist. (Schluss)