Parlamentskorrespondenz Nr. 299 vom 05.04.2006

Ausschuss debattiert RH-Bericht zur Bundespolizeidirektion Salzburg

Zweites Thema: Medizinische Universität Graz

Wien (PK) – Die Mitglieder des Rechnungshofausschusses diskutierten nach der Aktuellen Aussprache an Hand des RH-Berichtes III- 171 d.B. die Überprüfung der Bundespolizeidirektion Salzburg. Im Rahmen der Überprüfung empfahl u.a. der Rechnungshof, die aufbauorganisatorische Gliederung der Sicherheitswache nach entsprechender Evaluierung neu zu gestalten sowie Organisationsänderungen und die Ergebnisse der Zusammenführung der Wachkörper zu berücksichtigen. 23 ausbildungsfremd verwendete Sicherheitswachebeamte sollten zur Vollziehung von Kernaufgaben in den exekutiven Außendienst rückgeführt werden. Nach Ansicht des RH wären die Vielfalt an Kraftfahrzeugmarken und –typen (bei insgesamt 78 Kraftfahrzeugen standen 11 Marken und 24 Fahrzeugtypen in Verwendung) zu beschränken sowie Anforderungsprofile an Dienstkraftfahrzeuge zu formulieren, um in Hinkunft Gesichtspunkten wie Wartungsaufwand und Folgekosten Rechnung tragen zu können. Dem Innenressort empfahl das Kontrollorgan, die tatsächlichen Kosten pro Hafttag zu ermitteln und diese gemäß dem Fremdengesetz vorzuschreiben. Der RH hat nämlich bemängelt, dass die Bundespolizeidirektion Salzburg im Jahr 2003 bei 17.478 Hafttagen allein für Schubhäftlinge fremder Behörden Mehreinnahmen von rund 960.000 € erzielen hätte können. Weiters regte der RH an, die Verpflegung der Insassen des Polizeianhaltezentrums zur Gänze – bislang nur an den Wochenenden und Feiertagen - der Justizanstalt Salzburg zu übertragen, da der Pächter des Anhaltezentrums 6,54 €/Tag/Person verrechnete, während die Justizanstalt Salzburg für drei Mahlzeiten 3,2 €/Tag/Person in Rechnung stellte.

In der Debatte hinterfragte Abgeordneter Erwin Kaipel (S) u.a. die Verpflegung der Insassen des Polizeianhaltezentrums, die Kosten für den Hafttag und die Schubhaftbetreuung. Abgeordneter Hermann Gahr (V) wies darauf hin, dass es bei den Empfehlungen des Rechnungshofes vornehmlich um Optimierungen etwa beim Personaleinsatz, bei der Verpflegung, bei der EDV und der Datenverwaltung gehe. Seine Anfragen betrafen etwaige Verhandlungen mit einem neuen Verpflegsträger und die Zusatzvergütungen für Amtsgutachten. Abgeordneter Kurt Gaßner (S) erkundigte sich nach der technologischen Ausstattung der Polizeistationen. Abgeordneter Markus Fauland (F) schnitt die Problematik der zusätzlichen Vergütungen für Gutachten der Amtsärzte und den Fuhrpark der Bundespolizeidirektion an.

Innenministerin Liese Prokop wies im Zusammenhang mit der Verpflegssituation darauf hin, dass die Justizanstalt Salzburg derzeit nicht im Stande sei, eine gänzliche Verpflegung der Insassen des Polizeianhaltezentrums zu übernehmen. Die Bundespolizeidirektion befände sich aber weiterhin in Verhandlungen.

Hinsichtlich der Amtsärzte vertrat auch die Ressortleiterin die Meinung, die Empfehlung des RH müsse umgesetzt werden. Bei der IT-Ausstattung sei in den letzten Jahren sehr viel geschehen, 15.000 Work stations seien angeschafft worden. Bis Ende des Jahres werde die Breitband-Offensive umgesetzt werden.

RH-Präsident Josef Moser betonte gleichfalls, dass im Verpflegsbereich noch eine endgültige Lösung ausstehe, aber schon Einiges erreicht worden sei. Auch hinsichtlich der Typenvielfalt bei den Kraftfahrzeugen habe ein Umdenken stattgefunden.

