Parlamentskorrespondenz Nr. 1052 vom 21.12.2005

Beharrungsbeschluss zu den Ausländergesetzen

Wien (PK) - Einen weiteren Beharrungsbeschluss fasste der Nationalrat - ebenfalls mit den Stimmen der Regierungsfraktionen - zu den vom Bundesrat beeinspruchten Ausländergesetzen.

Abgeordneter KÖSSL (V) beantragte, gegen den Einspruch des Bundesrates zur Änderung von Fremdenpolizeigesetz, Niederlassungs-, Aufenthalts- und Ausländerbeschäftigungsgesetz einen Beharrungsbeschluss zu fassen. Die Änderungen seien notwendig, um die Bestimmungen für Erntehelfer und Saisonniers an EU-Regelungen anzupassen und zugleich Verwaltungsvereinfachungen bei der fremdenpolizeilichen Überprüfung von Erntehelfern und Saisonniers aus Ländern zu ermöglichen, für die keine Visum-Pflicht bestehe. Zugleich werde die Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung verbessert, sagte Kößl. Er könne keinen Grund sehen, wegen dieses Gesetzespakets eine Zunahme der Fälle von Scheinselbständigkeit zu befürchten.

Abgeordneter Dr. LEUTNER (S) hielt dem gegenüber fest, dass die zunehmende Flucht in die Scheinselbständigkeit sowohl der Volkswirtschaft als auch den Interessen der Arbeitnehmer schade. Statt diese Entwicklung zu stoppen, vollziehe die Regierung eine "Rolle rückwärts" und verzichte bei der Kontrolle der Ausländerbeschäftigung auf die jahrzehntelangen Erfahrungen des AMS. Die Fremdenpolizei werde in allen Fragen der Ausländerbeschäftigung das AMS beiziehen müssen - die behauptete Verwaltungsvereinfachung sei für ihn nicht erkennbar, sagte Leutner. Die Regierung sollte sich nicht darauf beschränken, Maßnahmen im Interesse der Unternehmen zu setzen, sondern auch die Interessen der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Auf den Einspruch des Bundesrates nicht zu reagieren, bedeute eine Chance nicht zu nützen.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) widersprach ihrem Vorredner und betonte, gerade durch dieses Gesetz seien Maßnahmen zum Schutz des Arbeitsmarkts geschaffen worden. Die Opposition übersehe, dass nun der Zugang von Erntehelfern und Saisonniers durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Fremdenpolizei besser kontrolliert werden könne. Im übrigen erinnerte Partik-Pable an einen Antrag des sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes im Burgenland, in dem dieser eine verstärkte Aufnahme von ungarischen Saisonarbeitern forderte.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) kritisierte hingegen ein "Novellenchaos" im Fremdenrecht und meinte, nach 12 Gesetzesänderungen sei nun das Scheitern dieser Fremdenpolitik offenkundig. Die Opfer der ständig verschärften Bestimmungen seien Gastarbeiter und deren Angehörige, als Begleitmusik werde der UBAS vom BZÖ "in den Dreck gezogen", auch Bundeskanzler Schüssel "dopple noch einen drauf", sagte Stoisits.

Abgeordneter Ing. KAPELLER (V) bekannte sich zum heutigen Beharrungsbeschluss und unterstrich, ohne diesen würde es für Erntehelfer und Saisonniers in Zukunft Visumpflicht geben. Die Opposition blockiere dieses Paket mit fadenscheinigen Begründungen aus reiner Parteitaktik und schade damit den Bauern und dem Tourismus, meinte er.

Abgeordneter PARNIGONI (S) warf der ÖVP vor, sich entgegen einer Vereinbarung mit der SPÖ durch Sonderbestimmungen vom Schutz des Arbeitsmarktes verabschiedet zu haben. Der Redner ortete zudem auch einen Widerspruch zur Geschäftsordnung, da der Beharrungsbeschluss heute ohne nochmalige Befassung des Ausschusses gefällt wird.

Abgeordneter FAULAND (F) hielt der Kritik der SPÖ einen Antrag entgegen, in dem der SP-Wirtschaftsverband im Burgenland die Aufnahme von ungarischen Saisonniers forderte.

Präsident Dr. KHOL replizierte auf die Bedenken Parnigonis mit einem Hinweis auf die Interpretation des Rechts- und Legislativdienstes des Parlaments, der die gewählte Vorgangsweise als legitim erachtet hatte.

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) warf der Regierung Doppelbödigkeit in der Migrationspolitik vor: Einerseits würden die Grenzen dicht gemacht, andererseits öffne man aber Hintertüren. Ehrlicher wäre es nach Meinung der Rednerin, Arbeitsmigration nach einem transparenten Verfahren zuzulassen. Wenn die Regierungsparteien heute einen Beharrungsbeschluss fassen, dann beharren sie auf ausländerfeindlichen und menschenrechtswidrigen Praktiken, stand für Weinzinger fest.

Abgeordnete TAMANDL (V) wies auf die Bedeutung von Erntehelfern für die Wiener Landwirtschaft hin und betonte überdies, durch die vorliegende Regelung würde der Arbeitsmarkt nicht zusätzlich belastet, zumal es zu keiner Erhöhung der Quoten komme.

Abgeordnete Mag. WURM (S) appellierte an die Innenministerin, die Flüchtlingsbetreuung in Tirol auch weiterhin durch den Verein ARGE Schubhaft vornehmen zu lassen.

Abgeordneter SCHÖLS (V) bezichtigte die SPÖ des "billigen Populismus" im Fremdenrecht.

Abgeordneter Mag. DARABOS (S) stellte kritisch fest, die Regierungsparteien würden durch die vorliegende Maßnahme bewusst den Druck auf den heimischen Arbeitsmarkt erhöhen.

Bei der Abstimmung wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien ein Beharrungsbeschluss befasst.

(Schluss Ausländergesetze/Forts. NR)