Parlamentskorrespondenz Nr. 654 vom 05.07.2006

"Montazumas" Federkrone bleibt vorerst in Wien

Ein Symbol als Thema des Außenpolitischen Ausschusses

Wien (PK) - Der Außenpolitische Ausschuss befasste sich heute neuerlich mit der Frage des präkolumbianischen Kopfschmucks, der im Museum für Völkerkunde aufbewahrt wird und gemeinhin "Montezumas Federkrone" genannt wird. Zu diesem Thema wurde die Meinung zweier Experten gehört, des Wiener Universitätsdozenten Ferdinand Anders und des Direktors des Völkerkundemuseums Christian Feest. Letzterer hielt in seinen Ausführungen fest, dass die Behauptung, es handle sich um die Krone des Aztekenherrschers, schon seit Jahrzehnten widerlegt und damit nicht aufrechtzuerhalten sei. Zudem könne kein Zweifel daran bestehen, dass dieses Exponat rechtmäßig in österreichischen Besitz gelangt sei. Feest warnte auch vor den Folgen, die ein solches Präjudiz, wie es mit der Übergabe des Kunstwerkes an Mexiko gesetzt werden würde, für die gesamte Museums- und Kunstwelt haben würde. Zudem sei die diesbezügliche Debatte in Mexiko eine rein politische, der man den "langen Atem der Geschichte" entgegenhalten müsse. Dieses Kunstwerk sei als Teil des Weltkulturerbes in Österreich gut aufgehoben, zeigte sich Feest überzeugt, der zudem darauf hinwies, dass sich das Exponat in einem Zustand befinde, der aus konservatorischen Gründen von einem Transport abraten lasse. Dies sei auch einer der Gründe, weshalb die "Federkrone" bei der gemeinsamen Ausstellung im Herbst 2007 in Mexiko nicht gezeigt werden könne.

Die Abgeordneten Peter Schieder (S), Ulrike Lunacek und Wolfgang Zinggl (beide G) plädierten für die Übereignung der Federkrone an Mexiko, um sich auf diese Weise für die Haltung Mexikos 1938 zu bedanken. Für die Mexikaner habe das Stück eine ganz besondere Bedeutung, was bei den Österreichern nicht der Fall wäre, weshalb man ruhig die Exponate tauschen und sich in Österreich mit der bislang in Ciudad de Mexico gezeigten Kopie begnügen könne. Die Abgeordneten Michael Spindelegger (V) und Herbert Scheibner (F) hielten dem entgegen, dass die Aussagen der Experten klar belegt hätten, dass es in dieser Hinsicht österreichischerseits keinen Handlungsbedarf gebe. Auf Vorschlag Spindeleggers wurde die Materie sodann vertagt.

Die SPÖ meinte, das Jubiläumsjahr 2005 wäre ein guter Anlass, die so genannte Federkrone Montezumas, die für die Ureinwohner Mexikos eine tiefe spirituelle Bedeutung habe, Mexiko zu retournieren, zumal Mexiko 1938 als erstes Land gegen die Okkupation Österreichs durch Nazideutschland protestiert habe. (608/A [E])

Gegen die Novelle des Konsulargebührengesetzes hatte der Bundesrat Einspruch erhoben, weil das neue Gesetz nach Ansicht der Länderkammer Rechtsunsicherheit schaffe und den Reisenden nicht genügend Informationen gebe, wann sie selbst schuldhaftes Verhalten setzten. Zudem kläre die Vorlage den Widerspruch zwischen einer positiven Darstellung durch das Reisebüro bei einer gleichzeitigen Reisewarnung durch das Außenamt nicht. (1562 d.B.)

Abgeordneter Michael Spindelegger (V) meinte, zu diesem Thema seien alle Argumente schon seinerzeit im Ausschuss besprochen worden, eine neuerliche Debatte sei daher nicht erforderlich. Er plädierte wie Abgeordneter Herbert Scheibner (F) dafür, den ursprünglichen Beschluss des Nationalrates zu wiederholen. Staatssekretär Hans Winkler gab sich überzeugt, es handle sich um ein gutes Gesetz und appellierte an das Haus, entsprechend zu verfahren. Die Abgeordneten Peter Schieder (S) und Ulrike Lunacek (G) teilten hingegen Bedenken des Bundesrates und vertraten die Ansicht, das Gesetz sei zumindest verbesserungswürdig. Der ursprüngliche Beschluss des Nationalrates wurde vom Ausschuss wiederholt.