Abgeordneter Konrad Steindl (V) kam auf das neue Fuhrparkmanagement bei der Bundespolizeidirektion zu sprechen, sein Fraktionskollege Franz Xaver Böhm interessierte sich angesichts eines erhöhten Sicherheitsbedürfnisses in der Stadt Salzburg für weitere sicherheitspolitische Verbesserungen.

Bundesministerin Liese Prokop stellte vor allem klar, dass nicht daran gedacht sei, die Werkstätte in Salzburg zu schließen.

Der Bericht des Rechnungshofes wurde mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien zur Kenntnis genommen.

Medizinische Universität Graz

Schließlich befasste sich der Rechnungshofausschuss auch mit dem Prüfbericht über die Medizinische Universität Graz. Der Rechnungshof hatte die Herauslösung der Medizinischen Fakultäten aus den Stammuniversitäten und die Bildung eigener Medizinischer Universitäten als taugliche Lösung bezeichnet, aber eine Klarstellung hinsichtlich der vom Ministerium angestrebten Kostenneutralität vermisst. Im Fall der Medizinischen Universität Graz stellte der Rechnungshof in seinem Bericht erhebliche Mehrkosten fest, die, wie es heißt, grundsätzlich wegen der eigenen Leitungsorgane und der notwendigen Administration unvermeidlich waren. Im Einzelnen bezifferte der Bericht die für das Jahr 2004 anfallenden Mehrkosten mit 3 % des Budgets der Universität, wobei der überwiegenden Teil auf einen durch die Anforderungen der Selbstverwaltung verursachten erhöhten Personalaufwand zurückgeführt wurde. Die Empfehlungen des Berichts betrafen u.a. eine leistungsbezogenere Gestaltung der Vergütungen der Mitglieder des Universitätsrates, ein Konzept für die Einrichtung einer internen Revision oder präzise Leistungsbeschreibungen bei künftigen Beraterverträgen.

Abgeordneter Christian Faul (S) erinnerte an die nicht gelungene Kosteneinsparung und zog die Sinnhaftigkeit dieser Ausgliederung in Zweifel. Er monierte weiters, bei der Besetzung des Kanzlers der Universität seien die Richtlinien des Universitätsgesetzes umgangen worden. Kritik übte er überdies an den Nebenbeschäftigungen und den daraus resultierenden Problemen bei Vermietungen und Unterverpachtungen von Universitätsräumlichkeiten.

Abgeordneter Günther Kräuter (S) zeigte kein Verständnis für den geplanten Neubau des Campus und meinte, wichtiger wäre es, den Chirurgieblock zu sanieren. Er verwies in diesem Zusammenhang auf eine einstimmige Entschließung des steirischen Landtages.

Abgeordneter Karl-Heinz Dernoscheg (V) beurteilte die Ausgliederung als positiv und betonte, dadurch habe eine erfolgreiche Strukturierung der Wissenschaften stattgefunden, auch gestalte sich die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium und der medizinischen Universität hervorragend.

Bundesministerin Elisabeth Gehrer meinte ebenfalls, die Abspaltung habe sich als richtiger Schritt erwiesen, klar sei aber, dass damit keine Kostenneutralität verbunden sein könne. Sie, Gehrer, habe jedenfalls nie behauptet, dass diese Abspaltung auch nur die allerkleinste Kosteneinsparung bringen werde. Was die Nebenbeschäftigungen betrifft, bemerkte die Ministerin, hier habe man ein schweres Erbe angetreten, auch bei der Personalbesetzung seien in der Anfangsphase einige Fehler unterlaufen. Den Neubau des Campus verteidigte Gehrer als wichtigen Schritt zur Stärkung der Universität. Bei der Sanierung der Chirurgie sah sie das Land Steiermark angesprochen, wobei sie meinte, nun sei der Landeshauptmann aufgerufen, mit dem Finanzminister zu verhandeln.

Rechnungshofpräsident Josef Moser bekräftigte seine positive Beurteilung der Abspaltung und betonte, den Empfehlungen des Rechnungshofes sei im Wesentlichen entsprochen worden. Handlungsbedarf sah Moser allerdings noch bei der Einrichtung einer internen Revision.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht ebenso wie der Bericht III-179 d.B. mit den Stimmen der Regierungsparteien zur Kenntnis genommen.

Die RH-Berichte III–200 d.B. und III–207 d.B. wurden jeweils einstimmig vertagt. (Schluss)