Parlamentskorrespondenz Nr. 385 vom 02.05.2006

Vorlagen: Verfassung, Soziales, Parlamentarismus

Regierung will überholte Gesetze und Verordnungen aufheben

Im Juli 1999 hat der Nationalrat einen ersten Schritt zu einer umfassenden Rechtsbereinigung auf Bundesebene gesetzt. Damals waren alle vor 1946 kundgemachten Gesetze und Verordnungen mit dem Ziel durchforstet worden, überholte und nicht mehr notwendige Vorschriften abzuschaffen. Als Ergebnis wurden mit 1. Jänner 2000 rund 200 Gesetze außer Kraft gesetzt.

Mit dem nunmehr von der Bundesregierung vorgelegten Deregulierungsgesetz 2006 werden die Rechtsbereinigungsbestrebungen fortgesetzt und weitere nicht mehr erforderliche Normen aufgehoben. Darunter fallen nicht nur einfache Gesetze und Verordnungen, sondern auch einige verfassungsrechtliche Bestimmungen. Gleichzeitig sind - in Anknüpfung an eine EU-Initiative mit dem Titel "Less and Better Regulation" - in einigen Gesetzen textliche Vereinfachungen und eine inhaltliche Harmonisierung des Normenbestandes vorgesehen.

In der Liste der abzuschaffenden Bundesgesetze finden sich u.a. das 1928 beschlossene Privat-Kraftwagenführergesetz, ein Bundesgesetz von 1958 über die Einführung einer Lizenzabgabe anlässlich der Einfuhr bestimmter eiweißhältiger Futtermittel, ein Bundesgesetz von 1968 über Bundeszuschüsse für die Austria Wochenschau und das Bundestheatersicherheitsgesetz von 1989. Insgesamt sind 29 Bundesgesetze bzw. einfachgesetzliche Bestimmungen, 140 Verordnungen und elf Bundesverfassungsgesetze bzw. in einfachen Bundesgesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen vom Streichungsvorhaben betroffen. Da das Deregulierungsgesetz 2006 auch Verfassungsbestimmungen enthält, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat erforderlich. (1410 d.B.)

Dienstrecht für Bundesbedienstete wird adaptiert

Ein von der Regierung vorgelegter Gesetzentwurf sieht eine Adaptierung des Dienstrechts für den öffentlichen Dienst in einigen Detailbereichen vor. Unter anderem ist eine Ausdehnung der Familienhospizfreistellung auf die Pflege von schwer kranken Kindern von Lebensgefährten, die Ausdehnung des Fahrtkostenzuschusses auf Verwaltungspraktikanten und die Schaffung der Verwendungsbezeichnung "Professor" für Vertragslehrer vorgesehen. Darüber hinaus sollen mehrere Redaktionsversehen beseitigt werden. (1417 d.B.) (Schluss)