Sodann befasste sich der Ausschuss mit einem Vorbehalt Österreichs gegen den Artikel 11 der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Hier gaben die Abgeordneten Marianne Hagenhofer und Hannes Bauer (beide S) zu bedenken, dass bezüglich der Schutzbestimmungen noch keine verbindliche Regelung getroffen worden sei, weshalb man an besagtem Vorbehalt festhalten wolle. Die Abgeordneten Herbert Scheibner (F) und Michael Spindelegger (V) verwiesen jedoch darauf, dass diese Debatte bereits inhaltlich entschieden worden und die nationale Rechtslage daher heute eine andere sei. Der Vorbehalt sei daher nicht länger aufrechtzuerhalten. Die Regierungsvorlage wurde mehrheitlich angenommen.

Der von Österreich anlässlich der Ratifikation formulierte Vorbehalt zur Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau wird hinsichtlich der Nachtarbeit von Frauen zurückgezogen. Die Republik hält aber den Vorbehalt hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes von Frauen aufrecht, heißt es in der Regierungsvorlage. (1438 d.B.)

Die folgenden beiden Punkte passierten jeweils einstimmig den Ausschuss. Das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial, welche die Verpflichtungen der Staaten bezüglich der Sicherung im Zusammenhang mit internationalen Transporten von Kernmaterial sowie Strafverfolgungen regelt, wies bislang die Lücke auf, dass Kernanlagen und innerstaatlicher Umgang mit Kernmaterial von diesem Abkommen nicht erfasst waren. Eine entsprechende Änderung des Übereinkommens trägt diesem Umstand nun mit diesbezüglichen Bestimmungen und Standards Rechnung. (1442 d.B.) Zwischen Albanien und Österreich gibt es bisher kein Abkommen, welches die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft regelt. Sowohl Österreich als auch Albanien sind aber bestrebt, die diesbezügliche bilaterale Zusammenarbeit zu entwickeln, zu fördern und zu vertiefen. Ein eigenes Kulturabkommen soll nun eine vertragliche Basis der Zusammenarbeit der beiden Staaten auf den genannten Gebieten schaffen. Das neue Abkommen regelt die Zusammenarbeit wissenschaftlicher Institutionen sowie Institutionen des allgemein bildenden bzw. berufsbildenden Schulwesens. Zur Durchführung der Inhalte des Abkommens soll zudem eine gemischte Kommission gebildet werden, die Arbeitsprogramme zu diesen Themen festlegen soll. (1443 d.B.)

Als nächstes befasste sich der Ausschuss mit dem Übereinkommen zu

Schutz und Förderung kultureller Ausdrucksformen (1444 d.B.). Abgeordnete Christine Muttonen (S) verwies auf die diesbezügliche Diskussion im Kulturausschuss und die entsprechenden Beschlüsse des Hauses und nannte das Übereinkommen ein wichtiges Dokument für das internationale Kunstschaffen. Dieser Ansicht schloss sich Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) an, der zudem meinte, es sei wichtig, dass nicht alles als Handelsware angesehen werde. Es sei erforderlich, dass Österreich hier klar Stellung beziehe und eine entsprechende Vorreiterrolle übernehme. Abgeordneter Herbert Scheibner (F) sagte, man müsse auch der Umsetzung des Abkommens entsprechendes Augenmerk widmen. Abgeordneter Hermann Schultes (V) unterstrich den Aspekt der nationalen Eigenständigkeit in kulturellen Angelegenheiten und begrüßte in diesem Sinne das Abkommen. Staatssekretär Hans Winkler erläuterte die Bedeutung des Abkommens aus rechtlicher Sicht und die weitere Vorgangsweise im Gefolge der zu erwartenden Ratifikation. Das Abkommen passierte einstimmig den Ausschuss.

Die Vielfalt an kulturellen Ausdrucksformen unterliegt in zunehmendem Maße dem Druck der Globalisierungsentwicklung. Es gilt, den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen sicherzustellen und Bedingungen zu schaffen, die den freien Austausch kultureller Ausdrucksformen unterstützt. Mit einer eigenen Konvention sollen nun die Besonderheit kultureller Güter anerkannt und durch die Stärkung der Gemeinsamkeiten zwischen Kultur, Entwicklung und Dialog und die Bildung einer innovativen Plattform für die internationale Kulturkooperation die kulturelle Vielfalt und Kreativität geschützt und gefördert werden.

Insbesondere regelt das Übereinkommen die Entwicklung nationaler kulturpolitischer Strategien zum Schutz und zur Förderung kultureller Ausdrucksformen, die Stärkung von Identität und Interaktionsfähigkeit, die Verbindung von Kultur, Pluralismus und nachhaltiger Entwicklung, die Erhaltung kultureller Vielfalt, die Schaffung nicht unterschreitbarer Mindeststandards der Kultur, den Schutz kultureller Güter sowie internationalen Informationsaustausch und die Förderung der freien Meinungsäußerung in Wort und Bild.

Ebenfalls einstimmig nahm der Ausschuss ein Zusatzprotokoll zur Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften sowie die Suspendierung des Abkommens zur Regelung des Personenverkehrs mit der Ukraine zur Kenntnis. Im Zusammenhang mit dem Zusatzprotokoll verwies Abgeordneter Hannes Bauer (S) auf die bisherigen positiven Erfahrungen auf diesem Gebiet.

