Parlamentskorrespondenz Nr. 6 vom 11.01.2006

Vorlagen: Umwelt

Bundesratseinspruch gegen Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005

Seinen mehrheitlichen Einspruch gegen den Beschluss des Nationalrats für ein Umweltrechtsanpassungsgesetz begründet der Bundesrat in erster Linie mit "unzureichenden Vorschlägen zur Novellierung des Immissionsschutzgesetzes-Luft". Die Palette möglicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Feinstaubbelastung werde nicht erweitert, sondern eingeschränkt, beklagen die Bundesräte. Als einen weiteren gravierenden Mangel machen sie geltend, dass die Landeshauptleute bei der Verhängung von Verkehrsbeschränkungen auf Autobahnen und Schnellstraßen, die länger als drei Monate gelten sollen, der Zustimmung des Verkehrsministers bedürfen sollen. Die Mehrheit des Bundesrates spricht von einem verfassungsrechtlich bedenklichen Eingriff in die Vollzugshoheit der Landeshauptleute (1271 d.B.).

Darüber hinaus habe es der Nationalrat verabsäumt, die Europarechtswidrigkeit des geltenden Immissionsschutzgesetzes-Luft zu korrigieren. Auch der Novelle mangle es an jenen vorbeugenden Aktionsplänen, die die EU vorschreibe. Nicht erst nach Grenzwertverletzungen seien Maßnahmen zu setzen, sondern bereits bei der Gefahr ihrer Überschreitung. Ein diesbezügliches Urteil des Europäischen Gerichtshofes über das Sektorale Fahrverbot für Lastkraftwagen (in Tirol) lasse befürchten, dass Maßnahmen der nächsten Jahre erfolgreich beim Europäischen Gerichtshof bekämpft werden.

Europarechtskonformer Judikatur werde so der Boden entzogen, klagen die Bundesräte und weisen darauf hin, dass künftig auch Projekte zugelassen werden können, die zu einer (weiteren) Überschreitung von Grenzwerten führen. Dafür genüge eine unverbindliche Bezugnahme der Projektwerber auf Maßnahmen zur Kompensation der zusätzlichen Belastung durch eine künftige Einsparung an Luftschadstoffen.

(Schluss)