Parlamentskorrespondenz Nr. 448 vom 01.06.2005

UMWELTAUSSCHUSS:EXPERTENHEARING ZUM THEMA LÄRMSCHUTZ

Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz mit V-F-Mehrheit beschlossen

Wien (PK) - Bei der heutigen Sitzung des Umweltausschusses wurde zunächst ein Expertenhearing abgehalten, bei dem es um das neue Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (Bundes-LärmG) ging. Das Bundesgesetz, mit dem unter anderem die EU-Umgebungslärmrichtlinie in Österreich umgesetzt werden soll, sieht einen rechtlichen Rahmen für Lärmerhebungen, für die Festlegung von Emissionszielen im Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr, in Industriebetrieben und Häfen sowie für die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen vor. Auch wenn die grundsätzliche Intention des Entwurfs von allen begrüßt wurde, so meldeten einige Experten und auch die Vertreter der Opposition Bedenken in einigen Punkten an. Beispielsweise beklagten einige Redner die fehlende Rechtsverbindlichkeit der Aktionspläne und der Schwellenwerte, die Zersplitterung der Kompetenzen sowie die zu hohen Grenzwerte für den Fluglärm. Obfrau Eva Glawischnig etwa wertete das Gesetz als bescheidenen Erfolg, da die Bevölkerung lediglich darüber informiert werde, in welchem Ausmaß sie vom Lärm belästigt werde; unterm Strich komme für die Betroffenen daher nichts heraus. Bundesminister Josef Pröll hingegen war überzeugt davon, dass mit dieser Vorlage der Schutz der Bürger vor Lärm gestärkt werde. Das Gesetz wurde schließlich mit V-F-Mehrheit angenommen.

Robert Thaler (Lebensministerium) wies einleitend darauf hin, dass es sich um eine sehr komplizierte Materie handle, da "Lärm" eine Querschnittsmaterie ist und der Bund nur in seinen Kompetenzbereichen (Gewerbe und Industrie, Verkehr, Bergwesen, Abfallwirtschaft) Maßnahmen zur Lärmabwehr setzen kann. In den anderen Bereichen sind die Bundesländer zum Handeln aufgerufen. Sodann informierte er über die Eckpunkte des Entwurfs, den Ziel- und Geltungsbereich (Bundesstraßen, Eisenbahnverkehr, ziviler Flugverkehr, Aktivitäten auf Geländen für industrielle Tätigkeiten in Ballungsräumen) und die Verteilung der Vollzugszuständigkeiten. Das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz bringe erstmals eine österreichweite Datenerfassung in Form von Umgebungslärmkarten, eine systematische Planung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Umgebungslärms in Aktionsplänen, eine umfassende Information der Bevölkerung, eine einheitliche Regelung im Kompetenzbereich des Bundes, eine bessere Raumplanungs- und Flächenwidmungseffizienz sowie eine Bebauungsplanungsgrundlage durch Ausweisung der Lärmbelastungszonen, stellte Thaler zusammenfassend fest.

Mit dem geplanten Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz werden die entsprechenden EU-Bestimmungen umgesetzt, was vom Verkehrsclub Österreich grundsätzlich begrüßt werden, konstatierte der VCÖ-Experte Martin Blum. Bedauern äußerte er darüber, dass es nicht gelungen sei, die Defizite in der Lärmschutzgesetzgebung (Stichwort: zersplitterte Kompetenzen) zu beheben. Kritik übte Blum auch daran, dass die einzelnen Lärmquellen separat behandelt und daher Mehrfachbelastungen nicht berücksichtigt werden. Ein weiteres Manko liege in der Tatsache, dass die Aktionspläne und die Schwellenwerte rechtlich nicht verbindlich sind. Außerdem müssten die Aktionspläne und deren Umsetzung gesetzlich verankert und die Schwellenwerte für Fluglärm um jeweils 10 Dezibel herabgesetzt werden, forderte Blum. Werden Lärmgrenzwerte in Wohngebieten überschritten, sollten in Hinkunft die betroffenen Menschen, so wie es beispielsweise in Deutschland der Fall ist, einen Rechtsanspruch auf wirksame Maßnahmen oder eine Entschädigung bekommen.

Roman Ortner (Umweltbundesamt) sprach von einem wesentlichen Schritt, da es sich beim Gesetz nicht bloß um eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie handle. Aus wirtschaftlicher Sicht wäre es natürlich besser gewesen, wenn die Lärmkarten nur von einer Stelle ausgearbeitet werden, räumte er ein. Auch stimmte er mit seinem Vorredner dahin gehend überein, dass die Schwellenwerte für den Fluglärm abgesenkt werden sollten. Ortner appellierte daran, dass im Zusammenhang mit den Aktionsplänen der Raumordnung ein großer Stellenwert eingeräumt werden soll, weil damit viele Probleme von vornherein vermieden werden können.

Manfred Bialonczyk berichtete aus der Sicht des Verkehrsministeriums über das Zustandekommen des Entwurfs. Was die Schwellenwerte für den Fluglärm angeht, so befinde man sich mit den Werten im internationalen Gleichklang, gab er zu bedenken.

