Parlamentskorrespondenz Nr. 604 vom 13.07.2005

VORLAGEN: VERFASSUNG

GRÜNE FORDERN ERWEITERUNG DER KOMPETENZEN DER VOLKSANWALTSCHAFT

In einem Entschließungsantrag fordern die Grünen eine Erweiterung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft. Demnach soll die Prüfungsbefugnis der Volksanwaltschaft auf alle Rechtsträger und Unternehmen, die im maßgeblichen Einfluss des Bundes stehen, erstreckt werden. Die Grünen orten aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Bereiche aus der Hoheitsverwaltung ausgegliedert und privatrechtlich organisiert werden, ein Kontrolldefizit. (658/A[E]).

SPÖ WILL BRIEFWAHL BEI LANDTAGS- UND GEMEINDERATSWAHLEN ERMÖGLICHEN

Geht es nach der SPÖ, sollen Wähler, die sich am Tag einer Landtagswahl außerhalb des betreffenden Bundeslandes aufhalten, künftig ihre Stimme mit einer Wahlkarte abgeben können. Ein von Abgeordnetem Wittmann und seinen FraktionskollegInnen eingebrachter Antrag auf Änderung der Bundesverfassung sieht eine Ermächtigung für die Länder vor, die jeweilige Landtagswahlordnung entsprechend abzuändern. Gleiches soll für Gemeinderatswahlen gelten. Da damit, wie es im SPÖ-Antrag heißt, Wahlgrundsätze durchbrochen würden, sollen die Landtage die Einführung der Briefwahl nur mit Zweidrittelmehrheit beschließen können. (664/A)

SPÖ FÜR VERANKERUNG VON KINDERRECHTEN IN DER VERFASSUNG

Die SPÖ beantragt die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung. In einem neuen Artikel 7a soll ihr zufolge u.a. ein grundsätzlicher Anspruch von Kindern auf Schutz und Fürsorge und auf regelmäßige direkte Kontakte zu beiden Elternteilen sowie das Recht auf gewaltfreie Erziehung und das Recht auf Partizipation dezidiert festgeschrieben werden. Begründet wird der Vorstoß damit, dass Österreich zwar bereits im Jahr 1992 das internationale Übereinkommen über die Rechte des Kindes ratifiziert habe, nach wie vor aber ein Erfüllungsvorbehalt in Geltung sei. Nur eine verfassungsrechtliche Verankerung werde der gesellschaftlichen Bedeutung von Kinderrechten gerecht und könne zu einem entsprechenden Rechtsbewusstsein führen, heißt es im Antrag. (665/A)

(Schluss)