Das Europäische Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften regelt die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit unmittelbar benachbarten Gebietskörperschaften anderer Staaten. Mit einem eigenen Zusatzprotokoll wird nun auch die Zusammenarbeit von nichtbenachbarten Gebietskörperschaften ermöglicht, und dies nicht nur im Rahmen von Einrichtungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und von Vereinigungen von Gebietskörperschaften, sondern auch auf bilateraler Ebene. (1462 d.B.) Im Februar 2004 trat die Ukraine dem Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates bei. Dieses Abkommen ermöglicht das visafreie Überschreiten von Grenzen. Da die Ukraine jedoch einer jener Staaten ist, von deren Bürger die EU Visa verlangt, muss das Abkommen gemäß EU-Recht suspendiert werden, was mit entsprechender Notifikation geschieht. (1463 d.B.)

Sodann setzte sich der Ausschuss mit einem Antrag der Opposition auseinander, Österreich möge eine Vorreiterrolle im Bereich Streumunition und Streubomben einnehmen und daher das Protokoll V der Convention on Conventional Weapons (CCW) ratifizieren, ein unilaterales Moratorium in Bezug auf Einsatz, Produktion, Entwicklung, Lagerung und Handel von Streumunition und Streubomben erklären und eine Erweiterung des BG über das Verbot von Anti-Personenminen um Streumunition vornehmen, da nicht explodierte Streubomben bzw. Streumunition sich als Blindgänger gleich wie Anti-Personenminen verhalten. (499/A[E])

Nachdem Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) die bereits bei der letzten Sitzung, als der Antrag vertagt worden war, vorgebrachten Argumente erneut geäußert und in diesem Zusammenhang bedauert hatte, dass es nicht zu einer Vierparteieneinigung gekommen sei, erläuterte Abgeordneter Herbert Scheibner (F) den Regierungsstandpunkt in dieser Frage. Scheibner wie auch Abgeordneter Walter Murauer (V) betonten dabei, man müsse der Realität Rechnung tragen und entsprechend agieren. Vor allem gelte es, Blindgänger zu reduzieren, um zu gewährleisten, dass nicht Zivilisten nach dem Schuss zu Schaden kämen. Beide Redner verwiesen zudem auf den Abänderungsantrag ihrer Fraktionen. Abgeordnete Petra Bayr (S) nannte diesen ungenügend und trat dafür ein, dem ursprünglichen Antrag zuzustimmen. Dieser blieb jedoch in der Abstimmung in der Minderheit, während der Abänderungsantrag von V und F eine Mehrheit fand.

Zu einer Petition betreffend die Menschenrechte für alle, insbesondere für Menschen mit Behinderung (74/PET) berichtete Abgeordnete Petra Bayr (S), der Unterausschuss habe sich eingehend mit der Thematik befasst und eine entsprechende Entschließung eingebracht. Österreich sei hier international Vorreiter und sollte das Thema auch auf UN-Ebene vorantreiben, meinte Bayr. Positiv äußerten sich auch Abgeordnete Carina Felzmann (V) und Abgeordneter Herbert Scheibner (F), die beide den Vierparteienantrag, der in der Folge einstimmig angenommen wurde, als überaus wichtiges Signal gerade für diese besonders benachteiligte Bevölkerungsgruppe werteten.

Schließlich befasste sich der Ausschuss noch mit einer weiteren Petition (80/PET), in der es um die Schutzfunktion Österreichs für Südtirol und eine entsprechende Verankerung dieser in der österreichischen Bundesverfassung geht (siehe auch PK, Nr. 651). Hiezu brachten V, S und F einen Entschließungsantrag ein. Präsident Khol plädierte dafür, diesem Antrag zuzustimmen. Man habe sich ausgiebig mit dem Thema befasst, mit den Betroffenen entsprechende Gespräche geführt, Reisen nach Südtirol unternommen, wobei er an dieser Stelle dem Außenministerium danken wolle, das es stets verstanden habe, die Interessen der Südtiroler effizient zu schützen. Es sei zwar schade, dass man mit den Grünen kein Einvernehmen habe erzielen können, er ersuche aber den Ausschuss, diesem Antrag zuzustimmen, dem für Südtirol eine besondere Bedeutung zukomme.

Auch Abgeordneter Herbert Scheibner (F) wertete den Antrag als ein wichtiges Signal, während Abgeordneter Erwin Niederwieser (S), der zudem die Vorgeschichte dieses Themas rekapitulierte, ergänzte, es wäre ein wichtiger Schritt, wenn die Südtiroler Interessen auf diese Weise in der Verfassung verankert würden. Der Antrag fand sodann eine Mehrheit. (Schluss)