Das Bundes-LärmG ist aus Sicht der Österreich-Plattform Fluglärm ein begrüßenswerter erster Ansatz zur bundesweiten Regelung zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, meinte Susanne Rynesch, es greife in wesentlichen Punkten jedoch zu kurz. Sie kritisierte insbesondere, dass die so genannten Aktionspläne betreffend alle Flughäfen erst im Jahr 2013 vorgelegt werden müssen und dass die Festlegung von konkreten Maßnahmen zur Lärmminderung fehle. Überdies seien die Schwellenwerte für den Fluglärm viel zu hoch; die Ziele der Richtlinie in Bezug auf Fluglärm (Schutz vor Gesundheitsschäden und Belästigungen) würden ihrer Ansicht nach damit klar verfehlt. Damit komme es auch zu einer deutlichen Ungleichbehandlung zwischen den Fluglärmbetroffenen und den Bahn- und Straßenlärmbetroffenen, betonte Rynesch.

Da das Problem Lärm schwer zu fassen und zu messen sei, bewertete es die Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (G) als positiv, dass nun beim vorliegenden Gesetz versucht wurde, einen umfassenden Ansatz zu wählen. Ihre Fraktion könne jedoch nicht zustimmen, weil es nicht gelungen sei, eine einheitliche, flächendeckende Lärmerhebung zu gewährleisten. Insbesondere in den sensiblen Gebieten sollten tatsächliche Lärmmessungen durchgeführt werden, schlug die Rednerin vor, die rein hypothetischen Berechnungen seien nicht ausreichend. Kritik übte sie noch daran, dass die Schwellenwerte nicht verbindlich sind und keine Gleichbehandlung der Emittenten stattfinde. Es spreche alles für eine bundeseinheitliche Kompetenz im Bereich des Lärmschutzes, gab auch Ausschussobfrau Eva Glawischnig zu bedenken.

Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) erinnerte daran, dass schon bisher sehr viele Maßnahmen im Bereich des Lärmschutzes durchgeführt wurden. Das neue Gesetz bringe eine Riesenschritt vorwärts, war er überzeugt, die Bundeskompetenzen werden erstmals gebündelt und die Bevölkerung umfassend informiert.

Ebenso wie ihr Vorredner verwies Abgeordnete Elke Achleitner (F) auf die zahlreichen Lärmschutzmaßnahmen, die in den letzten Jahren, insbesondere im hochrangigen Straßennetz, gesetzt wurden. Sie erkundigte sich danach, ob eine einheitliche Darstellung der Daten möglich sei und ob eine zentrale Informationsstelle für die Bevölkerung eingerichtet wird.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) bemängelte die hohen Schwellenwerte beim Fluglärm, zumal ab 65 Dezibel vom Flughafen Wien schon die Absiedelung angeboten wird. Nicht nachvollziehen könne er auch, warum bei den Ballungsräumen eine Grenze von 100.000 Einwohnern gezogen wurde. Dies führe dazu, dass es in manchen Bundesländern überhaupt keine Ballungsräume gibt.

Auch er hätte sich eine bundeseinheitliche Regelung inklusive der Länder gewünscht, dies sei aber aufgrund der Verfassungslage derzeit nicht möglich, erklärte Robert Thaler. Was die Erarbeitung von gemeinsamen Lärmkarten betrifft, so scheitere dies noch an den unterschiedlichen Berechnungsverfahren. Er hoffe jedoch, dass bald ein adäquates Verfahren entwickelt wird. Optimistisch zeigte sich Thaler in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den Ländern. Die bereits bestehende Koordinationsgruppe werde weiter geführt, um möglichst günstige und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erarbeiten. Die erste Lärmkarte werde 2007 fertig gestellt, ein Jahr später folge dann der Aktionsplan, berichtete er.

Bundesminister Josef Pröll zeigte sich erfreut darüber, dass alle Experten von einem wesentlichen Schritt in die richtige Richtung gesprochen haben. Auch wenn die Verfassungslage gewisse Grenzen setze, so liege doch erstmals ein Lärmschutzgesetz vor, das eine stärkere Bündelung der Kompetenzen bringt. Man werde etappenweise vorgehen, führte Pröll weiter aus, zunächst werden die strategischen Umgebungslärmkarten erstellt und darauf aufbauend die Aktionspläne. Er glaube, dass auch bei den Werten für den Fluglärm eine vernünftige Lösung gefunden wurde; die Schwellenwerte entsprechen jenen in Deutschland. Wenn jedoch im Rahmen des Mediationsverfahrens andere Lösungen erzielt werden, dann könne uns das nur Recht sein, betonte Pröll. Abgeordnetem Krainer teilte der Minister mit, dass die 100.000-Einwohnergrenze bei den Ballungsräumen auf einen Wunsch der Umweltlandesreferenten zurückgehe. Von großer Bedeutung sei die Information der Bevölkerung, und es werde daher eine einheitliche Plattform gebildet werden, hob Pröll hervor. (Fortsetzung)