Parlamentskorrespondenz Nr. 388 vom 02.05.2006

Vorlagen: Verkehr

GALILEO und GPS wollen zusammenarbeiten

Ein Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen (1350 d.B.) ermöglicht die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft, sowie ihrer Mitgliedstaaten und den Vereinigten Staaten von Amerika auf dem Gebiet eines globalen zivilen Satellitennavigationssystems. Im Wesentlichen wird sich die Kooperation dabei auf die Interoperabilität und Kompatibilität der Radiofrequenzen von GPS und GALILEO, auf Kooperationen im Rahmen der Vergabe der entsprechenden Frequenzspektren, auf die Zusammenarbeit im Bereich von Standards, Zertifizierungen, gesetzgeberische Maßnahmen und Auflagen, auf die gegenseitige Gewährung eines offenen Zugangs zu Signalen und Information und auf die Zusammenarbeit zur Erreichung der Frequenzkompatibilität der jeweils geplanten Such- und Rettungsdienste erstrecken.

Vereinfachung eisenbahnrechtlicher Genehmigungsverfahren

Änderungen im Eisenbahngesetz und anderen Gesetzen (1412 d.B.) enthalten neben einer Umsetzung der EU-Richtlinien zu den Themen Eisenbahnsicherheit, Interoperabilität und weitere Marktöffnung auch Neuerungen bei den eisenbahngesetzlichen Genehmigungsverfahren.

So sind etwa die Ausweitung genehmigungsfreier Maßnahmen und der Entfall besonderer Genehmigungsinstrumente sowie die Einführung eines beizubringenden Gutachtens als Grundlage für eine Straffung des Verfahrensablaufes vorgesehen. Bei der vorliegenden Änderung des Gesetzes sollen darüber hinaus auch Klarstellungen erfolgen, um in der Praxis aufgetretene Auslegungsfragen insbesondere was die Stellung getrennter Eisenbahnunternehmen anlangt auszuräumen.

Gleichzeitig sind Anpassungen im Bundesbahngesetz vorgesehen, und schließlich gibt es eine Bestimmung bezüglich Veräußerungsermächtigung im Bundesgesetz zur Errichtung einer "Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft.

Schutz des geistigen Eigentums: Österreich setzt EU-Richtlinie um

Änderungen des Patentgesetzes, des Halbleiterschutzgesetzes und des Markenschutzgesetzes (1423 d.B.) dienen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums mit Beziehung auf Patente, Gebrauchsmuster, Ergänzende Schutzzertifikate, Halbleiterschutzrechte, Muster, Marken und geographische Herkunftsangaben  und Ursprungsbezeichnungen. Wie die Regierungsvorlage in ihren Erläuternden Bemerkungen ausführt, entspricht das geltenden österreichische Recht im Bereich der gewerblichen Schutzrechte bereits weitgehend den Vorgaben der Richtlinie.

Grüne wollen mehr Geld für öffentlichen Verkehr

In einem Entschließungsantrag wirft Abgeordnete Gabriela Moser (G) der Bundesregierung vor, durch Budgetkürzungen und Einsparungen bei Förderungen ihrer Verantwortung für die Bereitstellung von öffentlichen Verkehrsdienstleistungen nicht nachgekommen zu sein. Sie fordert daher insbesondere den Finanzminister und den Verkehrsminister auf, die gesetzlich zugesagten Mittel für ein verbessertes Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln zur Verfügung zu stellen und sie zum Zweck einer energie- und klimaschutzpolitisch notwendigen Offensiv-Strategie entsprechend aufzustocken. (810/A[E])

SPÖ fordert Halbjahres-PKW-Vignetten...

Abgeordneter Erwin Kaipel (S) rügt die derzeitige Geltungsdauer der PKW-Autobahnvignetten von zehn Tagen, zwei Monaten bzw. einem Jahr als "nicht besonders kundennah" und weist vor allem auch die dadurch für Zweitwagenbesitzer und Käufer von Neuwagen entstehenden Doppelkosten hin. In einem Entschließungsantrag schlägt er deshalb die Einführung von Halbjahres-Vignetten, die wahlweise für sechs aufeinander folgende Monate oder für die erste oder zweite kalendarische Jahreshälfte gültig sind, vor. (807/A[E])

...kürzere Pickerl-Intervalle...

Aus den Erfahrungen der Autofahrerklubs nach knapp vierjähriger Geltungszeit des "Pickerl-Neu" mit den Prüfintervallen 3:2:1 leitet Abgeordneter Gerhard Steier (S) die Forderung nach einer Rückkehr zu kürzeren Intervallen ab. Die Praxis habe gezeigt, dass auch bei neueren Fahrzeugen eine Reihe von sicherheitsrelevanten Mängeln feststellbar sind, die aufgrund der langen Prüfintervalle nicht entdeckt und behoben werden, heißt es in einem diesbezüglichen Antrag auf Änderung des Kraftfahrgesetzes. Steier will für Neuwagen die erste wiederkehrende Begutachtung zwei Jahre nach der Erstzulassung, danach soll den Intentionen seines Antrages zufolge das Jährliche Begutachtungsintervall gelten. (816/A)

...und Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge

Abgeordneter Jan Krainer (S) plädiert in einem Entschließungsantrag für eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge und schlägt unterschiedliche farbliche Markierungen auf der Begutachtungsplakette vor. Dadurch könnten schadstoffarme Autos künftig gezielt von innerörtlichen Fahrverboten wegen hoher Feinstaubbelastung ausgenommen werden, argumentiert er. (817/A[E])

(Schluss)